User und deren unzulässige Quellen

?
Danke für den neuen Hinweis mit direkter Verlinkung des Forums. Jetzt kann der Herr direkt mit der Nase drauf gestoßen nachlesen was man über das Internet noch so über ihn herausbekommt, sofern da überhaupt ein zusammenhang besteht.
Außerdem habe ich nicht vermutet, dass die Arbeitsbühnen dort auf dem Grundstück stehen. Dafür gibt es keine Hinweise. Der gute Mensch kann einfach nur dort wohnen und wo ganz anders unter einem ganz anderen Firmennamen seine Steiger vermieten oder kostenfrei für die Storchenbesuche zur Verfügung stellen.

Außerdem habe ich nicht vermutet, dass die Arbeitsbühnen dort auf dem Grundstück stehen. Dafür gibt es keine Hinweise.

farmyard scheint es jedenfalls eher nicht zu sein.

Und zu dieser Erkenntnis wären wir nicht gekommen, hätte der UP den Hof nicht unzulässigerweise mit seinem Navi lokalisiert. Dürfen wir dieses Wissen dann überhaupt verwenden?

2 Likes

m.E. auch! Wie kann ich das dort “beantragen”? Oder ist das schon veranlasst?

…fragt Uwe

erstens wissen wir immer noch nicht, welches landuse richtig wäre, bislang sind alles nur Vermutungen, die in ihrer Gesamtheit aber den Schluss nahelegen, dass die Daten nicht korrekt sind. Das landuse in ein anderes zu ändern wäre somit erst einmal genauso falsch.

Das landuse das lberges ungeprüft eingetragen hat zu löschen bzw zu revertieren erscheint mir bei der Informationslage zulässig.

Ich taue das hier mal wieder auf nach fast einem Jahr. Bei der DWG gab es jetzt eine erneute Beschwerde über Namen von Bauernhof-Betreibern, die aus dem Bundesanzeiger abgeschrieben wurden.

Insgesamt gibt es derzeit die folgende Anzahl von Bauernhöfen, die ihren Namen vom Benutzer “lberges” erhalten haben und ihn heute noch tragen:

474 Nordrhein-Westfalen
245 Niedersachsen
149 Schleswig-Holstein
15 Rheinland-Pfalz
11 Bayern

Ich bin eigentlich geneigt, diese Namen komplett aus OSM zu entfernen. Wir dürfen zwar die Namen von Privatpersonen mappen, wenn diese ihren Namen zu geschäftlichen Zwecken selbst ausschildern (“Schreiner Peter Müller”, “Praxis Dr. Peter Müller”), aber allein die Tatsache, dass die Bauern sich irgendwo melden müssen und im Bundesanzeiger publiziert werden, sehe ich nicht als ausreichende Begründung dafür, die Namen von Privatpersonen auf der Karte herauszuschreien. Einige der Namen, die “lberges” eingetragen hat, mögen tatsächlich auf großen Schildern stehen, aber die meisten sind eben aus anderen Quellen abgeschrieben. Daher würde ich alle Namen (und auch “operator”-Tags), die von “lberges” stammen, entfernen - nicht aber Namen, die von anderen Mappern stammen. Dort, wo “lberges” den Bauernhof komplett neu eingetragen hat, würde ich ihn auch drin lassen, aber den Namen halt entfernen. Dort wo “lberges” einen existierenden Bauernhof mit Tags wie website oder produce ergänzt hat, würden diese Tags erhalten bleiben.

Habt ihr dazu eine Meinung?

12 Likes

Ja, bitte entfernen.
Bei den vereinzelten Höfen, die tatsächlich einen Namen angeben (Erlebnishof Glückliche Kuh, oder so was), werden die lokalen Mapper das schon früher oder später erfassen.

3 Likes

Keine Ahnung, wie viele das sind, aber wenn ein Hof eine Webseite hat, dann hat er vermutlich auch ein Schild. Zumindest liegt die Vermutung nahe und man sollte genauer schauen, ob name nicht gerechtfertigt ist.

Im Rest stimme ich dir aber zu.

lberges schreibt selbst, dass die Namen aus dem Bundesregister (von vor gut 3 Jahren) stammen. Weitere Quellen wurden in keiner CS-Diskussion genannt. Die Quote der Namen, die von lberges vor Ort (oder per Webauftritt der Höfe) verifiziert wurden dürfte sich im Promillebereich bewegen.

Wenn Leute vor Ort sowas eintragen, gerne. So nicht.

2 Likes

Die Namen vieler Bauernhöfe finden sich auf amtlichen Karten wieder. In vielen Orten, in denen es außerhalb des Dorfes keine Straßennamen gibt, sind die Namen eine wichtige Orientierung, auch deshalb, weil die Hofnamen über sehr viele Jahre unverändert bleiben


. Die Daten für NRW sind afaik, nutzbar im Rahmen von OPEN NRW.

1 Like

Zur Information: Der Bundesanzeiger mit der Liste des Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erscheint alle 2 Jahre neu. Die Version vom 26. September 2023 ist online. Damit läßt sich verifizieren, ob ein Bauernhof, der auf dem Luftbild “aktiv” aussieht", wirklich aktiv ist. Im übrigen ist ein Bauernhof kein Nagelstudio, die Fluktuation ist gering.

1 Like

Zur Situation der Landwirtschaft in OSM: Es gibt immer noch Betriebe ohne Landuse. Way: 975939886 | OpenStreetMap. Circa 10 bis 20% haben einen falschen Landuse (Wohngebiet statt Landwirtschaft - oder umgekehrt).

1 Like

teilweise bleiben die Hofnamen sogar dann, wenn der eigentliche Besitzer/Bewohner sich geändert hat.
Prinzipiell ist der Sinn der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ja genau der, dass die Daten öffentlich werden, insofern gibt es für “Datenschutz” und Geheimniskrämerei in diesem Kontext keine Grundlage, Datenschutz ist kein absolutes Gut das uneingeschränkt über allem steht, vielmehr er ist eingebunden in die Gesamtheit der Gesetze und wird wie jedes Recht jeweils abgewogen mit anderen Rechten und Pflichten. Könnte natürlich sein, dass die Rechtslage nicht mehr zeitgemäß ist und die Gesetze entsprechend angepasst werden sollten, in diesem Fall wäre der Gesetzgeber gefragt, zu Handeln.

1 Like

Es gibt Hofnamen, die sind 500 Jahre alt. Das ist dann kein “Personenname”, sondern Kulturgeschichte. Hintergrund ist natürlich, daß in Nord-Dtld. der älteste Sohn den Hof erbte. Bei 10 und mehr Kindern gab es praktisch immer einen Sohn. Wenn es ausnahmsweise mit den Sohn nicht klappt, heiratete die älteste Tochter einen fleißigen Zweitgeborenen auf dem Nachbardort. Damit der Hofname nicht verlorengeht, wurde dann, ganz offiziell, ein Doppelname geführt, (lange bevor 1976 der Doppelname für alle erlaubt wurde)
Geoportal2

1 Like

Bevor sich jetzt alle wiederholen, die Diskussion haben wir ja schon im März 23 geführt. Im März 23 mich auch der Moderator nakaner (im Namen der DWG?) kontaktiert und ich habe ihm meine Sicht der Dinge erläutert. Das war es dann, eine Antwort der DWG habe ich erhalten, es wurde nichts gelöscht.

1 Like

Ich sehe das nicht so. Ich bin nach wie vor für eine Löschung der Namen
und ich bin nicht einmal sicher, ob aus “Daten sollen öffentlich werden”
automatisch auch “jeder darf die Daten in einer Datenbank sammeln und
auswerten” folgt. Wenn, wie hier in einem Beispiel erwähnt, jemand sogar
die Beschilderung von seinem Hof entfernt, wollen wir dann wirklich
diejenigen sein, die sagen “ätschi-bätsch, wir haben dich aber doch
gefunden”?

1 Like

Professionell geführte Höfe (d. h. industrielle Landwirtschaft) läuft heute als GbR oder als GmbH u. Co. KG Way: ‪Geflügel Krietenbrink‬ (‪199645838‬) | OpenStreetMap mit entsprechenden Firmeneinträgen. Da werden Millionen umgesetzt, diese “Firmen” sollten in OSM stehen (während ein Nagelstudio ein nice-to-have ist). Die Profis haben auch einen professionellen Auftritt: https://detert-zuchttiere.com/
Eine Homepage (wg. Marketing) haben auch viele Bio-Höfe, und konventionelle Höfe, die einen Hofladen führen, z.B. http://www.hofhueske.de/

2 Likes

wahrscheinlich ist er nicht verpflichtet, das Schild an seinem Hof zu haben, aber wenn es vorgeschrieben ist, dass er im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dann sicherlich aus gutem Grund. Wenn diese Veröffentlichungen trotz Datenschutz vorgeschrieben sind, dann oft, um irgend einer Art von Missbrauch oder Betrug vorzubeugen, indem Fakten öffentlich werden.

1 Like

Man muss hier “Hofname” und “Betreibername” oder gar Name des Ortes (der durchaus seine Wurzeln im Familiennamen haben kann) unterscheiden.
Einer der Fälle, die ich kenne, ist folgendermaßen:
Der uralte “Hofname” ist nur Wenigen vor Ort bekannt und (bewusst!) nicht ausgeschildert. Er steht auch nirgendwo amtlich.
In der Liste steht zwangsweise(!) der Name eines mehrerer(!) Betriebsinhaber (als Ersatz für den Betriebsnamen - weil der hat keinen solchen!), der den Betrieb aber selbst gar nicht bewirtschaftet. Das macht sein Cousin, der einen anderen Betrieb führt.
Es ist für Zwecke von OSM in keinerlei Hinsicht erforderlich, den faktisch nicht vor Ort erfahrbaren für Routing oder sonstige Zwecke zu nutzen.
Halten wir uns doch einfach an die OTG-Regel!
Und landuse=farmyard an der ehemaligen Hofstelle wäre falsch. Alles Betriebsnotwendige startet und endet am anderen Betrieb. Ist vor Ort aber nicht erkennbar.

@dieterdreist: Deine/Meine Telefonnummer/E-Mail-Adresse ist auch ein Fakt (und meine ist auch irgendwo im Internet zwangsweise zu sehen). Und trotzdem wäre ich mehr als verärgert, die hier zu sehen. :robot:

1 Like

Diese Veröffentlichung im BAnz stammt vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Liste wurde damals eingeführt und veröffentlich als Reaktion auf das BSE-Problem. Sie ist die vollständigste, die ich kenne. Nur die Landwirtschaftskammer hat bessere Daten.