Hallo,
es gibt ein Problem in Erlangen, wo die Durchfahrt durch eine Fußgängerzone für Motosfahrzeuge und Fahrräder trotzdem gestattet ist. Siehe hierzu meinen Hinweis.:
Hier quert also eine Einbahnstraße eine Fußgängerzone in einer Straße und in Fahrrichtung hinter dieser Straße ist noch ein kurzes Stück ebenfalls als Fußgängerzone ausgeschildert. Dies geschieht mittels Vz. 242.1 (Beginn der Fußgängerzone). Darunter ist noch ein Zusatzschild “Zufahrt zur Friedrichstraße frei”. Und darunter ist noch erin weiteres Zusatzschild “Lieferverkehr frei 18:30-10:30”.
Wer also von der Inneren Brucker Straße in die Friedrichstraße möchte, der darf die Fußgängerzone dort queren bzw. mitnutzen, doch dies nach StVO unter Vorrang für die Fußgänger und freilich nur mit Schritttempo.
Hier hatte ein Mapper nach der Ausweitung der Fußgängerzone auf das kurze, westliche Stück der Friedrichstraße hier die Straße dort aif “pedestrian” geändert und getaggt, dass Motorfahrzeuge (und Farräder) dort nicht durchfahren dürften. Doch das ist falsch. weil es wie oben beschrieben eben doch erlaubt ist.
Wie muss man dies hier korrekt taggen, das sowohl das mit der Fußängerzone als auch das mit der erlaubten Durchfahrt stimmt? In der Fußgängerstraße in der Friedrichstraße einfach Motorfahrzeuge und Fahrräder auf “yes” ändern? Oder beide auf “destination” taggen, also dass die Zufahrt direkt zur Friedrichstraße geradeaus erlaubt ist? Oder gibt es für sowas schon eine andere, gesicherte Referenz?
Danke schonmal.