Verwendung von bicycle:backward=no?

Guten Tag,

vor Niederbachem bei Bonn gibt es ein kurzes Stück der L123, dessen Nutzung für den Radverkehr durch VZ 254 untersagt ist (Google Street View), aber nur in die eine Richtung. Kommt man von der anderen Seite, findet sich kein entsprechendes Schild (Street View). Ich habe das mit bicycle:backward=no getaggt, allerdings stellt sich heraus, dass keiner der Fahrrad-Routenplaner, die ich ausprobiert habe (Brouter, Naviki, Komoot) dieses Tagging versteht. Gibt es eine bessere Alternative dafür?

oneway:bicycle=yes

[…] bicycle:forward=* and bicycle:backward=* can be used if restrictions apply only in one direction. […]

Quelle: wiki/Key:bicycle

Somit ist dein bicycle:backward=no dort richtig.

Ist so etwas in diesem Fall nicht ein Workaround?

Ich denke auch, dass deine Lösung richtig ist und der Fahrradroutenplaner das falsch macht.

vor Niederbachem bei Bonn gibt es ein kurzes Stück der L123, dessen Nutzung für den Radverkehr durch VZ 254 untersagt ist

d.h. man kann dort dann schieben, dazu muss man die Straßenseite wechseln und gegen die Fahrtrichtung gehen. Schon absurd, diese Beschilderung, mal nachgefragt ob sie das absichtlich so beschildert haben?

Man dürfte das wohl, nur warum sollte man? Entlang der Verbotsstrecke befinden sich keine Ziele, und die ausgeschilderte Umleitung durch eine Seitenstraße ist nicht länger. So gesehen ist die Seitenstraße als Fortsetzung des benutzungspflichtigen Radweges zu sehen und das Verbot auf der Straße macht Sinn. Was nicht unbedingt heißt, dass es rechtlich haltbar ist, wenn man es drauf ankommen ließe …

Wenn ich aber aus Oberbachem komme und später in Niederbachem rechts abbiegen möchte, macht es nicht allzu viel Sinn, zweimal die Straße zu überqueren, um diese Seitenstraße zu nutzen (statt bergab im Mischverkehr bei Tempo 50 zu fahren). Daher wollte ich das Tagging an der Stelle, das vorher ein volles Verbot angezeigt hat, auch anpassen.

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Gut, dann wende ich mich mal an die Entwickler:innen der Routenplaner.

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Man dürfte das wohl, nur warum sollte man? Entlang der Verbotsstrecke befinden sich keine Ziele, und die ausgeschilderte Umleitung durch eine Seitenstraße ist nicht länger.

wenn es innerorts ist kann man auch auf derselben Seite bleiben. Worauf ich hinauswollte ist dass eigentlich auch ein Verbot für Fußgänger Sinn machen würde wenn das Fahrradverbot Sinn machen soll

Zum Hintergrund der Beschilderung:

Man fährt die Rechtskurve aus Niederbachem heraus aufgrund der Bäume fast blind, sie ist sehr schlecht einsehbar. Langsame Radfahrer birgen daher ein großes Gefahrenpotential. In Gegenrichtung aus Oberbachem kommend gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, der kurz vor der Kurve die Straße kreuzt. Die Nutzung der Straße ist hier als nicht strikt verboten, falls der Radweg unbenutzbar ist.

Rennradfahrer nutzen hier gerne bergab die Straße, da der Radweg häufig feucht ist und daher gefährlich. Bei dem Gefälle rollen sie gerne mit 50 km/h und mehr, man überholt sie dann nicht.

Nervig und gefährlich sind langsame Radfahrer, die hier die Straße nutzen, was leider auch vorkommt.

Es ist regelmäßig der Fall, dass Radfahrverbote nicht zu Gehverboten weitergedacht werden, Isso, wirft ein passendes Licht auf den Sachverstand vieler Straßenverkehrsbehörden. Wenn man dann noch wagen würde, zu fragen, warum Radler und Mofas unterschiedlich behandelt werden …
Hier denkt man übrigens bei der Gegenrichtung, das Radwegschild, nun links, würde alleine schon das Gleiche bewirken ) Fahrbahnverbot. Da der Radweg aber kurz drauf endet ohne Verbindung zur Fahrbahn, ist selbiger schon ab Schild nicht mehr straßenbegleitend und somit auch nicht benutzungspflichtig … Man irrt also seitens der Behörde.
Das tagging ist daher so korrekt.
An Stellen, wo es aus Sicherheitsgründen eine relevante Frage wäre, ob Router das richtig umsetzen oder nicht, könnte man überlegen, ob man es auch “umdrehen” könnte zu bicycle=no + bicycle:forward=yes.

Die “Kompetenz” der SVB erkennt man auch hier:

Piktogramme auf dem Boden reichen NICHT zur Freigabe eines linksseitigen Radweges nach § 2 Abs. 4 Satz 4 … Da muss Blech hin …
Und wie sich die SVB sich das eine Kreuzung weiter mit Weiterführung und Vorfahrt vorstellt, ist mir auch ein völliges Rätsel …

Man fährt die Rechtskurve aus Niederbachem heraus aufgrund der Bäume fast blind, sie ist sehr schlecht einsehbar. Langsame Radfahrer birgen daher ein großes Gefahrenpotential.

Tempo 20 vorschreiben, dann wird es für alle sicher. Die Radfahrer sollen verboten werden damit die Autofahrer schneller fahren können, ist halt eine Frage der Prioritäten.

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Blockquote

Nervig und gefährlich sind Autofahrer, die meinen, in einer schlecht einsehbaren Kurve bei Tempo 50 kurz vorm Ortseingang noch Fahrräder überholen zu müssen um vielleicht 15 Sekunden zu sparen.

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Die Idee hinter dem ganzen ist, dass Radfahrende Richtung BN-Mehlem hauptsächlich die parallel zur Landesstraße verlaufende Austraße nutzen. Die Umsetzung - suboptimal.

Ist das nicht eine klassische Fehlbeschilderung, weil das 254 in beide Richtungen gilt, oder verwechsele ich da was :thinking:

Ja, gemeint ist wohl “Verbot der Einfahrt für Fahrräder”, aber das Schild 267 gilt halt normalerweise auch für Autos.

Ich sehe das hier in Hannover häufiger an Radwegen, die nur streckenweise in beide Richtungen befahrbar sind. Sobald das aufhört, klatscht die Stadt dort ein 254er dran und zwar vor einen Radweg. Auf meine Beschwerde hin wurde grob gesagt mit Unverständnis reagiert, die Antwort war in etwa „es weiß doch jeder, wie’s gemeint ist“, was allerdings im Falle eines Unfalles wiederum niemanden interessieren dürfte.

Im konkreten Fall der L123 könnte genauso gut „vergessen“ worden sein, ein 254er auf der Gegenseite anzubringen, der benutzungspflichtige Radweg endet nämlich laut StreetMap vor der Kurve. Also ich würde da nachhaken.