Wie wird ein Radfahrverbot getaggt, das nur bergab gilt?

Heute stieß ich an einem Berg mit 15% Steigung innerorts auf ein Schild (254 Verbot für Radfahrer), das das Radfahren bergab verbietet. Bergauf ist aber kein solches Durchfahrtverbot. Wie tagge ich das korrekt?

Lieber Bausparfuchs
Bitte sei nicht so sparsam mit Deinen Angaben. Hast Du mal einen Link zu der Stelle oder dem OSM-Objekt?
Ich weiß ja noch nicht einmal um was für einen Weg oder Straße es hier geht. :confused:
Die einzige konkrete Aussage, die ich Dir geben kann lautet: Trag doch das Verkehrsschild an Ort und Stelle mit traffic_sign=* + direction=* ein. :stuck_out_tongue:

Ich würde
oneway:bicycle=yes
verwenden.
Wenn die Linienrichtung nicht dazu passt, dann umdrehen, (oder -1 anstatt yes).

Nachtrag: … das entspricht zwar nicht perfekt der Beschilderung aber inhaltlich bzw. logisch dem Sinn des Verbotes.

Ein Beispiel gibt es hier: https://www.openstreetmap.org/way/51318305 den Mühltalberg bergab.

Zeitungsartikel inkl. Bild dazu: https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/strasslach-dingharting-ort377277/fahrverbot-von-strasslach-muehlstrasse-hinunter-zur-isar-juckt-meisten-radler-nicht-12567073.html

Das Problem dabei: Das Schild 254

ist ungeeignet, um ein Fahrverbot für Radfahrer nur in einer Richtung auszuschildern. Denn dieses Verbotsschild bezieht sich immer auf beide Richtungen. Um das korrekt zu beschildern, müsste man im Grunde mit einer Einbahnstraße nur für Radfahrer arbeiten.

Kein Wunder, wenn solche Beschilderungen dann nicht ernst genommen werden und wir uns schwer tun, sowas in OSM einzutragen.

Hier die Situation als Bild:

Es geht um diese Straße: https://www.openstreetmap.org/way/111667648

An welcher Stelle das Schild genau steht, weiß ich nicht mehr. Ich würde nochmal hinfahren und schauen, ich habe mich nur gewundert weil ich nicht weiß wie ich diese Beschränkung tagge. oneway:bicycle=yes scheint mir am sinnigsten zu sein.

Dann schau bei dieser Gelegenheit gleich noch einmal nach diesem Stückchen Straße, das scheimt mir sehr ungewöhnlich…
https://www.openstreetmap.org/way/60847298

+1, zu bicycle:backward/forward=no`, aber wie lange? Ein Meter? Oder stehen da mehrere Schilder hintereinander?

oneway:* ohne oneway=* halte ich für nicht gut und oneway:*=yes auch. Da kommt dann so was raus, wie der Teil direkt neben den Beispiel, mit bicycle=yes + oneway:bicycle=yes

Wirklich abgebildet werden kann die Situation nur mit einer restriction:bicycle=noentry-Relation. Genau an diesem Punkt darf mit dem Fahrrad nicht weiter. So lange aber von der anderen Seite nicht die gleiche Beschränkung gilt ist das nichts anderes als einne “falsche” Einbahnstraße für Fahrradfahrende.

In dem Bild kann ich ja links aus der Hauszufahrt kommen und dann habe ich das Schild nicht zu Gesicht bekommen. Das gleiche gilt auch für das oben erwähnte Beispiel. Ich fahre mit dem Fahrrad bergauf bis zwei Meter vor das Schild und drehe um und habe meinen Spaß nach den ganzen Strapazen der 18% (plus ein paar mehr vom Biergarten). :stuck_out_tongue:

Im Ernst, wer hier ein Bußgeld gezahlt hat sich selbst zu dumm angestellt. :sunglasses:

Ein solches Schild gilt rechtlich für den gesammten Straßenabschnitt und in beide Richtungen, also normalerweise bis zu der Stelle, wo in Gegenrichtung ein solches Schild steht. Sonst könnte man ja ein kurzes Stück schieben und dann wieder aufsteigen. Wenn also in Gegenrichtung kein solches Schild aufgestellt ist und zudem es auch so gemeint sein soll, dass man nur in einer Richtung dort nicht fahren darf, also bergauf man dort legal Fahrrad fahren soll, dann würde jeglicher Prozess um ein eventuelles Knöllchen wegen Radfahren auf dieser Straße nach meiner Überzeugung zum Scheitern verurteilt sein, da die Beschilderung nicht schlüssig ist. Denn von der einen Seite aus ist durch dieses Schild bestimmt, dass diese Straße in beide Richtungen durch Radfahrer nicht befahren werden darf, aus der anderen Richtung her darf die Straße in beide Richtungen befahren werden, da es kein Schild gibt. Das passt einfach nicht zusammen. Den wie gesagt: Schild 254 ist ebenso wie Schild 250 (das gleiche Schild ohne Fahrradsymbol) ein Zeichen, dass diesen Straßenabschnitt komplett für Fahrräder untersagt, also in jeglicher Richtung. Ander als das Schild 267, Einfahrt verboten, dass nur in eine Richtung gilt, in der anderen Richtung man aber passieren darf. Und selbst wenn man dies hier an dieser Stelle aufstellen würde mit dem Zusatz “nur für Radfahrer” würde es nicht nutzen. Denn dann dürfte ein Radfahrer an dem Schild vorbei schieben und sich dahinter gleich wieder auf das Fahrrad schwingen und weiter fahren. Es sei denn, der Bereich wäre zusätzlich mit dem blauen Einbahnstraßenschild beschildert. Doch dann müsste man dieses Einbahnstraßenschild mit dem Zusatz “gilt nur für Radfahrer” irgendwie kenntlich machen. Tja, weil offensichtlich so etwas von der Beschilderung nicht vorgesehen ist, behilft man sich offensichtlich mit der hier diskutierten Beschilderung - und wundert sich, dass niemand sie beachtet.

Okay, aber hier geht es doch nicht um die Diskussion der Ahndung und der Konsequenzen eines potentiellen Verstoßes, sondern um die korrekte taggung. Wenn ich aber die Aussagen von Euch richtig interpretiere, ist hier eher die Beschilderung einfach von Gemeindeseite falsch durchgeführt worden, habe ich das richtig verstanden? Dann müsste die verantwortliche Stelle die Beschilderung anpassen und nicht die osm community das mittels tag abbilden. (Sieht man mal vom taggen des schildes als solches ab)

Tja, und genau hier liegt das Problem. Es gibt kein korrektes Tagging, dass sich aus dieser Beschilderung sicher ableiten lässt. Man müsste wissen, wie es denn gemeint ist:
Möglichkeit 1: Hier sollen Fahrräder in beide Richtungen nicht unterwegs sein und das Schild auf der anderen Seite wurde einfach vergessen.
Möglichkeit 2: Hier sollen Fahrräder nur bergab nicht fahren… aber bis wohin gilt das? Wenn jemand z.B. 50m geschoben hat, darf er dann wieder aufs Rad steigen? Oder ab der nächsten Kreuzung? Was ist, wenn jemand von unten kommt und auf halbem Weg nach oben umdreht und den Berg wieder herunterfährt, der kann ja von dem Schild weiter oben nichts wissen?
Also wenn man dort mit oneway für Radfahrer arbeitet, bis wohin soll man das eintragen? Nur wenige Meter? Das würde aber bedeuten, es reichte, diese paar Meter zu schieben und man könnte dann wieder aufsteigen. Bis zur nächsten Kreuzung? Was ist aber, wenn die Bergabstrecke dort nicht endet? Bis zum Fuß des Berges?

Es geht mir nicht um die rechtlichen Konsequenzen sonder darum, dass echt nicht klar ist, wie man sowas korrekt eintragen kann, wo doch gar nicht klar ist, wie es gemeint ist.

Ich halte das Radfahrverbot in einer Wohnstraße sowieso für unzulässig.

Egal welches Tagging da am Ende ran kommt, sollte ein wrong_sign=yes dazu.

Beim Waldwegfall ist das etwas anderes, da dürfte so eine Sperrung kein Problem sein, das Schild ist aber trotzdem, wie ja schon diskutiert wurde, ungeeignet.

Kurz zum Beispiel, das Strubbl in #3 verlinkt hat und weil ich da das bicycle:backward/forward=no` drangesetzt habe: ich habe da pragrmatisch das Wegstück https://www.openstreetmap.org/way/51318305 bis zum nächsten einmündenden Waldweg genommen. Auf diesem Stück gibt es kein Fahrtziel, nur Wald.
Aber im Grunde gebe ich skyper recht, das Schild stellt nur eine Einfahrtsbeschränkung dar.

Und zum falschen Schild: ja, im Grunde müßte das mit Zeichen 267 + 1010-52 beschildert werden oder, wenn man es andersherum denkt, mit Z. 250 + Kfz frei (3. Zeichen ohne offizielle Nummer + Z. 1010-52 (Anlieger frei).
Gibt es Z. 267 + 1010-52 irgendwo? Ich habe sowas noch nie gesehen, kenne aber einige Fälle, wo Zeichen 254 an Stellen steht, an denen ein Zweirichtungsradweg in einen Einrichtungsradweg (aus der Gegenrichtung) übergeht, was ja genauso falsch beschildert wäre.

Okay, hab die Situation nochmal begutachtet. Es sind insgesamt vier Schilder. Alle sind nur bergab sichtbar, das Geschwindigkeitslimit ist auch in die Gegenrichtung angezeigt. Die Schilder stehen an allen drei Einmündungen der Seitenstraßen und eines dort oben, wo die Straße beginnt, steil zu werden.

Ihr könnt ja mal mein changeset checken. Habe die Straße selber jetzt nicht angefasst erstmal. Würde aber mal noch bei der Gemeinde nachfragen.

https://www.openstreetmap.org/changeset/113488112#map=18/49.27854/6.89993

Ja

Nein, da nur Schilder gelten, die man von vorne sieht.

Theoretisch ist es, wie bei Tempolimits: Die gelten auch ewig die Straße entlang weiter, nur lässt sich ein Verstoß rein praktisch nicht bei einem Ortsunkundigen verfolgen, wenn er unterwegs, wo das Limit nicht wiederholt wird, einbiegt und Gas gibt.
Rein praktisch erkennt man aber in der Tat den gemeinten Gültigkeitsbereich *oft *am Schild der Gegenrichtung …

Die genannten Probleme gibt es aber auch beim 267, wenn es wie das 254 alleine steht.
Auch dann darf man hochradeln bis kurz vor die Rückseite des 267 und dann umdrehen oder von der Seite einfahren o.ä.
267 wirkt dann erst anders ggü. einem einsamen 25x, wenn ein 220 dazukommt.
Dazu kommen aber die von Dir schon erkannten Probleme, welches Zusatzzeichen man unter die beiden schraubt.

In der Tat sollte das, sobald sich ein Kläger fände, in die Rechtsgeschichte eingehen, aber genauso das:

Wenn ich nicht irr, dürfen da Autos fahren, irgendein Ziel gibt’s da unten im Tale, von daher ist auch das Schild falsch.
In beiden Fällen wäre ein Tempolimit von, sagen wir mal, 20, zusammen angebracht mit einem Gefälle-Warnschild das “mildere Mittel” und auch das adäquatere Mittel, denn ein ungebrems runterrasendes Mofa hätte vmtl. die selben Probleme wie ein Fahrrad, genauso wie ein Tanklaster. Nur vom Amt eingebildete Gefahren für angeblich dumme Radler sind kein Grund für Schilder, ein 254 vor einer relativ spitzwinkligen Gleisquerung in Rheinstetten wurde auch vom VGH Mannheim kassiert nach Vorarbeit sogar vom Bundesverfassungsgericht wegen der Fristenfrage … In der Tat muss man da a weng aufpassen, aber mir gelingt das bisher immer … :wink:

Und zur Ursprungsfrage: Da es ein Verbotsschild ist, wäre ein access-tagging adäquat, also bicyle:*ward=no

sehe ich auch so, Tempo 30 und Radverbot, absurd.