Verkehrszeichen Nummer 250 in der Farbe Grün

Hi,
wie soll man mit einem Zeichen 250 in grün umgehen?

Ein solches Verkehrszeichen ist mir noch nicht untergekommen. Sicherlich eine beim Schilderhersteller bestellte individuelle Eigenkreation , aber bestimmt nichts amtliches.

Es ist ja kein 250er, ich kenne grüne eckige Schilder mit Text

Eventuell ein privates Schild und die Farbänderung, damit es keine Verwechslungsgefahr gibt, damit das Schild von den Behörden gedultet wird? :person_shrugging:

vehicle=no (oder vehicle=private) wäre für mich OK.

Schilder, die statt rot eine andere Farbe wie grün oder blau haben, sind private Hinweise, also keine offiziellen Schilder und haben deshalb in OSM nichts verloren. Das sind also auch keine Verkehrszeichen.

Die amtlichen Schilder, also mit den amtlichen Farben laut StVO, dürfen (eigentlich) nur im öffentlichen Verkehrsraum und auch nur von den zuständigen Behörden aufgestellt werden.

Schilder mit gleichen Formen, aber in grüner Farbe sind dazu da, auf einem privaten Gelände Verkehrsregeln zu beschildern. Das wird aber nicht überall streng gehandhabt.

Die grünen Schilder sind demnach schon “gültig”, haben aber eine andere Rechtsgrundlage, nämlich das Hausrecht des Grundbesitzers. Ob sie in OSM erfasst werden sollen, bleibt dem jeweiligen Mapper überlassen. Eine Einbahnstraßenregelung in grün würde ich genauso erfassen wie eine amtlich beschilderte, damit ein Navi seine Nutzer nicht falschrum aus dem Kundenparkplatz führt.

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Ich fand die Erklärung im Verkehrsportal-Forum ganz gut:

IMHO sind das nichtamtliche Verkehrszeichen, wie schon vermutet. PL erwähnte ja schon den Grund: Durch die Farbgebung ist eine Verwechslung mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschlossen, die ja verboten ist, aber gleichzeitig eine allgemeinverständliche Aussage möglich.

Quelle: Verbotszeichen mit grünem Rand - Verkehrstalk-Foren

Eine Sammlung grüner Verkehrszeichen gibt es hier: Verkehrsschild Naturschutzgebiet - Verkehrszeichen mit eingeschränkte Bedeutung - aber voller Ordnungsiwedrigkeiten Satz

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genau, das ist ein Z205 aber rund und in grün.

+1

hast du dazu eine Quelle? Gültig im Sinne der StVO sind die nicht, denke ich. Das “Hausrecht” definiert keine Verkehrschilder. Hier gibt es auch keine Umfriedung, von daher wird man dich m.E. nicht belangen können, wenn du mit deinem Fahrrad da rein und wieder rausfährst. Das Schild ist sinnlos. Da gehört m.E. ein Text dazu wie “Privatweg, Durchfahrt verboten”, und dann braucht es auch kein rundes Schild sein, es reicht eine Texttafel.

Ok, d.h. der Grüne Kringel ohne Text “Privatweg, Zugang verboten” rechtfertigt kein vehicle=private. Ich hatte deshalb in der Note v=permissive vorgeschlagen.

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Das heisst dann aber, dass sie auch nur auf privatem Grundbesitz gelten.
Und damit, denke ich, haben sie in OSM nichts verloren, denn wir erfassen keine privaten “Verkehrsregeln” auf privatem Grundbesitz.

Wo steht das explizit in welchem Regelwerk von OSM? Wir mappen doch auch sonst jede Menge anderen “Quatsch”.

Zum Beispiel Hundehaufen oder Tische auf dem Gehweg in Fußgängerzonen mit Werbezetteln drauf …

Permissive geht zu weit, m.E. wollten die Eigentümer vermutlich schon einen Hinweis geben, dass sie keine fremden Fahrzeuge auf dem Weg haben wollen, nur ist das halt in dieser Form vermutlich nicht rechtskräftig. Insgesamt eher unklar, zum Glück ist es nicht sehr relevant weil man über den Weg sowieso nur auf wenige Grundstücke kommt und ihn nicht zur Durchfahrt nutzen kann.

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Dass jede Menge Quatsch erfasst wird, stimme ich dir gerne zu.

Die Frage ist aber ob es “Verkehr” im üblichen Sinne auf privaten Grundstücken überhaupt geben kann und damit, ob es private “Verkehrsregeln” auf privatem Grundbesitz geben kann.

“Verkehr” verstehe ich als etwas, das sich auf öffentlichem Raum abspielt. Das Bewegen von Fahrzeugen oder Personen auf privatem Grundstück sehe ich nicht unter dem Begriff “Verkehr”. Geschlechtsverkehr ist da eine Sonderform :star_struck:

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Ist das nicht so, daß auf Privatgrundstücken auch per Hausrecht bestimmt werden kann und darf, daß dort die StVO gilt?

Natürlich. Parkplatzzufahrten (sogar mit “Hier gilt die StVO”), Privatstraßen, die (teilweise) für den öffentlichen Verkehr freigeben sind, Feld- und Waldwege die öffentlich genutzt werden dürfen, private Hofzufahrten, über die Wander- und Radrouten verlaufen,…

All diese Fälle müssen wir doch von privaten Wegen, die nicht benutzt werden dürfen unterscheiden können. Und wir müssen angeben, wer/was diese Wege nutzen darf.

Andersherum interessieren uns die Eigentumsverhältnisse bei OSM eher weniger.

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Also, kommen wir nicht drumherum die Eigentumsart zu erfassen?

Absolut. Man muss bei Verwendung des Begriffes “Privatgrundstück” halt unterscheiden, ob es

  • das Privatgrundstück einer Privatperson (Haus und Garten)
  • oder das Grundstück eines Geschäftes, einer Firma, eines landwirtschaftlichen Betriebes usw. usw.

ist. Im zweiten Falle sind die Grundstücke zwar nicht öffentlich, aber für die Öffentlichkeit in vielen Fällen durchaus zugänglich.

Die Kommentare von @pebogufi verstehe ich so, dass sie sich mehr auf den ersten Fall beziehen.

OT

Gibt’s dafür jetzt auch schon ein Taggingschema?!?

Wenn wir beginnen, über die Gültigkeit dieses “Verkehsrzeichens” und über Verkehrsrecht zu diskutieren, so werfe ich gerne ein: Das Schild steht links und hat somit eine fragliche Gültigkeit. Auch ist das darunter befindliche “Zusatzzeichen” nicht erkennbar!
Ich will damit sagen: Mapillary hilft uns mit dem eingeschränkten Blick auf den rechten Rand der Einfahrt gar nicht weiter, eine Vor-Ort-Kontrolle ist zwingend erforderlich.
Und dann sollte sich in OSM der Willen des Hausherrenrechtsinhabers wiederfinden, ohne dass hier endlose Mutmaßungen über die Gültigkeit von “Phantasie-Verkehrschildern” geführt weren sollten.
… empfiehlt Uwe

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Auf dem Zusatzzeichen stehen nur Adressen und keine Ausnahmen wie
“Zufahrt zu den Grundstücken … frei”, verständlich ist das nicht :wink:

Vielleicht gilt das Fahrverbot nur für die Adressen bzw. deren Bewohner?