Weltraumtheorie (bitte nicht lesen, falls man schnell Pusteln bekommt)

Hallo zusammen,

das Thema ist eigentlich eher spaßig gemeint, aber - in jedem Spaß steckt ja bekanntlich auch ein Funken Ernst.

Während ich hier so schön legal mit Bing-Maps mappe, stelle ich immer wieder fest, das Bing’s Konkurrent Guugle vor allem in ländlichen Gebieten viel besser aufgelöste Satellitenbilder hat. Ein unnutzbares Eldorado für uns Mapper… da… bekanntlich keine Erlaubnis zum Abzeichnen vorliegt.

- ja, wer an dieser Stelle schon ahnt, worum es mir hier geht - und die Hände über dem Kopf zusammenschlägt - sei an meine einleitenden Worte (die mit dem “spaßig”) erinnert… Wenn’s gar nicht aushaltbar ist, muss man ab hier nicht mehr weiterlesen :wink: es wird nicht mehr besser! -

Bezüglich dessen ob eine Erlaubnis nötig ist, oder nicht muss man natürlich mehrere Dinge beachten…

  1. Das Urheberrecht
  2. Nutzungs- bzw. wie ich lieber sage Vertragsbedingungen
  3. Bestimmt noch irgendwas

Zu 1)Das Urheberrecht ist ziemlich gnadenlos, was das “abzeichnen” von urhebberrechtlich geschützten Werken angeht… - Ja, ich hab mir da echt viel durchgelesen - auch, das man für privat und schule… usw :wink: - bringt uns alles nichts… (Interessant ist natürlich ob Radarbilder auch Lichtbilder sind… für den Fuchs unter uns) aber wie dem allen auch so ist - irgendwie so wirklich blickt keiner durch diese Verschachtelten Rechtskonstrukte durch - und wenn Weise Menschen sagen - “Nix abzeichnen außer bei Bing - das ist so!” … dann haben die sich da wahrscheinlich mal durchgewurschtelt…

Zu 2) Ahhh die Nutzungsbedingungen… Hier sehe ich viel Auslegungspotential. Denn die Frage ist doch, wann und wie man sich daran überhaupt halten muss… Eine Nutzungsbedingung ist nach meinem Wissensstand eine AGB und eine AGB ist normalerweise der Bestandteil eines Vertrags, welcher die “Nutzung” dann (mit )regelt. Wenn ich mir jetzt also das Produkt “Satellitenbild XYZ” angucke dann bekomme ich das grundsätzlich erstmal ohne dass ich ich einen Vertrag unterschrieben habe bzw. eine Willenserklärung in dieser Art abgeschlossen habe.

Ziemlich hohe Hürde, meiner Meinung, um als Diensteanbieter der Dienste ohne Login-“Wall” anbietet, sagen zu können, dass der Verbraucher einen ordentlichen Vertrag abgeschlossen hat… Aber - auch darauf will ich jetzt gar nicht eingehen - Im Zweifel gilt auch hier… “Nix abzeichnen außer bei Bing - das ist so!” … da haben sich andere wahrscheinlich schon mal durchgewurschtelt… :wink:

Aber - und jetzt kommt’s - Dem letzt bin ich über die sogenannte Weltraumtheorie gestolpert… Und da dachte ich so - Weltraum? … Weltraum klingt nach Satelliten… und Wenn so eine Theorie auch noch von einer Bundesoberbehörde selbst postuliert wird - nachdem selbige ja nur Vorschriftsmäßig und Vorbildlich für die Staatsbürger sein sollen… Dann - ist das doch vielleicht gar nicht uninteressant für uns :wink: Denn - Warum, sich überhaupt über Rechte und Rechtsverletzungen Gedanken machen, wenn wir vielleicht dank der Weltraumtheorie eine Sichtweise haben, die Rechte gar nicht berücksichtigen muss?! :slight_smile:

Zitat:

Moment…

… Urheberrecht… Vertragsrecht (AGB)… soll alles nicht gelten, wenn die Daten

?! erhoben werden?

OSMF-Rechtsabteilung… Wo seid ihr? :wink:

Schönen Feiertag noch euch allen… Achja - und bitte ernsthaft darüber diskutieren - ist zwar spaßig gemeint, aber der ernste Klos sitzt doch jedem schon im Halse… also nur raus damit.

Hast Langeweile, wie?

Die Fotos werden vom Flugzeug aus gemacht, nicht von rechtsfreien Satelliten.

Nun Bing, DigitalGlobe und Esri sind Bilder vom Satellit, nicht vom Fugzeug…
MapBox müsste weitestgehend vom Flugzeug sein.

Ansonsten weiß ich nicht, was der Künstler damit sagen wollte… habs nicht gelesen… Je länger die Texte sind, desto größer ich die Wahrscheinlichkeit, daß ich es nicht lese.

Sven

Ich glaube, der Kollege verwechselt hier etwas:

Einerseits das Recht, vom Weltraum aus Aufnahmen zu machen und frei zu nutzen, und anderseits das Recht des Erstellers, seine Arbeitsergebnisse zu lizenzieren. Das sind zwei Dinge, die man tunlichst nicht verwechseln darf.

Gruss
walter

Nur DigitalGlobe betreibt eigene Satelliten, Bing, ESRI, Mapbox und Google beziehen die Bilddaten von kommerziellen oder staatlichen Anbietern. Dabei werden als Plattform neben Satelliten auch Flugzeuge genutzt.

Digitale Orthofotos (DOP) werden dabei leider nur ausnahmsweise verwendet, rühmliche Ausnahme ESRI, die in DE teilweise DOP der Vermessungsverwaltungen zur Nutzung in OSM bereitstellen, schaun wir mal wie lange noch…

Gruß
geow

Hier wird sich ja was zurechtgeschwurbelt …

  1. Wer ein Bild anfertigt, hat das Urheberrecht daran. Das bedeutet unter anderem, dass er frei entscheiden kann, wer mit diesem Bild unter welchen Bedingungen was machen darf. Es gibt nur wenige Ausnahmen, beispielsweise darf man sich AFAIK nicht weigern, Bilder von einer Straftat oder einem Tatort, auch zufällig geschossene, den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

  2. Unter welchen Bedingungen das Bild angefertigt wurde, hat nichts damit zu tun, unter welchen Bedingungen es weitergenutzt werden darf. Man darf vom Weltraum aus die Erde fotografieren, ohne vorher jemanden um Erlaubnis zu fragen, richtig. Das heißt aber nicht, dass mit den so entstandenen Bildern auch jeder frei machen darf, was er will. Denn wer einen Satelliten mit Kamera da raufmanövriert, macht das nicht zum Spaß, sondern will was damit verdienen.

  3. Im Supermarkt stehen Schokoladentafeln frei rum. Nirgends steht, dass ich sie nicht essen darf. Ich habe beim Betreten des Ladens auch keinen Vertrag unterzeichnet, in dem das steht. Ich darf also?

„Kein Vertrag abgeschlossen“ heißt nicht, dass keine Rechte gelten, sondern, dass das bürgerliche Recht gilt. Und dazu gehört unter anderem das Urheberrecht.

–ks

Bei der “Weltraumtheorie” geht es um das Abhören von Kommunikationsdaten. Was hat das mit Satellitenbildern zu tun?
Außer du schießt einen Satelliten nach oben um den Datenstrom des bilderzeugenden Satelliten abzuhören :wink:

Siehe auch Beitrag von wambacher.

Noch eine kleine Ergänzung zum schon geschriebenen. Im Urheberrecht ist das Land der Erstpublikation im allgemeinen interessant (nicht wo, wie, wann ein Werk erstellt wurde)…

Des weiteren gilt immer: “OpenStreetMap is not a project to explore the grey areas of copyright law”

Das kann aber lokal unterschiedlich sein. Teilweise sind z.B. MapBox und Esri identisch.

Wie Maskulinum schon schreibt: ein Äquivalent wäre eben die Kommunikation der Bilder-Satelliten im Weltraum anzuzapfen. So verstehe ich das, dass in diesem Fall der BND dann der Meinung wäre, dass du nichts illegales machen würdest. :wink:

Ich bin der Meinung, dass die größte potentielle Lücke die ist, dass die Bilder die ein Satellit macht keine Schöpfungshöhe hat und man deswegen das Material vielleicht nutzen könnte. Aber wie gesagt, potentielle, und Ahnung habe ich sowieso kaum davon.

Ja, manchmal sind aber auch Esri und DigitalGlobe (je nach dem, Standard oder Premium) identisch; vom Satbild her. Vom Lageversatz her gibt es bei ein und dem selben Satbild dieser unterschiedlichen Quellen aber wieder Unterschiede… Es kommt auch vor, daß punktuell Mapbox und DG Standard einen lagegleichen Treffer landen…

Eine meiner Grundtendenzen:

  1. Esri und DG Premium liegen oft beieinander
  2. Bing und DG Standard liegen oft beieinander

Beide Gruppen zueinander aber oft mit 3-6m Versatz; aber nicht immer.

Es kommt aber auch vor, daß Bing und DG Standard weit auseinander liegen (>4m), während DG Standard, MapBox und Luftbilder des brandenburgischen LGB und einem Umkreis von ca. 20-30cm drängen, während der Rest ein 3-4m Versatz haben…

Insgesamt von der Lagesituation für mich extrem unbefriedigend… Das bestätigt aber auch meine Meinung daß GPS-Tracks zum Abgleich zwar nett aber nicht hildreich, in meinen Augen zum Teil sogar kontraproduktiv sein können. und ich diese deahalb auch nicht genutzt habe und nicht nutzen werde…

Auch wenn Bing vom Dateninhalt und der Sichtbarkeit diverser Objekte besser ist, versuche ich nach Möglichkeit nach MapBox auzurichten…

Es ist übrigens recht schwer, lagegleiche identifizierbare Punkte zu ermitteln, die sich auf allen genannten Bildquellen finden, die man verwenden kann. Die Bildqualität ist manchmal recht gut, öfters auch sehr unterirdisch… Wie geschrieben, Mapbox ist (wenn auch älterer Bildinhalt) tendentiell am ehesten stimmig…

Sven

Tja, der BND hat’s da ein bißchen leichter: sollten sich seine hoch-fliegenden Ideen als gar nicht bodenständig erweisen, dann… hat das keinerlei Konsequenzen für die Schandtaten, die sie bis dato begangen haben.
Vorschlag:
wir unterstellen OSM dem BND, um diese Narrenfreiheit ebenso genießen zu dürfen.
:smiley:

@ streckenkundler
Falls Luftbilder nicht rektifiziert und nicht lagetreu sind, bleiben zur korrekten Georeferenzierung eigentlich nur GPS-Punkte. Diese sollten allerdings in statistisch belastbarer Menge vorliegen. Eine einzelne Spur ist sicher nicht ausreichend und kann kontraproduktiv sein, wie du sagst.

Ich nutze (neben den OSM-Tracks) gerne die Strava-GPS-Daten die in JOSM in den Hintergrundlayern als cycling und running heatmap aktiviert werden können. Da finden sich im Wald nicht selten unbekannte Wege, die - vor lauter Bäumen - noch kein Luftbildmapper erfasst hat.

Hier ein Beispiel, die Gegend dürfte dir bekannt vorkommen :wink:

orange: osm-tracks
blau-magenta: Strava

Gruß
geow

Guten Morgen,

Ja, diese Strava-Tracks hab ich bisher kaum beachtet…Ist eine gute Idee, diese gelegentlich mal mit zu betrachten…

Für eine Ausrichtung von Luftbildern ist das bei den Lageversätzen aber nur noch äußerst bedingt zu gebrauchen…

Ja, Köthener Berge mit Heidessen und Wehlaberg…

Sven

die Logik verstehe ich nicht. Weil Luftbilder unterschiedliche Versätze haben, sind GPS-Tracks nicht hilfreich? Genau deshalb sind sie es doch :slight_smile:

Du definierst also ein bestimmtes Luftbild als richtig ausgerichtet. Inwiefern ist das besser als Abgleich mit GPS-Tracks? (Tracks, Plural, wohlgemerkt – dass ein einzelner Track keine verlässliche Aussage macht, ist klar!)

–ks

Das sieht man beim Beispiel von geow recht schön… das Strava-Linienkonglomerat südöstlich vom Schwanensee is im roten Bereich ca. 10m breit… Genau in dieser Größenordnung sind hier etwa die Lageversatze… und Bing/Mapbox bekomme ist nicht aufeinander abgeglichen…

Nein, es ist eher so, als das Mapbox in meinen Augen die geringste Lageabweichung zu LGB-Luftbildern hat, die ja nicht genutzt werden dürfen… und bei Lageabweichungen unter 5-7 Meter sind auch GPX-Tracks nicht mehr Hilfreich… Mapbox entpricht hier in der gegend zum größeren Teil noch den Bing-Bildern, bevor jetzt die neuen kamen… Viele Elemente sind eh danach ausgerichtet…

Sven

Natürlich schliesst Du beim betreten des Supermarktes einen Vertrag. Verträge kommen ja auch durch schlüssiges Verhalten (implikation) zustande. Sonst wäre das Leben schon wahnwitzig kompliziert…

Aufgrund der hier vorliegenden dichten Strava-Daten kann man gut begründet annehmen, dass der wahre Wegverlauf etwa in der Mittelachse des “Strava-Linienkonglomerats” verläuft, also nur eine scheinbare Unschärfe von 10 m vorliegt.

Es gibt ein Tool auf iD-Basis, dass die Mittelung der Weggeometrie mit einem schlauen Algorithmus quasi halbautomatisch erledigt, Details siehe https://labs.strava.com/slide/

Gruß
geow

die betreffenden Wegeabschnitte im hier genannten Bereich sind längst ohne Strava erfasst und hinreichend genau… Aber ja… eine ähnliches Tool aber für Josm wäre durchaus für einige Gegenden Interessant…

In unserer südbrandenburgischen Pampa können solche Waldwege von der Lage her und mit etwas Übung und vor allem Lokalkenntnisse sogar vom hinreichend guten Luftbild erfasst werden… dann ist man immernoch innerhalb der einschlägigen Lageabweichungen…

Das bringen unsere lichten Kiefernforsten naturbedingt so mitsich…

Sven

Bist du dir da wirklich sicher? :wink:

Ist verblüffend was alles fehlt, oder? :stuck_out_tongue:

Gruß
geow