Verkehrszeichen "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger“ (§52 6d StVO)

In der StVO wird im §52 6d das Verkehrszeichen “Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger” beschrieben.

Im Text dazu heißt es:

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit allen Arten von Anhängern verboten ist. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Anhängers die im Zeichen angegebene Länge überschreitet.

Im Gegensatz zu anderen Verkehrszeichen (z.B. “Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge” (AT:52.7a-1 bis -3) ist aber nur ein Piktogram angeführt und zwar jenes ohne Gewichts- und Längenangabe.

Im Wiki ist es als traffic_sign=AT:52.6d angeführt. Hier wird auch nur das Verkehrszeichen ohne Gewichts- und Längenangabe berücksichtigt.

Es bräuchte also meiner Meinung nach analog zu AT:52.7a auch hier zwei weitere Keys, damit man die zusätzlich möglichen Angaben sauber erfassen kann.

Ich würde daher vorschlagen

  • das bestehende AT:52.6d auf AT:52.6d-1 zu ändern
  • ein AT:52.6d-2[0.75] neu einzuführen
    • Taging: maxweightrating:trailer=
    • Angabe Gewicht in Tonnen, also “0.75” für 750kg
    • Beschreibung: “Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wenn höchstens zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers … Tonnen überschreitet
  • ein AT:52.6d-3[7] neu einzuführen
    • Taging: maxlength:trailer=
    • Angabe Länge in Meter
    • Beschreibung: “Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wenn Länge des Anhängers … Meter überschreitet

Gibt es Verkehrszeichen, die gleichzeitig Länge und Gewicht limitieren, auch?

Beim “Fahrverbot für Omnibusse” ist die Situation ähnlich. Dort steht im Gesetzestext (StVO)

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Omnibussen verboten ist. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Omnibusses das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Omnibusses die im Zeichen angegebene Länge überschreitet.

und es ist auch dort nur ein Piktogramm ohne Längen- und Gewichtsangabe angeführt.

In der Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) sind jedoch unter 7f, so wie beim “Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge”, drei verschiedene Piktogramme vorhanden.

Die StVO und StVZVO dürften hier nicht ganz konsistent sein, aber die Grundidee - jeweils ein eigenes Verkehrszeichen für die drei verschiedenen Fälle - lässt sich daraus durchaus ableiten.

Ein kombiniertes Zeichen mit Längen- und Gewichtseinschränkung halte ich aus Platzgründen (Erkennbarkeit, Lesbarkeit) für eher unwahrscheinlich.

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Glaube ich nicht, weder in der StVO noch sonst wo gefunden und nicht nur gesehen.

Die Fahrverbote für Omnibusse mit Gewichts- und Längenbeschränkung hab ich jetzt ins Wiki übernommen.

Für die Fahrverbote mit Anhänger gibt es aktuell noch keine SVG’s. Bin mir nicht sicher, ob es Sinn macht sie ohne Piktogramme aufzunehmen…

Ich hätte sie schnell nach-gebastelt auf Basis des vorhandenen. Wäre das ok?

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Ja, wenn du sie auf Wikipedia Commons ablegst, kann ich sie so wie die Anderen einbinden.

Habe auch Fahrverbot für Anhänger im Wiki erweitert.

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Ich habe mich daran (ein erstes Mal) versucht. Ich muss glaube ich noch was an den Meta-Daten “nachziehen” …

Ich hab die jetzt mithilfe der vorhandenen SVGs nachgebaut und auf Commons gelegt, die vektorisierten Grafiken waren mir von den Details her zu selektiv.

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