Wie Fahrradwege finden und taggen?

Wie wäre es mit:

:wink:

Ich denke auch, dass 3. das Beste ist.

  1. ist schon mal ok, aber halt eher ungenau.
  2. ist da schon deutlich praeziser, aber wenig verbreitet.
  3. Vereint eigentlich die Vorteile von 1. und 2. Und da sich die Tags gegenseitig nicht behindern, spricht aus meiner Sicht nichts gegen diesen Ansatz.

Das Tagging 3 enthalt einiges an redundanter Information. Im Prinzip koennte man von 2 zu 3 oder zurueck per Bot aendern. Daraus laesst sich natuerlich auch ableiten, dass 2. das “bessere” Tagging ist, da ja jedes Auswerteprogramm diese Aenderung selber vornehmen koennte. Aber das zusaetzliche Tag kostet ja nichts extra, insofern kann man das ruhig spendieren, um zum einfacheren Tagging 1 kompatibel zu bleiben.

Gruss
Torsten

  1. ist Unsinn. 1. bedeutet, dass sowohl links als auch rechts ein Radweg ist. 2. bedeutet dass nur rechts einer ist. Das sind widersprüchliche Informationen. Als Auswerter weiß man nun nicht, was das sein soll. Ist jetzt nur rechts ein Radweg oder auch links?

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Die Frage stellt sich natürlich nur bei Radwegen an Straßen, die mit oneway=yes getaggt sind. (Oder, in modifizierter Form, bei allen Straßen die nicht rechts der Auto-Spuren einen Fahrradweg in gleiche Richtung haben.)

Ein Renderer sollte also bei cycleway=track und oneway=yes annehmen, dass die Radspur die gleiche Richtung besitzt wie die Auto-Spur sowie sich typischerweise rechts der Autospur befindet. Die zusätzliche Angabe von cycleway:right=track wäre in diesem Fall lediglicheine Konkretisierung bzw. würde die Lage der Radspur eindeutig angeben.

Einen wirklichen Mehrwehrt bietet cycleway:right also erst wenn sich die Radwege nicht mehr da befinden wo sie üblicherweise sind, beispielsweise links der Auto-Spuren oder nur auf einer Seite der Straße.

-1
Das würde aber auf einen Spezialfall-Tagging für Einbahnstraßen rauslaufen während bei allen anderen Straßen die Tags eine andere Bedeutung haben.

Inwiefern besteht bei cyleway:left bzw. cycleway:right ein Widerspruch?

Für mich gibt es da nur einen Grund. Straßenbegleitend (gleiche Vorfahrtsregelung wie Straße) mit blauem Schild (in der Masse kombinierte Rad-/Fußwege) heißt auch benutzungspflichtig. Leider werden diese Schildern seitens der Behörden unter Mißachtung der StVO und der StVO-VwV aufgestellt.

Die Aufnahme der Radwege in die OSM-Datenbank ist nicht vom Begriff “straßenbegleitend” abhängig, sondern von der Lage des Radweges zur Fahrbahn. Insofern ist die o.g. Aussage von Geocounter durchaus richtig.

Hier gibt´s ein paar schöne Beispiele für unterschiedliche Ausführungen von straßenbegleitenden Radwegen.
So sollten z.B. die Radwege der Bilder 1 und 3 separat dargestellt werden weil sie ja baulich von der Fahrbahn getrennt liegen.
Der Radweg / Radfahrstreifen im Bild 2 ist definitiv nicht getrennt von der Fahrbahn darzustellen.
Im Bild 6 ist der Übergang von nicht getrennter auf getrennte Darstellung zu sehen.

Außerdem heißt “straßenbegleitend” nicht automatisch “benutzungspflichtig”.
Radwege, die mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind, sind benutzungspflichtig und müssen in der Regel von Radfahrern befahren werden.
D.h., sie brauchen unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

  1. straßenbegleitend,

  2. benutzbar und

  3. zumutbar.

Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist. Da es aber schon bei dem Begriff "straßenbegleitend" unterschiedliche Meinungen gibt, brauchen wir über das "benutzbar" und "zumutbar" gar nicht weiter nachdenken. :)

Dieser Beitrag von aighes bezog sich auf die Frage von christophe_de udn ich gebe aighes Recht.

Ich würde aber baulich getrennte Radwege immer getrennt in die OSM-Datenbank eintragen.

Das sehe ich anders. Ich interpretiere die Tags wie folgt:

  1. bedeutet, die Strasse hat einen Radweg
    Das ist vergleichsweise ungenau aber besser als nichts. Ueber Seitenlage, Richtung, Beschaffenheit usw. wird hier nichts weiter ausgesagt.
  2. bedeutet, die Strasse hat rechts einen Radweg
    Mit diesem Tagging-Schema koennen auch weitere Informationen angegeben werden, z.B. ob der Weg aspahaltiert ist, wie er beschildert ist usw. Dieses Tag trifft aber keinerlei Aussage darueber, wie es auf der anderen Strassenseite aussieht.

Wenn man nach dem Muster von 2. einen Radweg auf BEIDEN Strassenseiten beschreiben will, dann folgt daraus NICHT das Schema 1, sondern stattdessen setzt man cycleway:left UND cyleway:right Tags. Nur auf diese Weise ist es z.B. auch moeglich, die Eigenschaften der beiden Radwege unterschiedlich zu erfassen (z.B. der eien aspalhtiert, der andere nicht).

Gruss
Torsten

Oder man erfasst sie gleich getrennt :stuck_out_tongue:

Interessant finde ich auch noch die Frage, in welcher Richtung der Radweg befahren werden darf.
cycleway:right=track interpretiere ich so, dass auf der rechten Seite der Straße ein Radweg vorhanden ist (Beschreibung der Lage relativ zur Straße), darf dieser dann nur in Fahrtrichtung der Straße benutzt werden, oder geht das aus dem Tag nicht hervor?

Habe ich auch nie behauptet. Mal abgesehen davon, daß es den Begriff straßenbegleitend in der StVO und StVO-VwV IMHO so nicht gibt. In der StVO-VwV gibt es Kriterien für benutzungspflichtige Rad- bzw Rad-/Fußwege, die auch ich mit (der Einfachheit halber) straßenbegleitend betitelt habe, was möglicherweise verwirrend war/ist.

Was hierbei eindeutig sein dürfte, ist straßenbegleitend. Benutzbar und zumutbar ist oft Auslegungssache und kann im Zweifelsfall nachträglich nur auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Und wenn man schon die Rechtssprechung für die Benutzungspflicht anführt, gilt dies gleichwohl für die Radwegeführung. Da verhindert eine sogenannte bauliche Trennung (Grünstreifen, Bordstein, Leitplanke) eben keine Benutzungspflicht, sondern nur die Vorgaben der StVO-VwV. Da kann der Radweg dann auch mal bis zu 5m von der Straße entfernt sein. Und solche Radwege sollten als solche in einer Karte (velomap) auch darstellbar sein. Dies ist IMHO derzeit nur mit cycleway=* oder cycleway:= der Fall.

Alle Linien, nicht nur Einbahnstraßen in OSM haben eine Richtung. Und auf die bezieht sich das left/right.

Baßtölpel

In Anbetracht der unzureichenden Unterstützung der :left/:right Keys habe ich mich entschieden einfach nur cycleway=* zu taggen. Die drei Prozent der Radwege in denen das nicht reicht sind mir erst mal egal, bzw. dort kann man :left ja explizit nutzen.

Das ist IMHO der falsche Ansatz. Die velomap, IMHO eine super Karte für Radler, unterstützt dies. Sollte dies nicht Grund genug sein?

Moin,

Die Variante mit dem “egal” ist die schlechteste Variante, für die man sich entscheiden kann.
Damit unterschlägt man die vorhandene Information ja wissentlich - die zureichende Unterstützung muss halt erstmal vom Mapper kommen.
Jede explizite (ggf. redundante) Information ist da besser, da man redundante Daten evtl. bei Bedarf automatisch bereinigen kann - fehlende Informationen aber manuell nachgepflegt werden müssen - im Zweifelsfall dann mühsam von Anderen vor Ort.

Mit den historisch gewachsenen Tag-Bedeutungen und der nachhinkenden Auswertung neuerer, feinerer Tags muss man sich da halt arrangieren.

Gruß
Georg