User und deren unzulässige Quellen

Aber: diese veröffentlichten Daten zu sammeln und für einen anderen Zweck (z.B. OSM) zu verarbeiten, speichern und auf OSM zu veröffentlichen unterliegt dann bereits nicht mehr den zulässigen Bestimmungen.

wie gesagt, der Zweck ist, die Daten zu publizieren, das ist kein anderer Zweck als OpenStreetMap, im Gegenteil unterstützt osm den Zweck der Publizität. Grundsätzlich gibt es im Fall von Unternehmensbezeichnungen und Firmennamen, die mit dem Namen einer Person übereinstimmen oder ihn enthalten, einen Konflikt mit der DSGVO, dazu gibt es vermutlich schon Grundsätze wie das zu behandeln ist?

Das ist was anderes. Wenn die Hofbetreiber selbst dagegen sind mit ihrem Namen in OSM zu stehen, dann könnte man sich dem ggf. beugen obwohl sie keinen Rechtsanspruch darauf haben. Ich würde den Anspruch jedenfalls erstmal ablehnen und sagen wir machen es freiwillig. Man kann aber nicht bei jedem Hofbetreiber pauschal davon ausgehen, dass er seinen Unternehmensnamen geheimhalten will, nur weil sein Name drin ist, das ist für alle die was an Endverbraucher verkaufen wollen ja auch deren “Marke” (umgangssprachlich), dient dazu dass sie besser gefunden werden und ist eine Art von Werbung. Es ist ja nicht nur bei Landwirten sondern bei Handwerkern und vielen anderen Betrieben üblich, dass dort Personennamen vorkommen können (oder müssen).

Du hast das Argument von @mammi71 offenbar nicht verstanden. Ich versuchs nochmal: Die im Amtsblatt veröffentlichen persönlichen Daten stehen in einem bestimmten Kontext. In diesem Kontext werden sie veröffentlich (Beispiel: Welcher Hof erhält in welcher Höhe Subventionen).

In diesem Kontext dürfen die Daten auch gern genutzt werden (z.B. wenn du einen Zeitungsartikel über Subventionen schreibst). Aber du darfst sie nicht in einen anderen Kontext stellen (wie heißt der Betreiber des Hofes xy), nur weil diese Informationen beide in der Veröffentlichung verbunden stehen.

Ich bringe nochmal den Vergleich mit meinem Namen auf dem Klingelschild. Das ist auch dafür bestimmt, dass jeder es lesen kann und meine Wohnung findet. Das heißt aber nicht, dass es in OSM gemappt werden soll.

Deine Denke “die Daten sollen öffentlich werden, und wir machen sie öffentlich, also ist doch alles gut” hinkt deshalb, weil die Veröffentlichung nicht allgemein erfolgt, sondern zweckgebunden im Rahmen eines bestimmten Vorgangs, und die veröffentlichten Daten nicht aus diesem Vorgang herausgelöst werden dürfen.

Ansonsten dürftest du auch ein Telefonbuch, das in einer Telefonzelle hängt (gibts nicht mehr, ich weiß), abschreiben und verbreiten mit dem Argument, das sei ja für die Veröffentlichung bestimmt, deshalb hänge es ja da. Jeder Richter mit Verstand wird dich für diese Rechtsauffassung herzlich auslachen.

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der Unterschied ist dass eins eine Unternehmensbezeichnung ist und das andere Dein privater Name (sofern er stimmt auf dem Schild).

Es kommt beim Amtsblatt vermutlich wirklich darauf an, wo es wie steht (Kontext), da gibt es z.B. auch Veröffentlichungen wo eine Firma ihren Sitz hingelegt hat oder eine Zweigstelle eröffnet, bei so einem Kontext wäre es viel allgemeiner als wenn es darum geht, Subventionsempfänger zur Erschwerung von Betrug öffentlich zu machen.

Hi,

wie gesagt, der Zweck ist, die Daten zu publizieren

Vielleicht ist der Zweck aber auch enger gefasst und vom Kontext
abhängig - der Zweck könnte sein, Subventionsbetrug zu verhindern oder
eine Wahl durchzuführen.

Grundsätzlich gibt es im Fall von
Unternehmensbezeichnungen und Firmennamen, die mit dem Namen einer
Person übereinstimmen oder ihn enthalten, einen Konflikt mit der DSGVO,
dazu gibt es vermutlich schon Grundsätze wie das zu behandeln ist?

In OSM haben wir uns darauf geeinigt, dass wir die Namen solcher
Betriebe - meist Handwerk oder Freiberufler - dann mappen, wenn sie von
den Inhabern öffentlich verwendet werden, also genau so wie ich es jetzt
hier für die Bauernhöfe gefordert habe. Wenn auf einer Liste der
Handwerkskammer ein Schreiner Peter Müller im Baumweg 17 steht und dort
vor Ort ist zwar eine Schreinerei, aber nirgendwo steht “Peter Müller”
auf einem Schild, dann hat der Name in OSM auch nichts zu suchen.

Das sollte aber eigentlich, wenn überhaupt, in einem separaten Thread
weiter diskutiert werden.

Bye
Frederik

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Unternehmensbezeichnung eines Hofes ist das, was an der Einfahrt dransteht. Nicht unbedingt der Name des Betreibers. Und genau das wird hier ja verlangt: dass der Name, der OTG dransteht, auch in OSM drangeschrieben wird und nichts anderes. Danke also für die Bestätigung :slight_smile:

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Also ich wohne ja selber auf dem Land und auf dem Land orientiert man sich an den namen der Höfe. Ich trage die auch ein wenn ich sie denn weiss.

“Die kleine Ackerfläche zwischen Hunewinkel und Timmerkamp” ist da durchaus eine orientierung.

Was aber FALSCH ist diese ohne lokales Wissen massenhaft aus dem Bundesanzeiger zu übernehmen.

Viele Höfe tragen gar nicht die namen der aktuellen Besitzer sondern die irgendwelcher Vorfahren, Gründer der Höfe etc etc. Häufig stehen die dann sogar auch im ALKIS.

Flo

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Hinsicht des Firmennamens müssten wir eigentlich “operator” diskutieren, und soweit ich weiß ist man da in Deutschland vorsichtig und trägt keine Namen ein.

Es geht gar nicht um Unternehmensbezeichnungen. Es geht um Ortsangaben. Mein Nachname kommt auch daher “Lohoff” ursprünglich “Lohhof” - Der Hof auf der Lichtung - Den Original Hof von 16xx gibts noch in Ratingen.

Und Höfe sind häufig auch nicht nur ein Betrieb. Die Photovoltaik ist formal eine andere GBR etc etc. Und die Besitzer heissen Meier und der Hof ist aber der “Hof Krummetimpen”.

Deshalb ist es wichtig das zu trennen. Und übernahme von Nachnamen/Unternehmensnamen ist falsch.

Flo

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An der Einfahrt eines Hofes steht hier nur manchmal ein Hofname, gelegentlich die Hausnummer, häufig gar nichts oder “Einfahrt” oder “Kartoffeln”. Das ist nur ein Indiz. Ob er unter dem Namen bekannt ist, ist ein viel stärkeres Indiz. Dass er in anderen Karten auftaucht, ist auch eins. Der Nachname eines Bauern aus einem Verzeichnis ist allein nicht geeignet, dem Hof dessen Namen zu verpassen.
(@flohoff war schneller)
Ergänzung zu den Unternehmen: Auf einem Hof können Unternehmen mit dem Hofnamen aber auch ganz anderen Namen ansässig sein. In der Nachbarschaft ist ein Hof mit einem sehr bekannten Namen, dort wohnen Leute die ganz anders heißen und es gibt mindestens fünf Unternehmen, die teilweise nach dem Hof benannt und teilweise nicht. Drei von denen haben Publikumsverkehr (2 Hofläden, 1 Café). Diese vier Entitäten sollten gemappt sein. Ob jetzt der Gemüsegartenbau und der Viehzüchter auch drin sein sollten, weiß ich nicht. Spätestens wenn das alles GmbH&Co KGs bestehend aus jeweils zwei Gesellschaften sind, wird es unübersichtlich.

Die DSGVO eignet sich aus meiner (nicht-Juristen-) Sicht nicht als Begündung, ob wir diese Daten verwenden dürfen. Lt. DSGVO Art. 1 (1):

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Daher sind Daten zu Betrieben oder Firmen (z.B. Schreiner Peter Müller, Steiner Hähnchenmast GmbH & Co. KG) nicht aufgrund der DSGVO geschützt. Auch der
Erwägungsgrund 14 zur DSGVO erläutert dies:

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

Unabhängig hiervon ist aber, ob es aufgrund anderen Schutzrechten uns nicht erlaubt ist, diese Daten zu verwenden, bzw. ob wir sie verwenden möchten.

Vorsicht mit den Begriffen!

  1. Eine “Firma” ist der Name, unter dem jemand sein Geschäft betreibt.
    Das kann auch eine natürliche Person sein; der Peter Müller, der ein
    Schreinergeschäft betreibt, kann das unter der “Firma” “Schreiner Peter
    Müller” tun oder unter der “Firma” “Holzblitz”.

  2. Ein Einzelunternehmen (Schreiner Peter Müller) oder eine GbR
    (Schreinerei Müller und Schmidt) ist - anders als die “Steiner
    Hähnchenmast GmbH & Co. KG” - KEINE juristische Person sondern ein
    Zusammenschluss natürlicher Personen.

Du hast also insofern Recht, als dass die DSGVO nicht für eine GmbH
gelten würde oder für eine AG. Aber darum ging es hier nicht, und für
den Landwirt Peter Müller, solang sein Hof nicht einer GmbH gehört, gilt
die DSGVO sehr wohl. Der verliert sein Recht auf Datenschutz nicht
dadurch, dass er Geld verdient.

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Danke Frederik,

kleine Korrektur: die KG ist eine Personengesellschaft, aber nur in der reinen KG ist dies ein Zusammenschluss natürlicher Personen.

Die von Dir angeführte Hähnchenmast GmbH & Co. KG ist jedoch eine Mischform, da der alleinige Komplementär eben keine natürliche sondern juristische Person ist und eben auch nur mit dem Vermögen der GmbH haftet (aber die Gesellschafter der GmbH haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen). Nichtdestsotrotz bleibt auch die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft.

Das sind aber schon juristische Spitzfindigkeiten.
Deine Grundaussage ist jedoch richtig.

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Gerne noch ein Beispiel, was geht: Die Veröffentlichungen der EU bzgl. Agrarsubventionen werden in Dtld. von einem privaten Unternehmen gespeichtert, ausgewertet und zur Einsicht für jedermann bereitgestellt (Das Portal heißt proplanta.de, ist m. W. führend im Agrar-Business).
Also eine private Firma sammelt amtliche, öffentliche Daten in einer Datenbank und stülpt auch eine Software für Auswertungen drüber.
Es gibt sogar eine Kartenfunktion (taugt aber nix).
Bei Proplanta machen das vieleicht 2 oder 3 Mitarbeiter - aber wo liegt der prinzipielle Unterschied zu OSM?
Begünstigte(r) - 48599 Gronau (Westf.), Stadt - Agrarsubventionen 2022 | proplanta.de

Aus einer Datenbank abschreiben ist KEIN SURVEY!

(Weitere Ausführungen sind an diesem Punkt nicht mehr nötig. Es ist alles zum Thema gesagt)

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  1. die Datenschutzfrage hat @woodpeck im anderen Thread bereits beantwortet:
  1. bevor die ganze Diskussion jetzt nach über 300 Beiträgen wieder von vorne los geht, hat jemand mal in Deutschland analysiert welche User das eingetragen haben und was dort als Quelle angegeben wurde bzw. wie viele survey oder local knowledge als Quelle erhalten?

Ich trage solche Namen als Hofname ein:

Solche Findlinge mit Hofnamen an der Hofeinfahrt sind typisch hier in Niedersachsen.

Viele Höfe sind gar kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr. Da fällt die Erfassung als landuse=farmyard weg.

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Viele Höfe sind gar kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr. Da fällt die Erfassung als landuse=farmyard weg.

place=farm passt wohl?

Wie seht ihr das, wenn jemand (@lberges) in einem Bundesland von dem weiterhin nicht geklärt ist, ob wir deren Daten nun nutzen dürfen (Bayern) einen Stapel Adressen einträgt und, wie fast immer, keine Quelle dazu angibt? Und nun kommt ein anderer Nutzer (moi) und fragt nach der Quellenangabe und wird einfach ignoriert. Auch eine DM wird ignoriert…
Ob dem Kollegen plötzlich der Mailprovider kaputt gegangen ist? Vielleicht liest er ja seine Mentions hier im Forum :nerd_face:

Mal vorerst unabhängig der Quelle würde ich Personen, die nicht auf CS-Kommentare noch auf DMs reagieren, an die DWG melden.

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Die Problematik mit besagter Person besteht schon lange und ich finde es erstaunlich, dass in diesem Fall so lange nichts Substantielles geschieht. Keine Quellenangaben im Changeset, teilsweise weitreichende Änderungen ohne Ortskenntnis, grobe handwerkliche Fehler, schlechte Kommunikation und wenig Einsicht. @silversurfer83 Ich würde auch eine E-Mail an die DWG empfehlen.

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