ja keine Ahnung … irgendwo ist da Wurm drin :wink:

Nein, hat er nicht.
Das Schreiben bestätigt lediglich, dass eine wichtige Lizenz-Forderung durch Namensnennung auf der Contributors-Seite erfüllt wäre.
Die CC BY 4.0 Lizenz enhält aber noch eine weitere Forderungen, die von der OSMF als inkompatibel mit unserer ODbL angesehen wird.
Gegen die verstoßen wir jetzt.

Das Schreiben sagt auch, dass für CC BY-ND 4.0 die Uhrheber-Angabe durch unsere Namensnennung ausreichend erfüllt ist.
CC BY-ND 4.0 ist aber wegen anderer Auflagen (keine abgeleiteten Werke) absolut nicht nutzbar für uns.

Hallo, es scheint sehr umstritten zu sein, ob diese Bildmaterialien nun benutzbar sind.
Ich habe ursprünglich zur editor-layer-index repository ein Issue zur Ergänzung dieser Luftbilder erstellt, nachdem mir von mehreren Personen im Discord gesagt wurde, dass es kein Problem darstellt, diese zu verwenden.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch überhaupt nicht über die Existenz dieser ewigen Diskussion hier…

Danach wurden in der PR einige weitere Layers eingearbeitet, von denen anscheinend die benötigten Rechte fehlen, soweit ich es verstanden habe?

Ist es jetzt schlussendlich erlaubt, die Bildquelle, die ich angegeben habe, zum mappen zu verwenden?

Ein paar Leute meinen das Schreiben sei nicht ausreichend:

20230526_Nutzung_der_OpenData-Produkte_der_Bayer._Vermessungsverwaltung.pdf (openstreetmap.org)

und “Bayern Beschriftungen” ist in höchster zoomstufe CC BY-ND 4.0

entspricht:
OpenData (bayern.de) parzellarkarte

Edit: Wäre die Datei… entweder entfernen… oder “max_zoom”: 22, kleiner machen: eventuell max_zoom=17…
editor-layer-index/sources/europe/de/BY_Label.geojson at 182db409b79a9bfd2567db84f1d70926d9d59d5d · osmlab/editor-layer-index · GitHub

Du könntest ja eine PR öffnen und es auf 17 runtersetzen :slight_smile:
(Oder ein Issue öffnen, damit es jemand anders machen kann.)

Ich hab den Pull Kommentiert… jetzt ist schon ein Issue draus geworden :grin: mit github kenne ich mich nicht gut aus… aber ich glaube es geht seinen Weg.

Gruß Miche

Ich habe im entsprechenden PR einen Kommentar hinterlassen, dass die Lizenzfrage nicht geklärt ist, aber sieht wohl so aus als würden die Layer im id Editor bleiben.
Ist das ein Problem?

Das wird uns im Zweifel die bajuwarische Staatsregierung erklären. Die reagieren bisweil verschnupft, wenn denen was nicht passt

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Die DOP80 waren schon seit vielen Jahren unter CC BY 4.0 verfügbar. Nun wurde lediglich DOP80 durch DOP2O ersetzt und weitere OD-Produkte, die ebenfalls unter CC BY 4.0 stehen, im editor-layer-index ergänzt.

Die Parzellarkarte (CC BY 4.0 ND), die ab Z18-22 auftauchte, wird entfernt, siehe Fix license issue by Swarkin · Pull Request #2457 · osmlab/editor-layer-index · GitHub

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Das stimmt nicht. DOP80 war CC BY 3.0 nicht 4.0.
Von 3.0 (und 2.0) zu 4.0 hat sich der Text zu den “Technological Effective Measures” verändert und wurde um eine Definition erweitert. Die Einschätzung der OSMF ist offensichtlich, dass das bei 4.0 jetzt problematisch ist.

Das spielt aber auch keine Rolle. Wenn ich mich richtig erinnere, basierte die Nutzungserlaubnis für DOP80 noch aus dem Luftbild-Pilotprojekt von 200x, das immer wieder erweitert wurde und für das damals ein expliziter Nutzungs-Vertrag für OSM ausgehandelt wurde.
Edit: Wurde hier im Thread zumindest auch schon mal kurz erwähnt.

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Die anderen Layer werden auch wieder aus dem Index genommen:

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Hervorragende Leistung an alle Beteiligten…

nach aktuellen Stand:

gibt es keine Luftbilder mehr vom Bayrischen Vermessungsamt. Tolle Leistung.

Nebenbei… DOP80 ist offline …

Seit Dezember 2008 mappe ich diese… also fast 16 Jahre. Soll ma wieder alles raus löschen? Dann bleibt nix mehr übrig.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Luftbilder_aus_Bayern/Pilotprojekt

und jetzt soll dies nicht mehr möglich sein.

Und das wegen der Lizenz… ich weiss nicht dieser Lizenzwechsel war doch fürn Arsch…

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:ODbL/Wir_wechseln_die_Lizenz

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Keine Panik: Seit einer Weile hat Esri World Imagery die bayerischen DOP40 Bilder, in der Auflösung also sogar besser als die alten DOP80.

Natürlich wäre es sehr gut, wenn wir jemanden im Landesamt erreichen könnten, um noch diese letzte extra Erklärung (CCBYPermission.odt - Google Drive) (gibt es die auch auf Deutsch?) unterschrieben zu bekommen.
Ich vermute auch stark, dass die Intention schon war, die Bilder so wie bisher nutzbar zu machen. Es wurde halt bei der ersten Anfrage diese Sache vergessen, und jetzt müsste das nochmal klargestellt werden. Das Genehmigungsschreiben https://wiki.openstreetmap.org/w/images/b/bc/20230526_Nutzung_der_OpenData-Produkte_der_Bayer._Vermessungsverwaltung.pdf hat “Servicestelle der Bayerischen Vermessungsverwaltung” als Absender. Ich weiß nicht ob Joachim @DD1GJ einen direkten Kontakt hat / hatte.

Nein, sie wird von Creative Commons als inkompatibel mit der ODbL angesehen, die OSMF hat sich der Einschätzung einfach auch angeschlossen.

In den Gesprächen mit CC hat sich damals zusätzlich herausgestellt, dass die historische OSM Interpretation der CC BY 2.0 und 3.0 falsch war und die DRM Klausel schon immer ein Problem war.

Aber wie schon mehrmals dargelegt muss man unterscheiden zwischen der direkten Datenübernahme von Geodaten und dem (händischen) Vektorisierung von Luftbildern. Bei letzterem stellt sich die OSMF auf den Standpunkt, dass so generierte Daten kein abgeleitetes Werk der Luftbilder sind und der Anbieter auch keine Rechte an so erstellte Daten hat.

Natürlich ist das ein potentieller Streitfall, deshalb gibt es gesondert zu dem CC BY 4.0 Waiver Dokument, diese Textvorschläge Licence/Waiver and Permission Templates/Template text for aerial imagery waivers - OpenStreetMap Foundation um eine entsprechende Bestätigung vom Anbieter zu bekommen.

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Keine Panik: Seit einer Weile hat Esri World Imagery die bayerischen DOP40 Bilder, in der Auflösung also sogar besser als die alten DOP80.

Das ist jetzt aber schon irgendwie lächerlich, dass wir die selben Daten nicht vom Landesamt aus nutzen dürfen aber von Esri, welche die Daten offenbar vom Landesamt haben.

(gibt es die auch auf Deutsch?)

Meinst du so etwas? https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Datenlizenz_Deutschland_Ergänzungstext_Namensnennung.pdf

Danke, aber da gehts nur um die Namensnennung, und da hat das Landesamt ja schon klar die Nutzung erlaubt im Antwortbrief:

Die Lizenzen CC BY 4.0 und CC BY-ND 4.0 fordern u. a. die Angabe des Urhebers.
Hierfür ist die Namensnennung auf einer Contributors-Seite ausreichend.

Der fehlende Punkt ist im CCBYPermission.odt genannt

Second, the ODbL and CC BY 4.0 have slightly different ways of addressing digital rights management technologies. The ODbL allows data users to apply technical protection measures to their own works so long as they also provide an unrestricted version of the underlying database, including their own additions (“parallel distribution”). In contrast, CC BY 4.0 can be read to prohibit any application of technical protection measures to databases that include CC BY material. This is a relatively minor difference in how the licenses are drafted, but means that in some cases, users who comply with ODbL might not comply with CC BY 4.0.

In practice, we have found that parallel distribution is an excellent way of ensuring open access to data while allowing flexibility in use. Thus, we ask that, to the extent CC BY 4.0 Section 2(a) (5)(B) prohibits any downstream restrictions even when parallel distribution is available, you waive this license restriction as to OSM and its users. This waiver would have no effect on [entity’s] original dataset and only pertains to the restrictions allowed on combinations of that data with OSM data.

Ich hab den Teil mit DeepL übersetzen lassen:

Zweitens gehen die ODbL und CC BY 4.0 auf leicht unterschiedliche Weise mit Technologien zur Verwaltung digitaler Rechte um. Die ODbL erlaubt es Datennutzern, technische Schutzmaßnahmen auf ihre eigenen Werke anzuwenden, solange sie auch eine uneingeschränkte Version der zugrunde liegenden Datenbank einschließlich ihrer eigenen Ergänzungen bereitstellen („Parallelvertrieb“). Im Gegensatz dazu kann CC BY 4.0 so verstanden werden, dass jede Anwendung technischer Schutzmaßnahmen auf Datenbanken, die CC BY-Material enthalten, untersagt ist. Dies ist ein relativ geringfügiger Unterschied in der Formulierung der Lizenzen, bedeutet aber, dass Nutzer, die die ODbL einhalten, in einigen Fällen möglicherweise nicht mit CC BY 4.0 konform gehen.

In der Praxis haben wir festgestellt, dass die parallele Verteilung ein ausgezeichnetes Mittel ist, um den offenen Zugang zu den Daten zu gewährleisten und gleichzeitig Flexibilität bei der Nutzung zu ermöglichen. Daher bitten wir Sie, in dem Maße, in dem CC BY 4.0 Abschnitt 2(a) (5)(B) jegliche nachgelagerten Beschränkungen verbietet, selbst wenn eine parallele Verbreitung möglich ist, auf diese Lizenzbeschränkung für OSM und seine Nutzer zu verzichten. Dieser Verzicht hätte keine Auswirkungen auf den ursprünglichen Datensatz von [Rechtssubjekt] und bezieht sich nur auf die Einschränkungen, die für die Kombination dieser Daten mit OSM-Daten zulässig sind.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Das ist also wirklich nichts schlimmes, aber leider eben nötig, um absolut sicher zu gehen. Der englische Text ist vermutlich mit juristischer Hilfe erstellt, der sollte wohl am Besten im Original unterschrieben werden. Das hat ja beim LfU mit den Naturschutzgebieten auch gut funktioniert.

Das ist jetzt aber schon irgendwie lächerlich, dass wir die selben Daten nicht vom Landesamt aus nutzen dürfen aber von Esri, welche die Daten offenbar vom Landesamt haben.

Esri hat offenbar die Daten gekauft und teilt sie jetzt mit uns, was ist daran lächerlich?

In JOSM hat ein anonymer Nutzer nun auch die nicht freigegebenen Datenquellen eingetragen: Maps/Germany – JOSM (openstreetmap.de)

Kann die Änderungen bitte jemand von euch rückgängig machen? Mir fehlen die Berechtigungen im JOSM Wiki.

Wie schafft Esri die Wundersame Lizenzverwandlung… Esri wird diese auch als CC BY 4.0 beziehen.

Am 1. Juli 2024 waren die Preise für den Erstbezug von DOP 20:

  • bayernweit 20 000,00 €

  • Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.

    Also für die Folgejahre 3 600,00 €

2021 waren es übrigens noch 99 000,00 € für den Erstbezug.

Ein Freikaufen von der CC BY 4.0 erscheint mir somit nicht ausgeschlossen.

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