access-Werte für Ladesäulen-VZ in Deutschland

Hallo liebe Community,

ich tagge sehr gerne die Beschilderung von E-Ladesäulen hier in Deutschland und ich würde gerne euren input haben bzw. würde gerne eine Einigung zumindest der deutschen Community auf das Tagging der verschiedenen Beschilderungen erreichen, vor allem was die access-Werte angeht.

In Deutschland finden wir zwei große Unterscheidungen, was “E-Autos” angeht:

Name Auf einem VZ identifiziert durch Definition Beispielbilder
Elektrofahrzeuge die verbale Angabe “Elektrofahrzeuge” Ein Fahrzeug, was faktisch einen elektrischen Antrieb hat

Elektrisch betriebene Fahrzeuge das Sinnbild “elektrisch betriebenes Fahrzeug” Ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen

Diese Unterscheidung würde ich gerne bei den access-Werten von Parkplätzen/Stellplätzen abbilden.

Es gibt, so wie ich das im Wiki gelesen habe, noch kein einheitliches Tagging für elektrische Fahrzeuge (einfach, weil es in jedem Land andere Standards und Gesetze gibt), geschweige denn für diese exklusiv deutsche Unterscheidung. Allerdings finden sich auf der Diskussionsseite einige Vorschläge, an denen ich mich mal loose orientiert habe.

Hier wäre nun mein Vorschlag, wie man das Abbilden könnte:

Fahrzeugtyp Mein Vorschlag Alternative Vorschläge
Elektrofahrzeug electric_vehicle= vehicle:electric=,electric_car=
Elektrisch betriebenes Fahrzeug lev= low_emissions_vehicle=, vehicle:low_emission=, electric_car:legal=*

Was haltet ihr davon? Habt ihr andere Vorschläge? Macht für sowas, auch wenn es nur Deutschland betrifft, ein Proposal Sinn? Wenn nein, wie stellen wir bei sowas Konsens in der Community her?

Ich finde lev für Fahrzeuge, die gemeinhin als E-Autos bezeichnet werden, verwirrend, zumal es gleichzeitig electric_vehicle gibt.

Der Begriff “low_emission” ist außerdem auch schon anders belegt, für Fahrzeuge mit verringertem Schadstoffausstoß, z.B. als boundary=low_emission_zone.

Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, ob es das Text-Schild “Elektrofahrzeuge” überhaupt irgendwo außerhalb von Ladesäulen gibt - mir ist das noch nicht untergekommen.

Sehe ich auch so. Hatte nur keine bessere Idee.

Mir tatsächlich an einer Stelle. In Kassel dürfen “Elektrofahrzeuge” in der Innenstadt mit Parkscheibe stehen, wo alle anderen einen Parkschein brauchen.
Aber ja, ich Frage ja auch primär wegen den Ladesäulen bzw. den Stellplätzen bei ihnen.

Wir sollten aber trotzdem agnostisch gegenüber der Verwendung bleiben. :blush: Vor kurzem wurde ein Gesetz ratifiziert, dass es Gemeinden(?) ermöglicht, spezielle Fahrstreifen nur für Elektroautos einzuführen. Der access-Wert sollte sich also auf andere Situationen übertragen lassen.

Vielleicht ein Kommentar zu den Definitionen.

Das E-Kennzeichen wird an verschiedene Antriebsarten vergeben. Ein Auszug aus §2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG):

Im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug,

Dazu gehört auch §4 Absatz 1 EmoG:

(1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind.

Diese Kennzeichnung ist das E am Ende des Kennzeichens (§11 Absatz 2 FZV):

[Das Kennzeichen] hat den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer zu führen […]

Leider definiert das Gesetz nicht den Begriff “Elektrofahrzeug”. Daher würde ich mit der gängigen Interpretation gehen. Diese beinhaltet Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb, d.h. Hybridautos und auch Pedelecs sind hier ausgeschlossen, obwohl sie einen Elektromotor haben. Im Prinzip das, was das EmoG unter einem “reinen Batterieelektrofahrzeug” versteht.


electric_vehicle für “Elektrofahrzeug” finde ich gut. Das “elektrisch betriebene Fahrzeug” ist nach obiger Ausführung eine Oberklasse, die electric_vehicle beinhaltet, gleichzeitig auch eine Teilmenge der low_emission. Es ist eine deutsche Regelung, weshalb ich da nicht die Notwendigkeit einer weltweiten Einigung sehe. Vielleicht etwas in die Richtung marked_electrically_powered_vehicle? Es ist sowieso zweifelhaft, inwieweit das umgesetzt wird, da mit Ablauf des 31.12.2026 keine neuen E-Kennzeichen ausgestellt werden sollen (§79 Absatz 9 FZV):

(9) § 11 und Anlage 3 sind mit Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden.

Ob sich bis dahin was ändert, steht in den Sternen.

Dazu sei gesagt, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) keine Elektrofahrzeuge, sondern nur elektrisch betriebene Fahrzeuge kennt. Dementsprechend dürfte sich das Zusatzschild “Elektrofahrzeug”, so es denn vorschriftsgemäß angebracht ist, auf ebensolche elektrisch betriebenen Fahrzeuge beziehen.

Eine rechtliche Unterscheidung zwischen den Zusatzschildern scheint es nicht zu geben. Wir sollten dann auch keine treffen.

Bei den Hybridfahrzeugen muss unterschieden werden zwischen

  • Plug-in-Hybrid, die extern aufgeladen werden können, also mit Ladebuchse. Die bekommen E-Zusatz und erhalten Bevorrechtigungen (sonst könnte man sie nicht öffentlich laden).
  • Mild-Hybrid o.ä., die nur intern durch den Verbrennungsmotor oder durch Rekuperieren geladen werden. Die haben keinen E-Zusatz.

Plug-in-Hybride sind meines Erachtens trotzdem keine Elektrofahrzeuge, weil sie nicht rein elektrisch betrieben werden.
Sie fallen durchaus unter die Definition des elektrisch betriebenen Fahrzeugs, wodurch sie die von dir genannten Kennzeichnungen und Bevorrechtigungen erhalten. Das EmoG nennt sie “von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug”. Was ein Elektrofahrzeug ist, wird nicht näher definiert und ist daher für die Bevorrechtigung nach EmoG ohne Bedeutung.

Das schöne bei diesem Chaos ist ja, dass wenn man die Regeln wörtlich auslegt, an der einen Hälfte der Ladesäulen keine Plugin-Hybride laden dürfen und an der anderen Hälfte keine ausländischen Elektrofahrzeuge…

Ich weiß nicht, ob wir das in OSM durch zwei getrennte Tags abbilden sollten, und damit ein weltweit benutztes Tag in zwei aufspalten sollten.

Mir wäre eine Abbildung durch traffic_sign und eventuell *:conditional Tags für die Differenzen wesentlich sympathischer.

4 Likes

Eine Option wäre private=e-plate zu definieren, da das E-Kennzeichen im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung darstellt und keinen Fahrzeugtyp.
Für’s lane-tagging bräuchte es dann wohl private:lanes=no|e-plate

Für die wenigen Extra-Fahrspuren durchaus möglich, allerdings halte ich “private” an Ladesäulen für wesentlich zu restriktiv.

1 Like

Mir wäre eine Abbildung durch traffic_sign und eventuell *:conditional Tags für die Differenzen wesentlich sympathischer.

Darauf wird’s wohl hinauslaufen.

an der anderen Hälfte keine ausländischen Elektrofahrzeuge [laden dürfen]

Wenigstens daran hat der Amtsschimmel gedacht (§11 Absatz 5 FZV):

(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

Ja, und dann gibt es noch die Hybriden und BEV die “E” berechtigt sind, es aber nicht auf dem Kennzeichen haben und somit dürfen sie offiziell dort auch nicht laden / stehen…
Ich hab mir schon einmal den Spaß gemacht und einen E-Autofahrer ohne das endständige “E” gefragt ob er weiß, dass er da gar nicht stehen und laden darf…

Für die wenigen Extra-Fahrspuren durchaus möglich, allerdings halte ich “private” an Ladesäulen für wesentlich zu restriktiv.

Das ist dann wieder die Debatte, ob wir die Schilder, die wir sehen, taggen, oder die Intention dahinter. Bzw. was die Menschen auf der Straße darin sehen, die nicht wie ich hier jeden Gesetzestext aufgelesen haben.

Wenn das Schild in Verbindung mit “Während des Ladevorgangs” steht, würde ich einfach restriction=charging_only taggen.

traffic_sign tagge ich meistens schon mit, einfach weil ich den Umstand verzeichnen wollte, ohne einen Tag dafür zu kennen. Mir wärs aber lieb wenn ich die Unterscheidung auch irgendwie in Tags abbilden könnte.

Hättest du da eine Idee? Ich fände einen Tag mit “:” als zusätzlichen Tag gut geeignet dafür, auf die Weise müsste wie du schon gesagt hast die allgemeine Sichtweise auf beide Situationen als “E-Autos” nicht angefasst werden.

Das ist dann nochmal eine andere Frage, die man sich stellen muss. :face_with_peeking_eye: Deswegen wollte ich hier erstmal nur die Unterscheidung zwischen den beiden E-Autos im Verkehr diskutieren.

Jetzt wäre abgesehen davon noch die Frage für mich, ob electric_vehicle= oder electric_car=.
“Elektrofahrzeuge” würde ja eigentlich zu electric_vehicle= übersetzt werden, aber realistisch gesehen werden an den meisten Ladesäulen/auf den meisten Ladestellpätzen nur Autos stehen dürfen/können.

Nur kurz als Hinweis, bevor man sich auf electric_car festlegt, es gibt auch Electro Motorräder. Aktuell zwar in sehr überschaubarer Menge aber wer weiß wie sich das entwickelt.

3 Likes

Guter Einwand!

Gibt es diese Unterscheidung denn? Meine Auffassung der Rechtslage - und dazu sei gesagt, dass ich kein Anwalt bin - sieht so aus, dass beide Schilder die gleichen Fahrzeuge meinen.
Und der einzige Unterschied zwischen einem E-Auto, dass in den gekennzeichneten Bereich darf, und einem, dass es nicht darf, ist die Kennzeichnung am Kennzeichen, aka eine Genehmigung. Physikalisch ist da kein Unterschied.

1 Like

Genau. Also sind es nicht zwei verschiedene Fahrzeugtypen, sondern eher eine “zusätzliche Genehmigung”, die man bei einem der beiden Schilder braucht, und bei dem anderen nicht.

Wäre die Frage, wie man das verzeichnen könnte. :thinking: