ja, das sehe ich anders. Aus rechtlichen Gründen hat nicht der Bauer Abstand zum Zaun zu halten, sondern der Zaun Abstand zum Feld. Damit gehören die 50cm zwischen Zaun und Feld rechtlich zu dem Grundstück, auf dem der Zaun steht - völlig gleich wie dieses genutzt wird - und definitiv nicht zum farmland. Nachzulesen in nahezu jedem Nachbarrechtsgesetz der Bundesländer.