Nein, hat er nicht.
Das Schreiben bestätigt lediglich, dass eine wichtige Lizenz-Forderung durch Namensnennung auf der Contributors-Seite erfüllt wäre.
Die CC BY 4.0 Lizenz enhält aber noch eine weitere Forderungen, die von der OSMF als inkompatibel mit unserer ODbL angesehen wird.
Gegen die verstoßen wir jetzt.
Das Schreiben sagt auch, dass für CC BY-ND 4.0 die Uhrheber-Angabe durch unsere Namensnennung ausreichend erfüllt ist.
CC BY-ND 4.0 ist aber wegen anderer Auflagen (keine abgeleiteten Werke) absolut nicht nutzbar für uns.