Wo hört Schleichradeln auf?

Moin!

Hier gibt es schon länger folgende Konstruktion:

Und früher war keine Furt eingezeichnet - seit neuestem schon. Heißt das, dass hinter dem kurzen Stück Schleichradeln ein Bedarfsradweg beginnt, oder entfaltet das Schild auch hinter der Kreuzung noch Wirkung? Wenn nein, frage ich mich, warum da für 5 m überhaupt ein Schild steht :thinking:

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Falls das innerorts ist:
Innerorts stehen Streckengebote in der Regel VOR der Einmündung. Das ergibt imho keinen Sinn, ist aber so und hat mir sowohl mein Fahrlehrer als auch Polizisten so erklärt.

ich denke das Schild gilt nur bis zur Kreuzung, da fängt ein neuer Weg an erkennbar am anderen Belag

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Ich gehe mal davon aus, dass das Schild für die Bushaltestelle gelten sollte. So wie es aber aufgestellt wurde würde ich aber auch denken, dass die Wirkung an der Einmündung endet und dort ein nicht benutzungspflichtiger getrennter Rad- und Gehweg beginnt. Die Einmündung ist ja eine richtige Straße und nicht nur eine Einfahrt.

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Das ist auch meine Rechtsauffassung.
Interessant wäre hier evtl. eine Karlsruher Straße.
Hier stand zunächst nur jeweils am Anfang ein “Gehweg, Schleichradler frei”, ich nehme mal das gerade sehr frische Google StreetView dafür:

An den Folgekreuzungen wurde das anfangs nicht wiederholt, inzwischen aber doch:

Das werden die nicht ohne Grund nachgerüstet haben.
Ob nun, wie bei meiner Rechtsauffassung, weil dank der Furten sonst von G+Rfrei auf gemG+R ohne B-Pflicht gewechselt würde, oder auf Nur-Gehweg, sei mal nebensächlich, wenn G+Rfei durchgängig gelten soll, wird man wiederholen müssen.