Bayern: Ab 01.01.2023 sind viele Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung (kosten)frei verfügbar, Nutzbarkeit für OSM ist noch zu prüfen

Wenn man eine Kennung hat vom Vermessungsamt hat… muss man sich über den DOP40 noch freischalten lassen:

hat sich erledigt, musste weiter oben auf die Lösung gestoßen.
Mit der Langen URL, das diese ja in Punkt 6 beim anlegen muss.

Danke trotzdem.

Ist inzwischen eigentlich abschliessend geklärt, ob wir die Daten nutzen dürfen?

Es gab ja nach der Aussage von @DD1GJ

auch wiederholt Aussagen u.a. von @milet, dass das noch keine ausreichende Freigabe für OSM ist.

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Ich würde mich auch freuen, wenn das zu 100% abgesichert wäre.
Und dann idealerweise die DOP40 Bilder genauso in JOSM und iD zur Verfügung stehen würden, wie momentan die DOP80.

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Bei den Lizenzfragen kann ich leider nicht weiterhelfen, aber vielleicht beim einfachen Zugriff.

Kein WMS, etwas Update-Lag, aber dafuer ganz ohne extra Freischaltung durch den Support:
tms[2,18]:https://osm.rrze.fau.de/bayerndop40/{z}/{x}/{y}.jpg

wow… :slight_smile: coole Sache…

Die “HD-tiles” für carto bzw. carto-de muss ich mir auch mal anschauen :slight_smile:

Ping nach einem Jahr “frei” verfügbaren Geobasisdaten aus Bayern…

Gibt es in der Zwischenzeit neue Informationen?
Können wir wirklich sicher sein, die Daten nutzen zu können?
@DD1GJ hattest du nochmal Kontakt zu den Behörden? Oder siehst du die Problematik gar nicht so schlimm wie @milet und @SimonPoole?

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Ergänzungen zu meiner Anleitung (der Beitrag lässt sich leider nicht mehr bearbeiten):

  • JOSM benötigt den lokalen Webserver nicht. Funktioniert auch mit direktem Dateizugriff:
    tms[4,21]:file:///<lokaler Pfad zu xyz-tiles>/{zoom}/{x}/{y}.png
  • Die URL des lokalen Webservers funktioniert auch in iD, bei Bildmaterial-EinstellungenBildmaterial-QuellenBenutzerdefiniert eingeben:
    http://localhost:8081/{zoom}/{x}/{y}.png

Gibt es Neuigkeiten aus München, Zwecks einer Freigabe?

Gerade kam ein Update zu den Geodiensten in Bayern per Mail:

Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) hat ihr OpenData-Angebot erweitert.
Gleichzeitig werden einige bisher passwortgeschützte WMS abgeschaltet und durch kennungs- und passwortfreie Dienste ersetzt.

Neu auf unserer OpenData-Seite:

  1. Vektordaten der Webkarte zum Download
  2. Vektordaten der DTK 50 und DTK 500 im Format Geopackage zum Download
  3. Neuer kennungsfreier WFS ATKIS Basis DLM
  4. Vektordaten des ATKIS Basis DLM plus mit erweiterten Informationen im Format Geopackage zum Download

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem neuesten GeodatenOnline-Newsletter und auf unserer OpenData-Downloadseite.

Abschaltung registrierungspflichtiger WMS:

Darüber hinaus erfolgen Abschaltungen von Diensten, die bisher über eine GeodatenOnline-Kennung registrierungspflichtig waren und bereits durch neue, kennungsfreie Dienste ersetzt wurden (siehe OpenData-Downloadseite):

  1. WMS ATKIS Basis DLM zum 01.04.2024
    
  2. WMS DOK, DTK25/50/100, DOP40, DHK und Geländerelief (Schummerung) zum 31.05.2024
    

Bitte ersetzen Sie zeitnah bzw. spätestens zu den obengenannten Terminen die entsprechende URL der jeweiligen Dienste.

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Somit sind jetzt u.a. DOP40, DOK, DTK25, DHK, Geländerelief/Schummerung (aus DGM1), ALKIS Parzellarkarte, Beschriftungen und Webkarte ohne Registrierung verfügbar.

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Servus,

nachdem ich beim Bearbeiten von Daten das 1 m DEM der Bayerischen Vermessung verwendet habe, wurde ich darauf hingewiesen, dass es eventuell nicht erlaubt ist, diese zu verwenden. In diesem Thread sind vom Mai 2023 zwei widersprüchliche Aussagen zu finden (“ist erlaubt, siehe Schreiben” vs. “ist nicht erlaubt, Ausschluss fehlt”). Dieser Widerspruch ist nach meiner Interpretation bis jetzt nicht aufgelöst worden.

Ich wäre den beiden @DD1GJ und @milet sehr dankbar, das abschließend zu klären. Vor allem, dass keine “dürften, könnten” usw. drin sind, sondern der tatsächliche Sachverhalt.

Schöne Grüße

Peter

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Ich wäre den beiden @DD1GJ und @milet sehr dankbar, das abschließend zu klären. Vor allem, dass keine “dürften, könnten” usw. drin sind, sondern der tatsächliche Sachverhalt.

soweit ich sehe fehlt in dem Schreiben, dass der Punkt in der cc-by entfällt wo verboten wird, DRM einzubauen. Das kann @DD1GJ nicht entscheiden, es ist eine Forderung der OpenStreetMap-Foundation, um cc-by Daten importieren zu können.

Hallo zusammen,

ich kann mich @PfadBiker nur anschließen. Auch ich wurde nach verwenden von Daten dieses Wochenendende darauf hingewiesen. Diese sollten nach meiner Auffassung von Schreiben abgedeckt gewesen sein. Ich finde es irreführend das im Wiki unter Contributors das Schreiben und der Hinweis stehen das die Daten wenn sie CC BY 4.0 verwendet werden können.
Ich bin aktuell ein bisschen verunsichert wie ich mit diesen angesprochen change set und meine anderen wo ich Daten der Vermessungsverwaltung verwende umgehen soll. Ich wäre sehr dankbar wenn Klarheit herrschen würde.

Schöne Grüße
Ben

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Darf ich fragen, von wem? Kannst du evt. das CS verlinken?

Danke,
geow

Siehe hier: Changeset: 148786515 | OpenStreetMap

Danke, mcliquid. Ich hab’s kommentiert.

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Noch was interessantes:
ESRI World Imagery nutzt (zumindest in Südbayern) das DOP 40 der BVV, soweit für mich erkennbar ohne Namensnennung :wink:

Das ist schon klar, dass es keine Entscheidung von Einzelnen ist. Ich finde es insgesamt auch gut, auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Nur ist es für mich frustrierend, dass ich zwar “abgemahnt” werde, aber eben nicht sicher, sondern eher “es könnte sein, dass es nicht erlaubt ist”, und dann auch @milet selbst schreibt,

“dürften” oder “dürfen” ist ein großer Unterschied!

Ebenso stört mich, dass die, die das angestoßen haben, das seit Mai 2023 nicht weiter verfolgt haben, um die geforderte Klarheit zu bekommen. Die Daten wären für die Bearbeitung extrem wichtig und würde die Qualität von OSM-Daten massiv verbessern (ich kann erst mal nur für das 1 m DEM schreiben) . Ebenso habe ich beim Querlesen vom dem Thread aufgeschnappt, dass es wohl seit vielen Jahren einen guten Draht zum Vermessungsamt gibt, und dass es bisher nie ein Thema war, diesen Passus explizit auszuschließen. Es wäre also sehr sinnvoll, dass die, die den Draht haben und schon sowieso angefragt haben, die Sache klären. Sonst fängt wieder jemand bei Null an, Kontakte finden, sich in die rechtliche Materie rein arbeiten etc. Halte ich nicht für sinnvoll.

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Solange wir uns nicht zu 100% sicher sein können, dass wir Daten nutzen dürfen, sollten wir es einfach sein lassen. Lasst uns doch auf das konzentrieren, was OSM ausmacht: Wir gehen raus und sammeln selber Daten anstatt sie von anderen zu kopieren.

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