Das wird nicht funktionieren: Die Definition von Wald ist in § 1a. Der §3 bezieht sich ganz offenbar nicht auf die Gesamtheit das Waldes, sondern eher darauf, wie Grundeigentümer den (nicht) los werden können, sollten sie verschlafen haben, dass ein Teil ihres Grundstücks verwaldet ist oder ganz plötzlich von dort alle Bäume von selbst verschwunden sind So etwas wie einen Waldkataster, den man verbindlich abfragen kann gibt es meines Wissens in Österreich nicht. Wald und Grundstücke, das deckt sich nicht.