Wann ist ein Reitweg ein bridleway?

Laut Wiki sollen mit hw=bridleway Reitwege getaggt werden die mit dem StVO Zeichen 238 markiert sind.

Gilt diese kleine Plakette am Baum als offizielles StVO-Zeichen?

Derzeit ist der Weg als hw=bridleway getaggt und somit in den meisten Routern nicht fĂĽr Wanderer frei.

Ich tendiere dazu ein foot=yes zu ergänzen.

und offensichtlich auch bicycle=yes?

Wenn man davon ausgeht, dass dort Gehen und Radfahren erlaubt sind (weil das Schild nicht StVO-konform ist), dann ist es m.E. kein bridleway, sondern ein path mit foot=yes, bicycle=yes und horse=yes.

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D’accord, wobei ich da eher horse=designated nehmen würde.

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zumindest wie es ursprünglich gedacht war, wäre es m.E. horse=yes, weil designated erfordern würde, dass der Weg als Reitweg gewidmet ist, und entsprechend ein verkehrsrechtlich wirksames (StVO-konformes) blaues Reiterschild haben müsste.

Hum, umgekehrt haben die Reiter gar keine Hemmungen! Geld siegt…

warum? Berlin hat doch Pferdeexkremente im Wald überall erlaubt… Das Zeichen ist VOLLKOMMEN überflüssig und verletzt den Baum unnötig! Anders herum wäre es, im Wald, nötig (Fuss-/Radstrecke GEGEN Reiter kennzeichnen…). Aber das auch soll scheinbar nicht sein: unsere Grossstadt (ist laut Verkehrsministerium rechtlich wichtig in der Betrachtung!) baut die Radweg und Reitverbotzeichen ab, weil das Verbot oder nicht in einer Karte festgehalten wird; es ist sowieso extrem selten, ein reitender Wanderer, der nicht ortskundigt ist, bewußt anzutreffen, nur 1 einziges Mal in 20 Jahren, obwohl wir 13200 km = 1100 x 12 Rad fahren… Es war eine Dame mit 2 Pferden beide mit Packzeug, nur eins mit Sattel, und mit begleitendem grossen Hund. Wenn also ein Reiter falsch reitet, macht er das absolut vorsätzlich in der Regel; eine Karte hilft nicht, nur Erziehung oder Strafe, aber hier in D Geld strafen? ulah ulah ulah!

Die kleinen blauen Reitwegeschilder werden oder wurden meines Wissens in Nordrhein-Westfalen verwendet, @chris66 (Fragesteller) scheint ja auch von da.zu sein. Also müsste man bei den regionalen Regelungen nachforschen. DIe Regelungen, wo man reiten darf und wo nicht, sind in den Bundesländern sehr verschieden. Ich kenne mich diesbzgl. in Nordrhein-Westfalen nicht aus; habe jetzt für Interessierte nur eben mal etwas gegoogelt:

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An der Stadtgrenze Duisburg / Mülheim an der Ruhr gibt es entlang des “Grenzweg” auch diese kleinen Schilder (Zeichen 238). Hier ist es aber deutlich klarer, weil der Reitweg parallel zum highway=track getrennt durch eine Hecke verläuft. Beispiel dazu: Mapillary → links der Reitweg, rechts der “track”
Im Duisburger Stadtwald gibt es noch weitere Reitwege die ausschließlich für Reiter gedacht sind, meist sehr “naturnah” und wenig einladend für Fußgänger/Radfahrer. Da es hier mehr als genug Fuß-&Radwege gibt, entfällt der Grund unbedingt diese Reitwege als Fußgänger/Radfahrer nutzen zu müssen.

Die Regelungen sind leider selbst innerhalb NRWs Kraut und Rüben. So schrieb der VFD (VFD - Übersicht über die Reitregelungen in NRW - Aktualisierung März 2021):

Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. Dazu sind Allgemeinverfügungen notwendig, die im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Mehr als die Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. In fast 60 % aller Kreise wurde eine Beschränkung auf Reitwege vorgenommen - teilweise für das gesamte Gebiet, teilweise nur für einzelne Wälder. Nur 4 % (2 Kreise) ermöglichen eine Freistellung ohne Reitweg-Gebiete.

Die Regelungen kann kann man hier nachschlagen: UvO
Dazu die Karte “Natur → Reitregelung Kreise NRW” aktivieren.

Zum kleinen Reitschild: SMBl Inhalt : Kennzeichnung der Reitwege im Walde (§ 50 Abs. 2 Satz 1 LG) RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr IV/A 3 - 78 - 41/239 - 6/81 – (am 01.01.2003: MVEL) v. 22.1.1981 | RECHT.NRW.DE

Am 1. Januar 1981 trat die durch Gesetz vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 214) geänderte Fassung der Reitregelung des Landschaftsgesetzes (LG) in Kraft. Während es für das Reiten in der freien Landschaft überwiegend beider bisherigen Regelung bleibt, ergeben sich für das Reiten im Walde weitergehende Änderungen. Gemäß § 50 Abs. 2 Satz l Landschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1980 (GV. NW. S. 734/SGV. NW. 791) ist das Reiten im Walde auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen gestattet.
Dieser Erlass, der im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ergeht, legt Art und Umfang der Kennzeichnung auf der Grundlage der StVO fest. Soweit für die Kennzeichnung von Reitwegen im Walde für den öffentlichen Verkehr nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO die Zustimmung der obersten Landesbehörde zur Anbringung von Zusatzschildern (vgl. Nr. 2.3) oder zur Verwendung des Zeichens 239 StVO (Reiter) in verkleinerter Form erforderlich ist, wird diese hiermit erteilt.

(Oben auf der Seite steht “Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 18.4.2025”. Es sollte also gültig sein.)

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In Aachen bedeuten die kleinen Schilder, dass es ein Reitbankett gibt, groĂźe Schilder weisen einen reinen Reitweg aus.

Hier noch die Stelle. Zum Zeitpunkt des Fotos war gerade eine Wanderin auf dem nördlichen Teilstück unterwegs. An dem Hauptweg in OstWest Richtung ist eine Bankette, die ebenfalls mit dem kleinen Schild markiert ist.