Das Problem besteht hier in der Interpretation der Bindungswirkung des Semikolons.
Ein Semikolon ist eine stärkere Trennung als ein Komma, aber eine schwächere als ein Punkt.
Stünde dort ein Komma, dann wäre klar, dass die Schrittgeschwindigkeit nur bei Notwendigkeit gelten würde.
Stünde dort ein Punkt, dann wäre klar, dass die Schrittgeschwindigkeit immer gelten würde. Der Gesetzgeber hat sich aber für ein Semikolon entscheiden. Manche Gerichte interpretieren dies eher als Komma, andere eher als Punkt. Vor einigen Jahren hieß es, dass es hier bei den Urteilen ca. 50:50 bzgl. der Interpretation des Semikolons stehen würde.
… zur Fahrbahn!
Ein wichtiger Grund das zu meiden wenn irgend möglich!
In der Begründung (entweder 1. Zitierfehlernov… äh… Schilderwaldnovelle 2009 oder Neufassung 2013) steht’s klarer, was man meinte.
Ich finde “h=path + foot=designated” finde ich klarer als “h=footway” wo das des. impliziert wird oder auch nicht oder so. Beim path mit f=d ist es eindeutig, dass sie jemand Gedanken um die Designierung gemacht hat …
Könntest Du dann bitte eine Quelle verlinken, um hier möglicherweise endlose Diskussionen zu verhindern? Danke!
Hier:
Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2
Bis zur „Schilderwaldnovelle“ war bei Zeichen 239 und 242 die höchstzulässige Geschwindigkeit für durch Zusatzzeichen zugelassenen Fahrzeugverkehr „Schrittgeschwindigkeit“. Gegenstand der „Schilderwaldnovelle“ war die Aufgabe der Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, wenn er bei Gehwegen (Zeichen 239) oder Fußgängerzonen (Zeichen 242) durch Zusatzzeichen zugelassen wurde. Stattdessen hatte der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen. Ziel war eine Vereinheitlichung der Maßgaben zu sämtlichen Sonderwegen. Zudem wurde der Forderung von Radfahrerverbänden Rechnung getragen, dass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrer schwer möglich (Schwanken) sei. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen muss stets (z. B. nachts im Bereich von Gaststätten) mit plötzlich auftretendem Fußverkehr gerechnet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder z. B. eine Flanierzone nach Schweizer Vorbild mit der Begründung abgelehnt haben, dass eine damit einhergehende Geschwindigkeit von 20 km/h sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mit einem Vortrittsrecht für Fußgänger vereinbaren lasse. Gleiches gilt für die Ausübung von Sport und Spiel, die dort nicht verboten sind. Auch für verkehrsberuhigte Bereiche wurde in der „Schilderwaldnovelle“ die Schrittgeschwindigkeit beibehalten. Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer können entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen.
In den anderen Fällen bleibt es bei den Änderungen der „Schilderwaldnovelle“. Das Zitat des § 25 Absatz 1 Satz 1 stellt sicher, dass Fußgänger bei den Zeichen 240 und 241 nicht als andere Verkehrsteilnehmer eingestuft werden. Der Standort dieser Klarstellung in der Erläuterung stellt sicher, dass Zuwiderhandlungen allein als Verstoß gegen § 25 Absatz 1 Satz 1 geahndet werden können.
Bei Zeichen 241 wird klargestellt, dass die Radwegebenutzungspflicht nur für den getrennten Radweg besteht. Die übrigen Änderungen führen zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften.
Quelle: Seite 153 - https://dserver.bundestag.de/brd/2012/0428-12.pdf
https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-zur-neufassung-der-straßenverkehrs-ordnung-stvo/46544

In der Begründung (entweder 1. Zitierfehlernov… äh… Schilderwaldnovelle 2009 oder Neufassung 2013) steht’s klarer, was man meinte.
Hmm. Ich habe was gefunden, und zwar diese Begründung, bin aber trotzdem nicht hundertprozentig sicher
Aber vorab: die “Schilderwaldnovelle” vom September 2009 sollte die bis dahin gültige StVO ablösen und dabei auch den Schilderwald verkleinern. Allerdings wurde sie schon im April 2010 vom damaligen Bundesverkehrsminister kassiert, weil sie aufgrund erheblicher formaler Fehler (“Zitiergebot”, z. B.: Die Verletzung des Zitiergebots hat nach Ansicht des BVerfG die Unwirksamkeit der jeweiligen Verordnung zur Folge ( z.B. Nichtigkeit der Hennenhalteverordnung – BVerfG Urt. v. 06.07.1999 – 2 BvF 3/90.)) nicht rechtmäßig erlassen worden sei. Also galt die alte StVO erst einmal weiter, bis dann 2013 eine neue StVO in Kraft trat.
Und jetzt zitiere ich aus der o. g. Begründung mal die hier interessierende Stelle:
" Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2
Bis zur " Schilderwaldnovelle" war bei Zeichen 239 und 242 die höchstzulässige Geschwindigkeit für durch Zusatzzeichen zugelassenen Fahrzeugverkehr “Schrittgeschwindigkeit”.
[Absatz von mir]
Gegenstand der " Schilderwaldnovelle" war die Aufgabe der Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, wenn er bei Gehwegen (Zeichen 239) oder Fußgängerzonen (Zeichen 242) durch Zusatzzeichen zugelassen wurde. Stattdessen hatte der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen. Ziel war eine Vereinheitlichung der Maßgaben zu sämtlichen Sonderwegen. Zudem wurde der Forderung von Radfahrerverbänden Rechnung getragen, dass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrer schwer möglich (Schwanken) sei.
[Absatz von mir, da sich das folgende IMO auf die “neue” StVO von 2013 bezieht]
Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen muss stets (z.B. nachts im Bereich von Gaststätten) mit plötzlich auftretendem Fußverkehr gerechnet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder z.B. eine Flanierzone nach Schweizer Vorbild mit der Begründung abgelehnt haben, dass eine damit einhergehende Geschwindigkeit von 20 km/h sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mit einem Vortrittsrecht für Fußgänger vereinbaren lasse. Gleiches gilt für die Ausübung von Sport und Spiel, die dort nicht verboten sind. Auch für verkehrsberuhigte Bereiche wurde in der " Schilderwaldnovelle" die Schrittgeschwindigkeit beibehalten. Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit [Fettschrift von mir]. Radfahrer können entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen."
Wenn ich das also richtig interpretieren sollte, dann ist Schrittgeschwindigkeit definitiv vorgeschrieben.
Und jetzt ihr …

Hier:
Danke! Tut mir leid, dass ich Dich “aufgehetzt” habe - ich hätt’s von vornherein selbst machen sollen …

Wenn ich das also richtig interpretieren sollte, dann ist Schrittgeschwindigkeit definitiv vorgeschrieben.
Und jetzt ihr …
In der “Schilderwaldnovelle” (2009) stand zu Zeichen 239:
- Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
Quelle: 46. StVRÄndV Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Also ohne Schrittgeschwindigkeit.
Diese “Schilderwaldnovelle” hatte aber schwere Formfehler, deshalb gab es dann 2013 eine neu Novelle, ohne Formfehler. Mit der oben angesprochenen Semikolon-Formulierung und der zitierten Begründung zu “Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2”.
Somit sollte Schrittgeschwindigkeit gelten.

Wenn in den mit bekannten Beispielen an den Stellen Themenradrouten drüberlaufen werde ich trotzdem diese auf W
Das ist die falsche Sichtweise. Das sind Gehwege, die für den Fußverkehr vorgesehen sind. Wer sich auf der Fahrbahn unsicher fühlt, darf dann den Gehweg benutzen mit den genannten Einschränkungen. Fahr mal Schrittgeschwindigkeit auf längerer Strecke! Das will bestimmt niemand, der einen Ausflug machen möchte oder schnell von A nach B möchte. Und wer sich daran nicht hält nervt und gefährdet die zu Fuß Gehenden.
Die Fahrbahn (! @MitteloberrheinischerWaldameisenschreck ) ist für den Radverkehr vorrangig vorgesehen. Dorthin gehört auch die Route.
Die Fahrbahn (! @MitteloberrheinischerWaldameisenschreck
) ist für den Radverkehr vorrangig vorgesehen. Dorthin gehört auch die Route.
wo die Route verläuft erkennt man ggf. an den Markierungen und Schildern?

Ich finde “h=path + foot=designated” finde ich klarer als “h=footway” wo das des. impliziert wird oder auch nicht oder so. Beim path mit f=d ist es eindeutig, dass sie jemand Gedanken um die Designierung gemacht hat …
Warum sollte dies klarer sein? Es mag ja sein, dass sich jemand Gedanken um das designated gemacht hat, das garantiert jedoch nicht, dass aus den Gedanken die richtigen Schlussfolgerungen gezogen wurden. Sonst hätten wir keine residential mit bicycle=designated, nur weil da ne Radwegweisung eines lcn drüberläuft. Genauso unklar ist das aus meiner Sicht auch bei path mit foot=designated.

Es mag ja sein, dass sich jemand Gedanken um das designated gemacht hat, das garantiert jedoch nicht, dass aus den Gedanken die richtigen Schlussfolgerungen gezogen wurden. Sonst hätten wir keine residential mit bicycle=designated, nur weil da ne Radwegweisung eines lcn drüberläuft.
das scheint allerdings auch so im Wiki beschrieben zu sein " Das Merkmal bicycle=designated wird angewendet, wenn Radfahren nicht nur legal ist, sondern das Objekt ausdrücklich für Radfahrer bestimmt ist."
bzw. auf englisch: bicycle=designated is applied where cycling is not only legal, but object is explicitly designated for use by cyclists.
Wenn dort eine Radwegweisung ausgeschildert ist kann man wohl kaum bestreiten, dass der Weg ausdrücklich für Radfahrer bestimmt ist.

das scheint allerdings auch so im Wiki beschrieben zu sein " Das Merkmal bicycle=designated wird angewendet, wenn Radfahren nicht nur legal ist, sondern das Objekt ausdrücklich für Radfahrer bestimmt ist."
bzw. auf englisch: bicycle=designated is applied where cycling is not only legal, but object is explicitly designated for use by cyclists.
Und weiter heißt es:
Beachte, dass das bloße Vorhandensein einer ausgeschilderten Fahrradroute nicht automatisch aussagt, dass der Weg oder die Straße ausdrücklich für Radfahrer bestimmt ist (viele Radrouten liegen auf ganz normalen Straßen) und dass es auch für Radfahrer vorgesehene Wege gibt, auf denen keine ausgeschilderte Route liegt.
Note that signed bicycle route is not something that makes road explicitly designated for use by cyclists and there are cycleways without any signed bicycle route.
Na da ist doch die erste Frage: was heißt denn „bestimmt ist“? Dass den jemand für Radfahrer gebaut hat? Dass Radfahrer dort langfahren sollen?
Ich glaube es ging ursprünglich um “gewidmet”, aber das wurde irgendwie verwässert. Für den Radverkehr gewidmet heißt in Deutschland auch, dass Kfz dort nicht fahren dürfen, davon steht aber nichts im Wiki.

Wenn dort eine Radwegweisung ausgeschildert ist kann man wohl kaum bestreiten, dass der Weg ausdrücklich für Radfahrer bestimmt ist.
Wenn der Heimatverein Kleinkleckersdorf an dem Weg ein Schild angebracht hat (falls er das durfte), um Urlauber zu den schönsten Seiten des Ortes zu führen, ist der dann “ausdrücklich für Radfahrer bestimmt”?
Skeptisch
tracker51

Für den Radverkehr gewidmet heißt in Deutschland auch, dass Kfz dort nicht fahren dürfen
Das heißt im Umkehrschluss nicht, wo Kfz nicht fahren dürfen ist es dem Radverkehr gewidmet.

Wenn dort eine Radwegweisung ausgeschildert ist kann man wohl kaum bestreiten, dass der Weg ausdrücklich für Radfahrer bestimmt ist.
Das ist lediglich eine (oft touristische) Routenempfehlung.

Na da ist doch die erste Frage: was heißt denn „bestimmt ist“?
Meiner Ansicht nach bedeutet designated
dass der Weg extra für die entsprechenden Verkehrsteilnehmer angelegt wurde. Ein Gehweg wurde für Fußgänger angelegt, deswegen foot=designated
, ein Radweg oder eine Fahrradstraße für Radfahrer, deswegen bicycle=designated
. (Wobei ich das Wort “angelegt” recht weit auslege. Wenn also eine klassische Straße zu einer Fahrradstraße umgewidmet wurde, dann wurde die Fahrradstraße in meinem Sinne neu “angelegt”, auch wenn nur die Schilder ausgetauscht wurden.)
Ein Wegweiser ist hingegen meiner Ansicht nach kein Grund für designated
. Wegweiser geben Routen und nicht Wege an, dementsprechend kann man aus Wegweisern auch nur Eigenschaften von Routen und nicht Eigenschaften von Wegen ablesen. Oft führen solche Routen auch kurze Stücke über Wege, die für die entsprechenden Verkehrsteilnehmer nur noch gerade so eben nutzbar sind, oft sogar nur über Teilstücke dieser Wege. Um ein Beispiel zu bringen: Es gibt Wanderwege, bei denen man 100m auf einer Landstraße (100km/h, kein Gehweg) laufen muss. Würde man die Landstraße deswegen als foot=designated
taggen? Ich fände das jedenfalls sehr seltsam.

Meiner Ansicht nach bedeutet
designated
dass der Weg extra für die entsprechenden Verkehrsteilnehmer angelegt wurde. Ein Gehweg wurde für Fußgänger angelegt, deswegenfoot=designated
, ein Radweg oder eine Fahrradstraße für Radfahrer, deswegenbicycle=designated
. (Wobei ich das Wort “angelegt” recht weit auslege. Wenn also eine klassische Straße zu einer Fahrradstraße umgewidmet wurde, dann wurde die Fahrradstraße in meinem Sinne neu “angelegt”, auch wenn nur die Schilder ausgetauscht wurden.)
Das ist ja schon ein wenig zurechtgebogen, hm? Nur das Schild gewechselt und auf einmal wurde es neu angelegt? Wäre das nicht eher analog zu
building:use
ein highway:use
? Echte, echte Radwege haben wir ja kaum. Und die wenigen, die es gibt (z.B. der neue Radschnellweg in Hannover), sind um Längen besser als jeder reguläre fahrbahnbegleitende „Radweg“. Von daher wäre eine solche Unterscheidung schon sinnvoll, aber ein blaues Schild alleine wäre da nicht mein Kriterium.

Das ist ja schon ein wenig zurechtgebogen, hm?
Nö, finde ich nicht. Ich mein, ich hab’ nie behauptet, dass die Wege richtig gut sein müssen. Sonst müsste man auch bei diversen Autobahnen das implizite car=designated
streichen, oder?