Verordnung -> amtliches Werk -> Eintrag in OSM?

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Naturschutzgebiete und ähnliches (Naturparks, Nationalparks, Bioshärengebiete, etc.) einzeichnen möchte, kann man da von den entsprechenden Verordnungen in der Anlage beigefügten Karten abzeichnen? Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, dass Verordnungen amtliche Werke sind und amtliche Werke keinen Urheberrechtsschutz genießen. Zusätzlich dazu kommt vielleicht noch, dass die Öffentlichkeit ein Interesse an den genauen Grenzen hat, da sie ja evtl. wissen muss wo was noch erlaubt ist und wo dann nicht mehr und deswegen solche Informationen auch keinen Schutz genießen und von uns verwendet werden könnten. § 5 UrhG spricht das an.

Weiß da jemand genaueres, wie das gehandhabt wird und in der Praxis aussieht? Gibt es noch mehr zu beachten, oder kann man nun einfach abmalen? Und so wie es im § 5 steht, muss man das auch genauso übernehmen und die Quelle deutlich angeben oder? Wie wird das praktikabel gehandhabt?

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Potential_Datasources#Amtliche_Werke sollte die meisten deiner Fragen beantworten.

Gruß

Kurze Nachfrage:
Wie sieht es bei öffentlichen Protokollen von z.B. Rats- bzw. Ausschusssitzungen von Städten, Gemeinden etc. aus? Diese sind öffentlich, teilweise (z.B. bei Baugenehmigungen) auch mit Karten versehen. Urheberrechtsschutz ja oder nein?

Bei den Anlagen von Protokollen besteht normalerweise Urheberrechtsschutz. Die Karten von Verordnungen und Gesetzen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, wenn sie Bestandteil der Verordnung bzw. des Gesetzes sind. Wenn also einer Verordnung, die ein Naturschutzgebiet festlegt, eine Karte mit der Gebietsgrenze beleigt und im Text steht, dass die Karte Bestandteil der Verordnung ist, dann ist die Karte ein amtliches Werk.

Aber sind dann auch die Basistopografien die als Kartenhintergrund drunter liegen (und damit evtl. auch die Hausumringe) Bestandteil der Verordnung, oder nur die Grenze des Naturschutzgebietes?

Beispiel hier:

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8062&article_id=45122&_psmand=26

In der Verordnung in §2 steht “Die Karten sind Bestandteil der Verordnung”.

Die Karten (in 1:25.000 und 1:5.000) finden sich hier: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/einzelnen_naturschutzgebiete/43499.html , auch als Ausschnitte der TK5(oder ist das die DGK5?).

Sind jetzt alle diese Blätter/Ausschnitte der TK5 und TK25 als amtliches Werk gemeinfrei?

Was erhoffst Du Dir davon? Dass Du von veralteten, teilweise sogar völlig falschen “amtlichen” Basiskarten abpinseln kannst? (konkrete Beispiele aus Brandenburg kann ich gerne benennen)?

Kinners, geht raus in die Natur! Ich bin erst vor einigen Wochen auf vermeintliche Waldwege reingefallen, die ein Couchmapper aus uralten (aber gemeinfreien…) Karten abgemalt hatte. Der Qualität von OSM ist sowas nicht zuträglich.

:smiley: ich auch… z.B. die Reservatsverordnung BR Spreewald, aufgrund des Einigungsvertrages mittlerweile mit Landesgesetz-Charakter (hab ich im Original). Der Kartenhintergrund der Kartenbeilage und die darauf gezeichneten Grenzen sind so schön falsch, daß es schon wieder schön ist… das merkt man aber nur, wenn man entsprechende Regionalkenntnisse hat. Da hier aber auch eine verbal-argumentative Grenzbeschreibung beiliegt, konnte ich hier (auch wieder mit entsprechender Regionalkenntnis) hinreichend genau die Grenzen erfassen (zuzüglich einiger erweiterte Randiformationen).

Die Kartenhintergründe reichen aber aus, um sie zum georeferenzieren des Ausschnittes zu benutzen. Wesentlich mehr Informationen aber nicht nötig. Selbst z.B. Gewässernamen auf amtlichen Karten vertraue ich mittlerweile nicht mehr, da diese nicht die historische Gewässerentwickung und die daraus resultierende Gewässerbenennung vor Ort berücksichtigen (belegbare Erfahrungen aus dem heimischen Spreewald).

Sven

Naturschutzgebiete kann man gar nicht vor Ort eintragen, da sie, ähnlich wie Stadtgrenzen, nicht sichtbar sind. Da muss man auf Karten vertrauen.

Das stimmt nicht immer. Gelegentlich sind NSG’s ausgeschildert z.B. Eule auf gelbem Grund), man kann dann grob die Grenzen nachvollziehen. Die amtlichen Grenzen der Verordnung weichen aber gerne mal ab.

Sven

In Verordungen werden auch Grundstücksnummern genannt. An deren Grenzen wird der Verlauf des NSG beschrieben. Wie ist es damit?