AKTUELL: Luftbilder aus Bayern nicht mehr im iD-Editor

Hallo liebe Freunde,
bisher konnte ich, wenn man in Bayern mappt, bei der Bildauswahl auch auf die Luftbilder und die Schummerung der Bayerischen Vermessungsverwaltung zu greifen. Diese Auswahlmöglichkeiten gibt es bei mir seit einigen Tagen nicht mehr. Ich kann nur noch zwischen bing, esri und mapbox Luftbilder wählen.
Hat das einen besonderen Grund, oder habe ich was falsche eingestellt?
Danke

Zu Details und Vorgeschichte musst Du auch die Beiträge vorher lesen.
Zusammenfassend: Lizenzinkompatibilität!

@mammi71 vielen Dank für die Antwort, werde mich mal reinlesen.

Die Esri-Bilder (in JOSM) sind exakt dieselben wie die Luftbilder im BayernAtlas, allerdings nicht ganz so scharf. Ich vermute, dass es die DOP40 sind. Und ID wird vermutlich keine anderen Esri-Bilder haben als JOSM. Also alles nicht so schlimm.

Ja, das sind die DOP40. Aber leider sind diese bei Esri nicht überall in Bayern auf dem aktuellen Stand.

Richtig. Ich hatte wohl an zu wenigen Stellen verglichen.

Ja genau. So macht das “Luftbild”-Mappen im großen Still keinen Sinn mehr. Das anpassen der vorhandener Gebäude auch nicht, weil man schlecht beurteilen kann ob das die aktuellen Bilder sind bzw. Lagerichtig.

Überhaupt der Grund warum die Bilder entfernt wurde…

Dass das vorhandene Schreiben nicht ausreicht…

da möchte ich mal die Schreiben aller anderen Bundesländer sehen und warum diese ausreichen…

Auf das habe ich bis jetzt keine Antwort bekommen

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Du kannst gerne im Wiki nachsehen:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions

Dort sollte alles dokumentiert sein. Falls etwas fehlt, kannst du das ansprechen bzw. nachfragen.

Hier z.B. für das Luftbild Thüringen:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions/Luftbild_Thüringen

So einfach kann eine Luftbild-Freigabe sein:

Aus unserer Sicht spricht nichts gegen die Verwendung der digitalen Orthophotos in dem von Ihnen beschriebenen Rahmen. Daraus abgeleitete Daten müssten nur dann mit den entsprechenden Angaben nach Datenlizenz versehen werden, wenn die Original-Daten zusätzlich mit dargestellt würden.

Für das OSM-Projekt wünsche ich Ihnen und allen Beitragenden weiterhin viel Erfolg.

Für aus Luftbildern abgeleitete Geodaten machen sie also hier einfach keine Rechte geltend.

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Ja das ist eine Formulierung… für eine rechtliche Einschätzung. Ein Offizielles Schreiben(Brief) mit der Erlaubnis gibt es nicht?

Edit: Diese Einschätzung könnte jedermann in Bayern auch haben… Das ein abgemapptes Luftbild kein abgeleitetes Werk ist.

Jedermann wird aber nicht als ausreichend betrachtet. Die LWG ist wohl auch der Ansicht, dass von Luftbildern abgeleitete Geodaten rechtlich kein Problem sind, möchte aber vom Rechteinhaber bestätigt bekommen, dass dieser diese Einschätzung teilt, um Problemen aus dem Weg zu gehen bzw. um zu vermeiden gegen den Willen des Rechteinhabers zu handeln, auch wenn dies nach eigener Einschätzung rechtlich kein Problem wäre. Man möchte hier einvernehmlich handeln.
Wenn also diese Einschätzung von der Behörde kommt bzw. von dieser bestätigt wird, sollte das in Ordnung sein.

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Vielen Dank an Kollegen A., dass er das auch für Thüringen gemacht hat.

Nur mal so als Hinweis für das WIKI. Im Anschreiben ist der Name “geschwärzt.” In der Antwort von der Behörde taucht der Name dann auf. :dizzy_face:Ist das Absicht? :thinking:

In Bayern gab es vor vielen Jahren ein Pilotprojekt mit bayrischen Luftbildern. Nachdem dieses von beiden Seiten als sehr positiv bewertet wurde, hat Bayern alle Luftbilder freigegeben: seit 24.2.2011 unbegrenzt für ganz Bayern. (Pressemeldung)
Gruss, Markus

Zitat aus der genannten Pressemitteilung (Hervorhebung von mir):

Im Rahmen der Open Data Initiative der Bayerischen Staatsregierung werden die Luftbilder mit einer Bodenauflösung von 2 Metern neben der privaten nun auch zur geschäftlichen Nutzung als kostenfreier WMS-Kartendienst (Web Map Service) angeboten.

Zu DOP40 oder DOP20 finde ich keine Freigabe. Oder habe ich etwas übersehen?

dass die luftbilder freigegeben sind ist wohl richtig. man kann sie sich hier

über wms in sein GIS (z.B. QGIS) einbinden, aber wieso sind sie dann im OSM Editor nicht abrufbar ?

Die angegeben Lizenz “CC BY 4.0” ist nicht mit OSM kompatibel. Somit nicht für OSM nutzbar.

Das halte ich für eine “gewagte” Behauptung… :wink:

Die Lizenz bedeutet im Wesentlichen:

gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um:

  • das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu vervielfältigen und weiterzugeben; und
  • abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben.

Unter der Bedingung:

  • Namensnennung; und
  • ShareAlike (Lizenz gilt auch für abgewandelte Werke).

Freigegebene Luftbilder dürfen m.E. von jedermann überall gezeigt und genutzt werden, beispielsweise in jedem GIS (auch JOSM, QGIS, etc). Selbstverständlich muss auch dort bei der Anzeige des Layers die Lizenz “CC BY-SA 4.0” angegeben werden. Das hat aber weder etwas mit OSM zu tun, noch mit unserer Arbeit, sondern gilt für die Luftbilder an sich. (also wenn wir diese z.B. umfärben oder verzerren würden oder so).

Und ich bin ziemlich sicher, dass das unsere Landesbehörden genau so meinen :slight_smile:
(sonst hätten sie es nämlich explizit ausgeschlossen - und damit einen Sturm der Entrüstung provoziert…)

Details siehe: CC BY-SA 4.0 (deutsch)

Das Ableiten von Geodaten aus Luftbildern ist vielleicht rechtlich zulässig, die OSMF möchte aber wohl eine entsprechende Erklärung vom Rechteinhaber welche dies bestätigt:
https://osmfoundation.org/wiki/Licence/Waiver_and_Permission_Templates/Template_text_for_aerial_imagery_waivers

Es ist aber seltsam, dass einige Behörden auf entsprechende Anfragen nicht bestätigen, dass diese auch der Auffassung sind keine Rechte an den aus Luftbildern abgeleiteten Geodaten zu haben. In Baden-Württemberg ist das schon lange “in Klärung”, bisher ohne Erfolg:

Die Nutzung DOP-RGB 20 für OpenStreetMap ist momentan in Klärung.

Quelle: DE:Permissions/Luftbild Baden-Würrtemberg - OpenStreetMap Wiki

So sicher, dass dies rechtlich zulässig ist, scheint sich selbst die Behörde nicht zu sein.

Für Bayern haben wir noch keine entsprechende Erklärung/Bestätigung erhalten. Aber du kannst gerne dort nochmal anfragen und um eine entsprechende Erklärung/Bestätigung bitten.

Hier gibt es eine sehr lange Diskussion dazu:

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Ich hab jetzt mal eine Anfrage gestartet und versucht den Sachverhalt darzulegenen… wo genau das Problem ist. Mal schauen was raus kommt… ist in Abstimmung.

Gibt es eigentlich eine “Bayerischen”/Länder OSM-Beauftragten… oder so was ähnliches oder kommt das immer aus der mitte der Mapper.

Gruß Miche

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