Hallo zusammen,
das Thema ist eigentlich eher spaßig gemeint, aber - in jedem Spaß steckt ja bekanntlich auch ein Funken Ernst.
Während ich hier so schön legal mit Bing-Maps mappe, stelle ich immer wieder fest, das Bing’s Konkurrent Guugle vor allem in ländlichen Gebieten viel besser aufgelöste Satellitenbilder hat. Ein unnutzbares Eldorado für uns Mapper… da… bekanntlich keine Erlaubnis zum Abzeichnen vorliegt.
- ja, wer an dieser Stelle schon ahnt, worum es mir hier geht - und die Hände über dem Kopf zusammenschlägt - sei an meine einleitenden Worte (die mit dem “spaßig”) erinnert… Wenn’s gar nicht aushaltbar ist, muss man ab hier nicht mehr weiterlesen es wird nicht mehr besser! -
Bezüglich dessen ob eine Erlaubnis nötig ist, oder nicht muss man natürlich mehrere Dinge beachten…
- Das Urheberrecht
- Nutzungs- bzw. wie ich lieber sage Vertragsbedingungen
- Bestimmt noch irgendwas
Zu 1)Das Urheberrecht ist ziemlich gnadenlos, was das “abzeichnen” von urhebberrechtlich geschützten Werken angeht… - Ja, ich hab mir da echt viel durchgelesen - auch, das man für privat und schule… usw - bringt uns alles nichts… (Interessant ist natürlich ob Radarbilder auch Lichtbilder sind… für den Fuchs unter uns) aber wie dem allen auch so ist - irgendwie so wirklich blickt keiner durch diese Verschachtelten Rechtskonstrukte durch - und wenn Weise Menschen sagen - “Nix abzeichnen außer bei Bing - das ist so!” … dann haben die sich da wahrscheinlich mal durchgewurschtelt…
Zu 2) Ahhh die Nutzungsbedingungen… Hier sehe ich viel Auslegungspotential. Denn die Frage ist doch, wann und wie man sich daran überhaupt halten muss… Eine Nutzungsbedingung ist nach meinem Wissensstand eine AGB und eine AGB ist normalerweise der Bestandteil eines Vertrags, welcher die “Nutzung” dann (mit )regelt. Wenn ich mir jetzt also das Produkt “Satellitenbild XYZ” angucke dann bekomme ich das grundsätzlich erstmal ohne dass ich ich einen Vertrag unterschrieben habe bzw. eine Willenserklärung in dieser Art abgeschlossen habe.
Ziemlich hohe Hürde, meiner Meinung, um als Diensteanbieter der Dienste ohne Login-“Wall” anbietet, sagen zu können, dass der Verbraucher einen ordentlichen Vertrag abgeschlossen hat… Aber - auch darauf will ich jetzt gar nicht eingehen - Im Zweifel gilt auch hier… “Nix abzeichnen außer bei Bing - das ist so!” … da haben sich andere wahrscheinlich schon mal durchgewurschtelt…
Aber - und jetzt kommt’s - Dem letzt bin ich über die sogenannte Weltraumtheorie gestolpert… Und da dachte ich so - Weltraum? … Weltraum klingt nach Satelliten… und Wenn so eine Theorie auch noch von einer Bundesoberbehörde selbst postuliert wird - nachdem selbige ja nur Vorschriftsmäßig und Vorbildlich für die Staatsbürger sein sollen… Dann - ist das doch vielleicht gar nicht uninteressant für uns Denn - Warum, sich überhaupt über Rechte und Rechtsverletzungen Gedanken machen, wenn wir vielleicht dank der Weltraumtheorie eine Sichtweise haben, die Rechte gar nicht berücksichtigen muss?!
Zitat:
Moment…
… Urheberrecht… Vertragsrecht (AGB)… soll alles nicht gelten, wenn die Daten
?! erhoben werden?
OSMF-Rechtsabteilung… Wo seid ihr?
Schönen Feiertag noch euch allen… Achja - und bitte ernsthaft darüber diskutieren - ist zwar spaßig gemeint, aber der ernste Klos sitzt doch jedem schon im Halse… also nur raus damit.