5. Geo-Fortschrittsbericht - Beiträge der Zivilgesellschaft

Hallo,

ich habe nachfolgende Mail erhalten:

Ich habe das oben erwähnte Word-Dokument nach ODT gewandelt und ins Wiki hochgeladen.

Grüße
Joachim

Hmm, was würde denn da so in Frage kommen, außer “ja OpenStreetMap so ganz allgemein halt”?

Vielleicht könnte man nochmal drauf hinweisen, dass OSM gerne auch amtliche Daten als Quelle nutzt, es aber regelmäßig Lizenzprobleme wegen der genauen Gestaltung der Namensnennung gibt?

Eher nicht, denn das soll doch wohl ein “Fortschrittsbericht” und kein “Problembericht” werden, und daher hätte ich was geeignetes und aktuelles auf Bundesebene:

“Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die deutschlandweit die gemittelte Lage der Naturwaldresservate auf einer OSM-Karte anzeigt, und sich leider außer Stande sieht deren Geodaten unter einer geeigneten Lizenz der OSM-Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen, hat es [nach monatelangen, ans Absurde grenzenden mailverkehr] nunmehr immerhin geschafft, den vorgesehenen Hinweis auf OSM auf ihrer Karte unter https://fgrdeu.genres.de/naturwaldreservate/details/ zu setzen.”

Dies ist doch aus bescheidener OSM-Sicht schonmal ein bemerkenswerter Fortschritt :wink:


heutiger Nachtrag zum obigen Ursprungstext, aus gegebenen Anlass:
Das abschließende “;-)” diente hier als Hinweis, dass dieser Vorfall eher nicht ernsthaft als Beitrag zum Bericht geeignet ist.
Das in meinen folgenden Beitrag eingeflochtene “(ernsthaft)” diente demgegenüber dort der Klarstellung dass mir dieser Ansatz ernstzunehmend, geeignet erscheint.

Hört sich auch nicht nett an, aber Wulf4096s Vorschlag kann man ja positiv formulieren.

“NRW (, …?) erlauben OpenStreetMap nun explizit die Nutzung ihrer Digitalen Geobasisdaten. Die bessere Datengrundlage ermöglicht es OpenStreetMap-Wirkenden in diesen Regionen (… bla bla). Da die Formulierung der “Datenlizenz Deutschland – Namensnennung” auch in Version 2.0 nicht abschließend eindeutig ist [hier diese Analyse verlinken die von einem Ministerium vor einiger Zeit durchgeführt wurde?], können Quellen die von Landesministerien unter diese Lizenz zur freien Verwendung gestellt wurden, erst nach entsprechender Bestätigung rechtssicher verwendet werden.”

Wenn dies entsprechend eingeordnet ist “Als erstes von 16 Bundesländern [oder wie auch immer die Situation gerade ist?] …” und einem abschließenden: “In OSM besteht daher die Hoffnung, dass in Zukunft auch die diversen Geoportale anderer Bundesländer dies aufgreifen.” hätte ich (ernsthaft) kein Problem damit, diesen NRW-Fortschritts-Lob mitzutragen.

Gerade im Hinblick auf https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=794088#p794088 sehe ich diesen Bericht übrigens als eine gute Gelegenheit, etwas gute PR für OSM in Richtung Bund zu erzeugen.

@DD1GJ: Da du als Ansprechpartner für Behörden evtl. da den besten Überblick hast: Weißt du welche Landesinstitute in diesem Jahr für OSM bestätigt haben, dass ihre Daten für uns nutzbar sind? Dann könnte ich den Entwurf von weiter oben zuende formulieren und das an sie schicken.

Mir ist noch folgendes eingefallen:

  • Ansprechpartner von Unis die was mit OSM machen darüber informieren falls sie auch etwas dazu schreiben wollen. Ich habe dem Gfz Potsdam (OpenBuildingMap) und der HeiGIT (OpenRouteService etc.) geschrieben.

  • Man könnte erwähnen dass weiterhin ein großer Teil des ehrenamtlichen Engagements für OpenStreetMap von deutschen Hobbyisten kommt und somit die OpenStreetMap-Karte in Deutschland eine der detailliertesten der Welt ist. Das ist zwar nicht wirklich “News”, aber in diesem Bericht wurde es sicherlich noch nie erwähnt

  • Da es um “Beiträge der Zivilgesellschaft” geht, könnte man auch (Open Source) Projekte die teils oder vollkommen von deutschen entwickelt werden, erwähnen. Das ist natürlich etwas schwierig, denn in der Open Source Welt wirkt es etwas albern, Mitwirkende nach Nationalität aufzuteilen. Andererseits ist die Nationalität der Mitwirkenden selbst evtl. auch egal, da OpenStreetMap als weltweites Projekt für Deutschland eine Relevanz hat, und damit auch Projekte die mit OpenStreetMap zu tun haben, egal wer daran mitwirkt. Mir fällt aber nun nichts konkretes ein, was erwähnenswert sein könnte.

Hallo,

ich finde es schön, dass nicht nur die alten (Geodaten-)Verbände (sorry, das musste sein) gefragt werden, sondern auch die OSM-Community.

Kann es sein, dass du die verlinkte .odt-Datei nicht genau angeschaut hast? Die verlinkte .odt-Datei gibt eine Struktur bzw. Themen vor. Ich habe mir zudem den vierten Geofortschrittsbericht angeschaut. Dieser ist kein Sammelwerk von Einzelstatements verschiedener Verbände, sondern ein Werk, wo ohne besondere Kennzeichnung Beiträge Dritter eingeflossen sind (Liste der Dritten ist am Ende des Berichts). Die verlinkte .odt-Datei gibt eine Struktur bzw. Themen vor.

Sinnvoll beitragen können wir zu Kapitel 5, Abschnitt Lizenzen. Hierzu mal meine Notizen, die man noch in Teilen ausformulieren muss:

Quellennennungsproblematik bei Datennutzern, die Daten zusammenführen im Allgemeinen und bei OSM im Speziellen

Viele amtliche Geodatensätze werden als Open Data unter Lizenzen veröffentlicht, die eine Quellenangabe erfordern. Das ist für Nutzer praktikabel, deren Projekt nur wenige Datenquellen nutzen. Das OpenStreetMap-Projekt arbeitet jedoch grenzüberschreitend und nutzt neben den eigenen Erhebungen seiner Beitragenden unzählige Datensätze Dritter (Orthophotos, Kartenwerke, Verzeichnisse …). OpenStreetMap-Daten werden nicht nur von OpenStreetMap, sondern auch von unzähligen Dritten für gewerbliche, ehrenamtliche und hoheitliche Zwecke genutzt. Es ist bei diesen Nutzungen nicht praktikabel, neben OpenStreetMap selbst jede einzelne Quelle von OpenStreetMap gleich mit derselben Prominenz zu benennen. Die Angabe der Vielzahl an Quellen, egal ob bedeutend oder nur minimal beitragend, nimmt, wenn man die Anforderungen aller Quellen an die Namensnennung befolgt, bei Karten auf Websites so viel Platz ein, dass je nach Größe der Kartendarstellung für den eigentlichen Karteninhalt kaum noch Platz auf dem Bildschirm übrig bleibt.

Deshalb müssen Rechteinhaber, deren von den OpenStreetMap-Mitwirkenden verwendet werden, einer vereinfachten Namensnennung zustimmen. Statt sie bei jeder Verwendung von OpenStreetMap-Daten anzugeben, werden diese Quellen nur auf einer zentralen Seite aufgelistet, die indirekt von der Quellenangabe “© OpenStreetMap contributors” verlinkt ist. Hätten diese Rechteinhaber nicht zugestimmt, müsste jeder, der OpenStreetMap nutzt, eine Quellenangabe wie in der folgenden Abbildung angeben:

Bildunterschrift: Fiktive, ausführliche OpenStreetMap-Quellenangabe. Quellenangabe bei OpenStreetMap, falls keiner dieser Rechteinhaber OpenStreetMap eine Ausnahmegenehmigung zur vereinfachten Quellenangabe erteilt hätte. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Nicht alle Behörden, die freie Geodaten veröffentlichen haben OpenStreetMap eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder die Quellenangabe in ihren Nutzungsbedingungen präzisiert. Ihre Datensätze sind, obwohl sie Open Data sind für OpenStreetMap und seine Nutzer nicht nutzbar. Positiv hervorzuheben ist das Land Nordrhein-Westfalen, das die Lizenz seiner Geobasisdaten zum 1. März 2020 von der Datenlizenz Deutschland 2.0 Namensnennung auf die Zero-Variante (d.h. ohne Quellenangabe) umgestellt hat, sowie das Bundesland Brandenburg, das eine Präzisierung in die AGB der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg aufgenommen hat.

Das Problem besteht, weil den Ländern und Kommunen die Datenlizenz Deutschland mit Namensnennung als Lizenz empfohlen wird. Um die Nutzung amtlicher Geodaten in Zukunft zu erleichtern und zu fördern, sollte stattdessen Zero-Variante der Datenlizenz Deutschland empfohlen werden. Die Namensnennung bringt für die Behörden, die die Datensätze herausgeben, nämlich kaum Vorteile. Aufgrund der Gebührenfreiheit erhalten sie keine Zusatzeinnahmen. Da sie nicht auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen sind, ist auch keine Namensnennung auch nicht, anders als bei OpenStreetMap, zur Qualitätssicherung erforderlich.

Für Herausgeber, die Wert auf eine Namensnennung legen, sollte die Datenlizenz Deutschland in einer neuen Version herausgegeben werden, die präzisere, praxisnähere Angaben zur Namensnennung machen.

Anmerkungen:

  • Liste der Quellen zum Kopieren (falls es jemand mal braucht, kein Anspruch auf Vollständig- und Korrektheit): AND-Daten, 2007 | EU Copernicus (GMES) | Strava | DELFI e.V., CC-BY 4.0 | Geoportal Berlin, diverse Datensätze, dl-de/by-2-0, Daten geändert | GeoBasis-DE/LGB, diverse Datensätze, dl-de/by-2-0, Daten geändert | Freie Hansestadt Bremen | Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, diverse Datensätze dl-de/by-2-0, Daten geändert | Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, 2013, dl-de/by-2-0, Daten geändert | Stadt Frankfurt am Main, Orthophotos dl-de/by-2-0, Daten geändert | Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, odc-by, Daten geändert | Stadt Köln, diverse Datensätze, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, CC-BY 3.0 DE | Stadt Moers, diverse Datensätze, dl-de/by-2-0, Daten geändert | Stadt Bielefeld, Amt für Geoinformation und Vermessung, CC-BY 4.0 | Bundesstadt Bonn-https://www.opendata.bonn.de | Landeshauptstadt Dresden, diverse Datensätze, dl-de/by-2-0, Daten geändert | Mitteldeutsche Verkehrsverbund GmbH, CC-BY 4.0 | ProRail | Kadaster/Beeldmateriaal, CC-BY 4.0 | Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, CC-BY 4.0 | Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, CC-BY 4.0 | Centraal Bureau voor de Statistiek, CC-BY 3.0 | Wandelnet | B.R.I.C. UrbIS, ODC-BY | AIV | De Lijn | Géoportail de la Wallonie | TEC SRWT, CC-BY 4.0 | Famenne à Vélo | Grote Routepaden | Deutsche Bahn AG
  • Downloadlink zum Originalbild
  • In dem Bericht geht es um die Tätigkeit des Bundes in Sachen Geodatenverwaltung/-nutzung bei den Behörden des Bundes sowie die Offenlegung, Zugänglich- und Nutzbarmachung der Geodatenbestände des Bundes.
  • Die Länge unseres Beitrags ist begrenzt. In der .odt-Datei steht dazu: “Die Beiträge sind auf einen Umfang von max. 2500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zu begrenzen, Abbildungen inkl. Abbildungsbeschriftung exklusive.”
  • Das mag vielleicht inhaltlich nicht ganz in den Bericht passen, aber man kann ja mal schauen, was das IMAGI-Geschäftsstelle dazu meint.

Viele Grüße

Michael

Vielen Dank für dein Engagement. Wenn du den Text für den Report verfasst, finde ich das sehr gut. Da würde ich noch zwei Sachen einwerfen

Erstens: was Jo Cassel geschrieben hat: Man kann das ggf. positiver formulieren

Zweitens: zur Lizenz - zu dem Thema Rechtsunsicherheit wurde letztes Jahr glaube ich ein Gutachten einer öffentlichen Stelle angefertigt, ich denke es macht Sinn, dieses zu verlinken oder zu erwähnen. Irgendwo im Forum hier wurde das auch verlinkt, in einen dieser Topics wo es darum gibt ob man die Lizenz nun nutzen kann oder nicht.

Drittens: Eine Zero-Lizenz ist nicht die einzige Lösung. Die Namensnennungs-Lizenz ist keineswegs inkompatibel zur OdBL, im Lizenztext wird nur offen gelassen wo diese Namensnennung anzubringen ist und führt daher ohne weiteres “ok” der lizenzgebenden Stelle evtl. zu einer Rechtsunsicherheit. Diese Unsicherheit wird eigentlich in der FAQ der Autoren der Lizenz aufgelöst, Zitat:

Doch das steht ja “nur” in der FAQ der Autoren der Lizenz und nicht im Lizenztext selbst. Daher wäre eine weitere Lösung, eine Version 3 der Namensnennungs-Lizenz zu veranlassen, die diese Klarstellung direkt im Lizenztext selbst beinhaltet.

So, lange Rede kurzer Sinn zu Punkt drei, denke ich sollte man nicht direkt in dem Text mit diesem Vorschlag (“veröffentlicht doch einfach alles unter Zero!”) um die Ecke kommen, sondern einfach nur das Problem beschreiben.

Auch die bloße Ansprache dieses Problems kann schon in der zukünftigen Kommunikation mit öffentlichen Stellen helfen, denn dann kommt es den Stellen nicht ggf. suspekt vor, wenn wir für die Nutzung der Daten noch eine Extra-Bestätigung benötigen obwohl sie es doch schon unter der “Datenlizenz Deutschland - Namensnennung” veröffentlicht haben.

NRW hat von Namensnennung auf Zero gewechselt: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=772335#p772335

Brandenburg verlangt zwar die Namensnennung, aber in die Verordnung enthält extra eine Öffnungsklausel, so dass das LGB nach Gesprächen mit der lokalen Community einer passenden Form der Namensnennung im Wiki zustimmen konnte. Dies wurde vom Ministerium ausdrücklich unterstützt. https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=68564

2017 hatte Sachsen der Namensnennung im Wiki zugestimmt: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=633243#p633243

Radio Eriwan würde antworten:
Es ist wahr, dass wir einen Schritt weiter sind.
Es ist unwahr, dass wir gestern direkt vor dem Abgrund standen.

edit: Nachtrag Sachsen, da der Bericht die Legislaturperiode umfasst

Sehr interessiert bin ich an dieser BMI-Selbstdarstellungsgeschichte eigentlich nicht, aber als Argumentationshilfe bei zukünftigen Datenfreigaben könnte das für OSM interessant sein. Da es eine deadline gibt, will ich die Sache mal vorantreiben.

@Nakaner, wg. #8 - habe mir den vierten Geofortschrittsbericht mit seinen “Maßnahmen” kurz angeschaut, einen wie hier angefragten “Beitrag aus der Zivilgesellschaft” habe ich dort nicht gefunden, daher denke ich wir können und sollten das in Form einer kurzen und klaren Stellungnahme formulieren.

Über die Richtung sind wir uns offenkundig einig, daher habe ich

  • den Ansatz von westnordost #5 aufgegriffen, das dortige “(… bla bla)” ausformuliert
  • um die Infos DD1GJ #10 ergänzt - bitte kontrollieren!
    IMHO wäre es schön, wenn DD1GJ hier seine “Botenrolle” behält - mit einer Stimme aus einer Hand erhalten wir mehr Gehör.
    mein Textvorschlag:
    [edit nur typo]

Stellungnahme der OpenStreetMap(OSM)-Beitragenden im Juli 2020:

Anfang 2020 stellte Nordrhein-Westfalen als erstes von 16 Bundesländern seine Geobasisdaten unter die ‘‘Datenlizenz Deutschland - Zero’’ und verzichtet damit auf die in OSM nicht umsetzbare Namensnennung in der ‘‘Datenlizenz Deutschland’’.
Die NRW-Datengrundlage ermöglicht es OSM-Beitragenden in dieser Region nicht nur OSM selbst, sondern auch die immer zahlreicher werdenden auf OSM aufbauenden Anwendungen zu verbessern. Damit können die Geodaten des Landes der Zivilgesellschaft auf vielfältigen Wegen zugänglich gemacht werden - statt nur über die landeseigenen Geoportale.
Bereits 2017 wurde durch Sachsen eine Regelung gefunden, mit der die unter der ‘‘Datenlizenz Deutschland 2.0 Namensnennung dl/de/by-2.0’’ bereitgestellten Geodaten des Landes auch wirklich rechtssicher und praktikabel in OSM verwendet werden können. Anfang 2020 erfolgte eine vergleichbare Anpassung der Nutzungsbedingungen in Brandenburg.
In OSM besteht daher die Hoffnung, dass in Zukunft auch die diversen Geoportale anderer Bundesländer und der Bundesbehörden dies aufgreifen.

Kurz und prägnant, top! Der Absatz der mit “Bereits 2017…” beginnt klingt etwas widersprüchlich, weil es im ersten Absatz heißt “nicht umsetzbare Namensnennung”. Vielleicht hilft es wenn man ganz konkret in die Formulierung einfädelt, dass die Datenlizenz Deutschland Namensnennung eben *nicht ohne weitere Zusicherung dass die Namensnennung wie sie in OSM praktiziert und möglich ist, **rechtssicher *** für OSM nutzbar ist.

So hat man schon ganz konkret ohne um den heißen Brei herumzureden gesagt was genau das Problem an der Lizenz ist.

Ja, schien mir auch noch nicht ganz rund, ich habe vorne und hinten noch mal versucht etwas zu verbessern, konkret die Änderungen per Wiki-mithilfe:
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=User%3AJo_Cassel%2FSchreibtisch&type=revision&diff=2011808&oldid=2011807

Vielleicht die “Guten” fetten, es geht ja um sanften Druck auf die Übrigen?
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Stellungnahme der OpenStreetMap(OSM)-Beitragenden im Juli 2020:

Anfang 2020 stellte Nordrhein-Westfalen als erstes von 16 Bundesländern seine Geobasisdaten unter die ‘‘Datenlizenz Deutschland - Zero’’ und verzichtet damit auf die Namensnennung in der ‘‘Datenlizenz Deutschland’’. Damit sind diese Daten nun uneingeschränkt nutzbar, die im Kontext von OSM nicht umsetzbaren Pflichtangaben als Quellenvermerk hatten eine rechtssichere Nutzung bisher verhindert.
Die NRW-Datengrundlage ermöglicht es OSM-Beitragenden in dieser Region nicht nur OSM selbst, sondern auch die immer zahlreicher werdenden auf OSM aufbauenden Anwendungen zu verbessern. Damit können die Geodaten des Landes der Zivilgesellschaft auf vielfältigen Wegen zugänglich gemacht werden - statt nur über die landeseigenen Geoportale.
Bereits 2017 wurde durch Sachsen eine Zusatzregelung getroffen, mit der unter der ‘‘Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0’’ bereitgestellte Geodaten des Landes in einer für OSM praktikablen Form der Namensnennung rechtssicher verwendet werden können. Anfang 2020 erfolgte eine vergleichbare Anpassung der Nutzungsbedingungen in Brandenburg.
In OSM besteht daher die Hoffnung, dass in Zukunft auch die diversen Geoportale anderer Bundesländer und der Bundesbehörden derartige Lösungen aufgreifen.

Ich habe da im Wiki nochmal etwas daran herumformuliert

Kein grundsätzlicher Einwand, deine Text-Strukturidee wirkt aufgeräumter.

Allerdings kommen wir IMHO mit (d)einem Aufruf der "Überarbeitung der ‘‘Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0’’ (lokal und mittelfristig betrachtet) IMHO keinen Schritt weiter, daher habe ich - neben kleinen Anpassungen - insbesondere den Abschluss-Wunsch anders formuliert.

Änderungen (seit westnordost #14 Yesterday 14:42:06)
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=User%3AJo_Cassel%2FSchreibtisch&type=revision&diff=2012515&oldid=2012111
aktuell < 1600 Zeichen

Rückmeldung erbeten…


Stellungnahme der OpenStreetMap(OSM)-Beitragenden im Juli 2020:

Anfang 2020 stellte Nordrhein-Westfalen als erstes von 16 Bundesländern seine Geobasisdaten unter die Datenlizenz Deutschland - Zero und verzichtet damit auf die Namensnennung. Damit sind diese Daten nun uneingeschränkt durch OSM nutzbar. Diese Datengrundlage ermöglicht es OSM-Beitragenden in dieser Region nicht nur OSM selbst, sondern auch die immer zahlreicher werdenden auf OSM aufbauenden Anwendungen zu verbessern. Damit können die Geodaten des Landes der Zivilgesellschaft auf vielfältigen Wegen zugänglich gemacht werden - statt nur über die landeseigenen Geoportale.

Die derzeit von Behörden vorrangig verwendete Datenlizenz Deutschland – Namensnennung ist auch in der Version 2.0 wegen ihrer Rechtsunsicherheit über den Ort des Quellenvermerks problematisch. Dies ergibt sich u.a. aus dem 2019 erstellten rechtlichen Kurzgutachten Datenlizenzen für Open Government Data des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter dieser Lizenz bereitgestellte Geodaten sind nur nach Zusatzregelung durch OSM nutzbar. Derartige Regelungen wurden bereits von einigen Behörden getroffen, so etwa von der Landesbehörde in Sachsen und seit Anfang 2020 von Brandenburg.

In OSM besteht daher die Hoffnung, dass in Zukunft auch die diversen Geoportale anderer Bundesländer, der Gebietskörperschaften und der Bundesbehörden derartige Lösungen aufgreifen - eine Veröffentlichung unter Zero oder zumindest eine Zusatzregelung die eine in OSM praktikable Namensnennug und damit rechtssichere Verwendung sicherstellt.

Ja, deine Version hört sich besser an. Also wirst du das dann an das Ministerium schicken oder würde das DD1GJ übernehmen?

Mein Vorschlag: es noch einige Tage hier stehen zu lassen, um ggf. noch Einwände oder Ideen Anderer aufgreifen zu können (ist ja kein 2-Personen-Manifest).
Wenn keine Einwände kommen, würde ich es begrüßen, wenn sich DD1GJ auch um die Rückantwort kümmert, gegen Mitte/Ende der 30. KW.

Da wir inzwischen den FOSSGIS e.V. als offizielles deutsches Chapter haben, läuft die “offizielle Antwort” der Community über diesen Kanal. Mit Michael habe ich diesbezüglich in Kontakt. In dem Schreiben von IMAGI wurde um zahlreiche Antworten gebeten, so dass, unabhängig von der Antwort des FOSSGIS, jeder seine (auch nicht so positive) Meinung einsenden kann.

ok so für mich,
es kann sich ja jeder Einzelne, des Schreibens mächtige jederzeit an das BMI wenden - ob dabei irgendwas rumkommt ist eine andere Sache.

Mein Ansatz ist hier aber ausdrücklich unser Anliegen als gemeinsame “offizielle Antwort” möglichst in den Bericht zu bekommen, im Idealfall 1:1.

Hintergrund ist die Hoffnung, dass wenn Mapper x in Zukunft bei Namensnennungs-Behörde y wegen einer weiterreicherenden Freigabe anklopft, er/sie bzgl. der Problematik auf einen Regierungsbericht verweisen kann und nicht als seltsamer Kauz mit unverständlichen, privaten Sonderwünschen erscheint.

Also in der Rückantwort nicht zu tief stapeln, das ist eine
“… gemeinsam erarbeitete Stellungnahme, die von einem breiten Konsens in der OSM-Community getragen wird.”
und
“… angesichts der Kürze der Zeit und der beschränkten Textlänge, auf DAS gegenwärtig zentrale Hauptanliegen in Deutschland fokusiert.”

Grüße in die Runde
Jo
[kein FOSSGIS-Mitglied, nur gemeiner Mapper]

Wenn das Schreiben hier im Forum erarbeitet wurde, ist es natürlich eine Antwort der Community. Man muss nicht Mitglied der FOSSGIS sein um Teil der Community zu sein. Als gemeinsam erarbeitete Zuschrift aus dem deutschen OpenStreetMap Forum kann man das dann natürlich auch betiteln sollte Nakaner das jetzt nicht so übernehmen wollen wie es ist bzw. sich an einem gemeinsamen Entwurf beteiligen wollen.