Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Gegeben sei ein begrenztes Wohngebiet mit mehreren Straßen:
im Westen begrenzt durch einen kleinen Flusslauf
im Osten begrenzt durch eine Bahnlinie mit zwei oder drei railway=crossing (die hier aber nicht weiter von Belang sein sollen)
im Norden begrenzt durch ein Gewerbegebiet, einer Zufahrt im Nord-Osten parallel zur Bahnlinie (Einbahnstraße) als residential mit DE.zone30 und einer Ausfahrt (Einbahnstraße) im Nord-Westen parallel zum Flusslauf.
soweit so gut und klar! Von Norden hergibt es keine irgendwelchen access-Beschränkungen.
An der einzigen Zufahrt im Süden steht nach dem ersten Haus ein VZ 260 mit ZZ 1020-30, als motor_vehicle=destination. Jedoch nur für die Zufahrt! In der Gegenrichtung, also Ausfahrt aus dem Wohngebiet, gibt es keine Beschränkungen. Man könnte als rechtlich korrekt mit einem Auto von Norden nach Süden durchfahren, umgekehrt jedoch nicht. Nur, wie bilde ich das in den Datenkorrekt ab?
nur das Stückchen Straße mit motor_vehicle=destination ließe mich nicht nach Süden rausfahren
das ganze Wohngebiet mit motor_vehicle=destination? Wäre auch nicht korrekt, denn von Norden kommend gibt es keine solche Einschränkung.
irgendwie mit forward/backward?
oder mit conditional?
Ich bin da grad (eigentlich schon seit 5 1/2 Jahren)am rätseln …
Ich fasse mich kürzer als du in deiner langen Beschreibung ohne Link :
Da nicht erkennbar ist, welcher “Anliegerbereich” vom allgemeinen Verkehr getrennt werden soll, würde ich mir darüber nicht den Kopf zerbrechen und das eben nicht erfassen.
(OSM ist mangels volljusistischer Ausbildung der Mitwirkenden kein geeigtentes Mittel, verkehrsrechtlichen Unsinn abzubilden oder gar zu korrigieren.)
ich hab in solchen Fällen immer nur bis zum nächsten Kreuzungspunkt ein forward/backward mit dem access tag versehen und das Schild noch als Punkt mit forward/backward an der stelle wo ich es gefunden habe hinzugefügt. dann bildet es zumindest die Beschränkung schon mal ab die man von in deinem Fall Süden kommend sieht.
Sehe ich das richtig, dass es eine Straße ist, wo nur an einem Ende ein 260 steht? Also klassische Fehlbeschilderung. Hätte wohl eher ein 267 (Verbot der Einfahrt) + Fahrradfahrer frei + Anlieger frei sein sollen. Immer wieder lustig.
So sehe ich das auch. Ich würde lediglich die Beschilderung mit traffic_sign=* erfassen und gegebenenfalls eine note=* dran. Und dann natürlich bei der Stadt nachfragen. Solange man nicht einwandfrei definieren kann, von wo bis wo der Anliegerbereich geht, kann man das einfach nicht korrekt erfassen. Oder ich hab Dich falsch verstanden und es ist eindeutig, so kam’s aber nicht herüber.
Ich denke es ist aber unstrittig, dass Du zumindest nicht in die eine Richtung (am Schild vorbei) in die Straße einfahren darfst, solange Du kein Anlieger bist. Du kannst zu diesen Zeitpunkt nicht argumentieren, dass auf der gegenüberliegenden Seite das Schild fehlt. Das weißt Du in dem Moment gar nicht. Hier die Durchfahrt in den Daten explizit zu erlauben halte ich für die deutlich schlechtere Wahl.
Das ist unstrittig. Wenn Du aber den Bereich zu klein fasst, z.B. nur die erste Straße, dann wird man den Bereich dahinter nicht erreichen können, weil man eben nicht durch eine „Anlieger frei“-Straße hindurch fahren darf. Da setze ich dann lieber auf den gesunden Menschenverstand, der das vor Ort für sich selbst entscheidet.
Ach so, daran habe ich nicht gedacht. Danke für den Hinweis!
Dann würde ich das Schild erstmal als Relation “Verbot der Einfahrt” erfassen.
Quatsch, ist ja das gleiche Problem.
Wie erfassen wir solche “Anlieger frei”-Zonen überhaupt sauber? Nur durch das vehicle/motor_vehicle=destination aller dazugehöriger ways?
Mammi71
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sorry, hier noch die Note:
Das von Nadjita aufgeworfene Problem ist glaube ich der Hauptgrund, warum ich damit hadere. Da dies nur einseitig ausgeschildert ist, ist es eben keine “Anlieger frei” Zone und sperre ich damit nur ein Stück Straße, sperre ich auch alles dahinterliegende. Möglicherweise ist ja auch alles (das ganze Wohngebiet) gemeint mit Anlieger frei, nur die Stadt hats mal wieder blöd ausgeschildert.
Hmpf.
Die Beschilderung ist hier in der Stadt des öfteren “einzigartig”
Hilft jetzt nicht weiter, aber hast Du mal nachgefragt?
Mammi71
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In diesem Fall noch nicht.
Wenn man bei diesem Feldweg nachfragt, warum er mit VZ 250 beschildert ist und nicht VZ 260, und vor der sehr fürsorglichen Stadt als Antwort erhält:
Der Weg ist bewusst nicht für Radfahrer freigegeben, da er in seiner Beschaffenheit nicht dafür geeignet ist.
Sollte es zu Unfällen aufgrund des Fahrbahnzustands kommen, wäre der Straßenbaulastträger aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht möglicherweise haftbar.
dann vergeht einem die Lust auf weitere Nachfragen.
Die Verbindung an der Bahn entlang gibt es ja erst seit dem Neubaugebiet, davor war das ein Feldweg. Ich vermute(/hoffe), dass hier der Überblick verloren wurde und jemand hat das Schild vergessen zu entfernen, bzw. ein zweites am Bahnübergang zu montieren. Die andere Option wäre, dass sie möchten, dass Verkehr von auswärts nur über die Umgehungsstraße zufährt. Das so zu beschildern ist zwar Mist, bei uns in der Gegend aber ja leider gängige Praxis und ich weiß nie wie ichs mappen soll.
Mein Favourit war bis vor wenigen Monaten einen Ortsteil weiter flussaufwärts, eine vierarmige Kreuzung mit drei mal Vorfahrt gewähren und einmal Vorfahrt an der nächsten Kreuzung.
Danke dafür, das war auch auf meiner ToDo-list.
Hattest du schon mal für das Schild ungefähr hier nachgefragt? Ist ja auch das Viertel um das es hier geht. Node: 6091035218 | OpenStreetMap
Die Radroute ist nur in eine Richtung für Fahrräder freigegeben.
Mammi71
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PS: Ich würde mit meinem Fully-MTB mit 140/150 mm Federweg gern selbst entscheiden, welcher Feldweg in seiner Beschaffenheit zum Fahradfahren geeignet ist
Das ist ein allgemeines Problem mit Zonen, die die Zufahrt beschränken. Selbst wenn die Situation korrekt beschildert ist weiß niemand, der das erste Mal vor dem Schild steht wo das andere Ende ist und ob er dementsprechend einfahren darf. Da dreht keiner vorher eine komplette Runde um den Ort und probiert alle Zufahrten, wie es ein Router tun würde.
Aber hier bestünde ja nichtmal die theoretische Möglichkeit rauszufinden wer Anlieger ist.
Stimmt eigentlich. Woher soll ich wissen, wo diese Zone endet? Kann es vielleicht sein, dass das Anlieger frei sich nur auf die Straße bezieht, an der das Schild steht? Oder darf es sich auch auf nachfolgende Straßen, also ein Gebiet beziehen?
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Mammi71
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Tatsächlich geändert oder weggeschwemmt?
Ja, steht auf der ToDo-Liste, siehe auch hier:
rechtlich gesehen musste absteigen und schieben.
Diese Kombi begegnet mir hier ständig, z.B. auch hier: Node: 11967594098 | OpenStreetMap - Als Radfahrer darf ich nicht in den Wald zum Radeln. Irgendwann später am eigentlichen Waldrand steht dann ein VZ 260, da dürfen dann auch die Anlieger nicht mehr mit Auto weiter fahren. In Gegenrichtung steht auch hier kein Verbotsschild.