ADAC Juristin bezweifelt Funktionsprinzip von maxspeed bei OSM und Navis

Das wäre dann nach geltender Rechtsauffassung falsch.

Der gewöhnliche Fahrer muss es auch erst einmal schaffen, auf die Straße einzubiegen und dann auf über 70 km/h zu beschleunigen, aber auch wieder rechtzeitig auf 50 abzubremsen. Ja, das Problem ist sehr theoretisch.

Wie ist denn das maxspeed für die Gegenrichtung?

Gegenseite ist 100, es wir das 50er beendet

https://www.mapillary.com/app/?lat=50.460191621679&lng=7.9442699931056&z=17&pKey=846260352642848&focus=photo

Werde nachher mal das Segment aktualisieren. Hatte gerade keine Zeit. :smiley:

Die 70 stehen da auch nur, weil es kaum möglich ist, rechtzeitig die Autos von links zu sehen wenn man aus Weroth kommt. weil man selber den Berg rauf steht, die Autos eine S-Kurve den Berg von Links hochkommen, und sie ganz toll die Straßenschilder links und rechts so gestellt haben, dass man mit der Schnauze eigentlich über die Stoplinie fahren müsste um in die Kreuzung einsehen zu können.

Auf der Kreuzung kracht es so 1-2 mal im Quartal…

Im Unfall Atlas ist die Kreuzung jedes Jahr aufgeführt :roll_eyes:

ah, dahet das maxspeed=100. Also muss man mit forward/backward arbeiten, was natürlich azch nicht jedes Navi kann.

Danke schon mal im Voraus.

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Aus meiner Sicht ist es ein ganz klarer Fehler, dass jemand bei dem Teilstück zwischen der Kreuzung und dem Tempo-50-Schild ein maxspeed=100 eingetragen hat.

Wenn man sich an irgendeiner Stelle mal nicht sicher ist, vielleeicht auch die Rechtslage nicht eindeutig erscheint, sollte man lieber maxspeed weglassen als den falschen Wert einzutragen.

Aber in dieser Konkreten Situation ist für mich eindeutig, dass in Fahrtrichtung Norden Tempo 70 zwischen der Kreuzung und dem Tempo-50-Schild gilt.

Es ist in Deutschland gängige Praxis, dass vor diversen Kreuzungen ein Tempo-70 Schild steht, dass dann ein Stück hinter der Kreuzung wieder aufgehoben wird. Dieses Aufhebungsschild wäre unnötig, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich ab der Kreuzung aufgehoben wäre. Ich trage daher solche Tempo-70-Bereiche immer über die Kreuzung hinaus von dem anordnenden bis zum aufhebenden Schild ein.

In dem von Pajopath geschilderten Beispiel ersetzt das Tempo-50-Schild das Aufhebungsschild, da ab hier eine neue Höchstgeschwindigkeit angehordnet wird.

In meiner Gegend sind teilweise (wahrscheinlich um den Schilderwald auszulichten) teilweise die Aufhebungsschilder entfernt worden, dafür das Tempo-70-Schild mit einem Zusatzzeichen (z.B. 300m) versehen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die angegebene Streckenlänge begrenzt.

Wenn nun jemand an der Kreuzung auf diesen Straßenabschnitt einbiegt, kann er natürlich nicht wissen, dass kurz vor der Kreuzung Tempo 70 angeordnet war und könnte daher theoretisch nicht belangt werden, wenn er diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet. Wir reden aber hier von einer Strecke von vielleicht 200m. Wer ein so PS-starkes Fahrzeug besitzt, dass es ihm gelingt, so stark zu beschleunigen, dass er das Tempolimiit überschreitet müsste sich dann sicherlich den Vorwurf gefallen lassen, dass eine so starke Beschleunigung sicherlich nicht dem Prinzip einer angepassten, vorsichtigen Fahrweise entspricht. In dem von Pajopath beschriebenen Beispiel sowieso, weil man an dem Tempo-50-Schild schon die Geschwindigkeit auf max. 50 reduziert haben muss. Und zwischen Kreuzung und Tempo-50-Schild liegen in dem Beispiel gerade mal 50m.

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Ich denke, dass sich der user, der es eingetragen hat, von Norden kam und sich sicher war, dass 100 km/h gelten (was für die Fahrtrichtung nach Süden ja auch richtig ist).

Wenn man sich an irgendeiner Stelle mal nicht sicher ist, vielleeicht auch die Rechtslage nicht eindeutig erscheint, sollte man lieber maxspeed weglassen als den falschen Wert einzutragen.

das ist seit 7 Jahren so drin, seitdem die Straße eingezeichnet wurde, oder die History geht nicht länger :smiley:

habe mal vor 3 Jahren die Splits für die 50er und den 70er Teil vor der Kreuzung eingefügt gehabt und dann mal vorwärts und Rückwärts den Gehweg neben der Landstraße erst getrennt und dann wieder zusammengefasst. Aber wie oben beschrieben war ich mir mit der verlängerten 70er nicht sicher und hab daher dahinter die 100 so gelassen :grimacing:

edit: so maxspeed ist jetzt nach Gesetzeslage hinterlegt

Dankeschön!

das glaube ich nicht, wenn die Sicht gut ist und der Verkehr es zulässt, wäre starkes Beschleuningen rechtlich möglich, solange das Fahrzeug sicher beherrschbar ist und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Wenn der Gesetzgeber in solcher Art lenkend eingreifen wollte könnte er ja einfach für derlei PS-starke Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis erteilen. Ist allerdings extrem unwahrscheinlich in Deutschland. Oder im konkreten Fall ein Limit aufstellen. In OSM sollten wir jedenfalls die rechtlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit eintragen und unser tagging nicht mit schwer verifizierbaren Überlegungen zu angepasster und vorsichtiger Fahrweise überfrachten, um ggf. laxe Regeln durch nachlässige Beschilderung nach eigenem Gutdünken zu korrigieren versuchen.

Da wäre noch § 30 Abs. 1 Satz 1 (deutsche) StVO.

Da hast Du was falsch verstanden. Das war nur die Begründung, dass die Überlegung, man könne da 100 fahren, für diese (konkrete) kurze Strecke eine sehr theoretische ist, da nur in Ausnahmefällen eine Überschreitung der rechtlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle in dieser Richtung nach dem Einbiegen überhaupt möglich ist. Es hat niemand versucht, laxe Regel nach eigenem Gutdünken zu korrigieren und eine nachlässige Beschilderung liegt hier nicht vor.

Gummiparagraph, der allerdings klar sagt dass man innerhalb geschlossener Ortschaften unnütz hin- und herfahren darf, solange es Andere nicht belästigt, und außerhalb geschlossener Ortschaften darf man sogar andere durch unnützes Hin- und Herfahren belästigen :slight_smile:

Weiterhin steht da, dass sich der Umweltschutz “insbesondere” darauf bezieht, “Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen”.

Im Holland hat man das mit A1-30/60 ZB und mit Zufügung HB angegeben. Derselbe fahrgeswindiggeit gilt in eine Strasse unter ZB Zone schein und dem ganzen Umgebung gilt unter HB Erhaltungs Schein das auch am jenen Strasse angegeben ist.

ZB (zone begin) ist also der Anfang einer Zone (Geschwindigkeitsbeschränkung).

Aber was bedeutet HB?

Ich finde dazu keine Informationen:
NL:Overzicht Nederlandse Verkeersborden - OpenStreetMap Wiki

wenn ihr spass haben wollt, habe noch was gutes bei uns in der Ecke:

Einfach mal die L300 zwischen Moschheim und der WAB Meudt Deponie schauen :smiley:
Die Mapillary Bilder von mir von 2019 entsprechen weiterhin der Ausschilderung vor Ort.

Highlights zum rätseln. Welche Geschwindigkeit gilt eigentlich gewollt ab den Rampen der B255 da von Georg und Schneider kommend ein Tempo 70 Schild steht, dass nie wiederholt oder aufgehoben wird.

Für das Teilstück beim Georg und Schneider steht eine Kombi aus Gefahrenschild, Werksverkehr , Tempo 70 (in der Reihenfolge). Vom Kreisel Berod aus nach Moschheim kein Problem, wird ja durch das generelle 70 ersetzt. Aber was war der Plan Richtung Kreisel Boden. Sollte das Werksverkehr eigentlich unter dem 70er Schild hängen und die 70 eigentlich nur für den Teilbereich gelten ?! :smiley:

Hinter dem Kreisel Boden Richtung WAB haben sie es ja dann in der anderen Reihenfolge aufgestellt, Gefahrenschild, Tempo 70, Werksverkehr (in der Reihenfolge).

Nur was gilt denn dann zwischen Kreisel Meudt und dem Werksverkehr Schild bei der Tongrube Ester.

Tempo 70, weil die erste Kombi nie aufgehoben wurde und der Block nach dem Kreisverkehr weiterhin der L300 gehört?

Oder ist entgegen der Rampen Kreuzung bei der B255 der Kreisverkehr ein so großer Unterbrecher, dass danach erstmal Tempo 100 ist … :smiley:

Ich habe mal so weit es geht da die Geschwindigkeiten aktualisiert und überall mal Traffic_sign und source attribute hinzugefügt.

viel spass beim überlegen :slight_smile:

Kreisverkehr ist immer ein Unterbrecher (Ende der Strecke), da gibt es sogar ein Urteil zu. Deiner Schilderung nach, ich habs mir jetzt nicht angesehen, gelten nach dem KV dann 100.

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siehe ADAC Juristin bezweifelt Funktionsprinzip von maxspeed bei OSM und Navis - #15 by OSM_RogerWilco

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