Das sollte vorher mit der Vermessungsverwaltung abgesprochen werden.
Wichtig zu wissen wäre auch, ob es ein Abruf-Limit gibt.
Ab dem 1. Januar 2023 werden noch nicht alle Geodaten zum Download oder über Geodatendienste zur Verfügung stehen. Das Angebot wird nach und nach erweitert werden. Zunächst wird ein einfaches Downloadangebot zur Verfügung stehen.
Auch die kostenfreie Nutzung von bestehenden Geodatendiensten und API ist grundsätzlich möglich. Aus technischen Gründen ist jedoch zunächst noch eine Registrierung der Nutzer erforderlich.
Um die Sache etwas zu klären (ich bin zwar überrascht, dass ihr nicht bei den weitherum bekannten Experten in allen Immaterialgüterrecht-Angelegenheiten @aighes und @dieterdreist angefragt habt):
Geht es um die direkte Übernahme von Daten die CC BY 4.0 (und früher) lizenziert sind, dann ist eine Verzichtserklärung auf die kritischen Bestimmungen in der Lizenz zwingend nötig. Dies ist übrigens damals nicht nur auf dem Mist der LWG gewachsen, sondern hat sich aus den Gesprächen mit Creative Commons ergeben, an der Sachlage hat sich seit 2017 nichts geändert.
Bei Diensten die Daten als “Bilder” anbieten (sprich WMS und ähnliches), muss man, meiner Meinung nach, unterscheiden zwischen solchen die Daten einfach als Bild aufbereitet anbieten, also z.B. eine WMS-Ebene mit Adressdaten, und photographischen Abbildungen (aka Luftbilder).
Bei ersteren sehe ich keinen wesentlichen Unterschied zu der direkten Datenbereitstellung, sprich die Verzichtserklärung ist nötig. Beim zweiten könnte man zwar argumentieren, dass durch die Vektorisierung ein abgeleitetes Werk entsteht, es ist aber schon etwas weit hergeholt und nicht eine Rechtsmeinung die die OSMF vertritt. Wir haben uns damals darauf geeinigt, um Überraschungen bei Datenlieferanten zu vermeiden, diese Licence/Waiver and Permission Templates/Template text for aerial imagery waivers - OpenStreetMap Foundation Verzichtserklärung für solche Fälle vorzusehen.
Bei weiteren Fragen würde ich an die LWG verweisen.
Ich bin ja kein Anwalt oder so… aber die Vorlage… würde ich nicht Unterschreiben, weil das ist ja ein “Freibrief”. Weil nicht angegeben ist in welche Lizenz die Daten überführt/abgeleitet werden.
Die Position ist (ob die jetzt überall haltbar ist oder nicht sei mal dahingestellt, deshalb eben die Verzichtserklärung), dass in der Konstellation der Anbieter der Bilder so oder so keine Rechte an den vektorisierten Daten hat. Sprich er kann zwar die öffentliche Nutzung der Bilder einschränken und nur zu bestimmten Bedingungen erlauben, z.B. einen Quellenhinweis im Editor, mehr aber auch nicht zumindest solange die Daten zu offenen Bedingungen verfügbar sind.
Die CC-BY ist eine pauschale Nutzungserlaubnis bspw. sei eines Luftbildes. Sprich wenn du das Bild nutzt, musst du diesen Bedingungen entsprechen. Ohne Waiver darf man diese Bilder dann bspw. nicht nutzen um Daten in OSM abpausen, weil man die Attributierungsvorgaben nicht einhalten kann.
Was aber durchaus geht, ist sich das Luftbild anzuschauen und Informationen ala hier und dort wurde ein Haus gebaut bzw. eine neue Straße oder,… und dann aus anderen kompatiblen Quellen diese Objekte einzutragen. Bspw. in dem man seine nächste Radtour so plant, dass man genau an diesen Stellen vorbei kommt und die Daten dann vor Ort erfasst.
CC BY bezieht sich nur auf die Ausschliesslichkeitsrechte die durch das Urheberrecht dem Urheber zugestanden werden und die Nutzung im Rahmen dieser Ausschliesslichkeitsrechte. Welche solche Rechte werden denn deine Meinung nach durch das Vektorisieren eines (mechanisch hergestellten) Luftbildes tangiert?
Ich mein ja nur. Wenn ich von jemand abverlange mir da was zu unterschreiben, dann möchte ich ja als Unterschreibender natürlich wissen warum soll er das überhaupt machen. Ein Sachbearbeiter wird da nicht seinen Kragen riskieren… und irgendwelche Freibriefe unterschreiben… da muss man klar und deutlich darlegen was man mit den Daten macht, was man nicht macht usw. aber am Schluss wird es dann von weiter oben dann genehmigt. Aber die Lizenz gehört, zur Beruhigung, schon rein
Nach meinem Verständnis ist das Abpausen von Bildern ein abgeleitetes Werk. Ähnlich wie wenn du auf eine technische Zeichnung oder ein Gemälde Pauspapier legst und alles nach malst. Du erzeugst kein neues Werk. Oder willst du damit zum Ausdruck bringen, dass das Luftbild keine Schöpfungshöhe besitzt?
Er ist schon online, du musst dir deine Kennung aber beim Kundenservice für diesen WMS (kostenlos) freischalten lassen. Das ergäbe folgendes URL-Schema:
Ich habe auch eine E-Mail hingeschrieben und als Antwort kam, man muss sich unter https://geodatenonline.bayern.de/ kostenlos registrieren, damit man die Zugangsdaten bekommt.
ja kann man mit “Hintergrund hinzufügen” oder so ähnlich… wms hinzugfügen adresse hineinkopieren… einmalig anmelden mit deiner Kennung. Dann kanns schon los gehen
Bei mir funktioniert diese URL nicht, es erscheint der Fehler “Konnte die Liste der WMS-Ebenen nicht einlesen.” Stattdessen funktioniert nur die Kurzversion: https://geoservices.bayern.de/wms/v2/ogc_dop40.cgi?
Das ist die fertige URL, welche bei JOSM direkt unter Punkt 6 “Generierte WMS URL bearbeiten (optional)” eingetragen wird.
Wenn du diese bei Punkt 2 “GetCapabilities-URL eingeben” eingibst, funktioniert diese nicht, hier ist dann die Kurzversion erforderlich.