Ungelöster Hinweis Nr. 2931203: Un- oder wie lösbar?

Hi,

ich war kürzlich mal wieder in/bei Herzberg im Harz unterwegs und habe mich dabei u. a.

hier

um besagten Hinweis


gekümmert.

Tatsächlich steht an der durch den roten Punkt markierten Stelle ein mit “Lonauer Straße” beschriftetes Schild:


An der Einmündung der K410 habe ich jedoch keins gesehen; das will allerdings nichts heißen, denn auch an der Hüttuferstraße stand dort kein Schild (zumindest ist mir keins aufgefallen).

Insofern frage ich mich, ob diese Frage so ohne weiteres beantwortbar ist: das kann wohl nur eine Behörde. Oder kennt jemand hier eine andere Möglichkeit?

Fragt

tracker51

In vielen Lankreisen ist es üblich, dass Straßennamen nur für die innerorts liegenden Straßen gelten, außerorts (ab Ortsschild) dagegen nur noch die jeweilige Straßennummer (hier K410). Genau so ist es hier getaggt, der Name “Lonauer Straße” endet ca. 500 Meter von der Abzweigung entfernt genau an der Ortsgrenze (wo vermutlich auch das Ortsschild steht). Danach ist die Straße nur noch mit K410 getaggt.

Ich würde daher davon ausgehen, dass das so korrekt ist und eine Löschung des Namens nur vornehmen, wenn ich zuvor von der Stadtverwaltung die Bestätigung bekommen hätte, dass die Straße ab Abzweigung definitiv keinen Namen mehr hat. So etwas kommt tatsächlich auch vor, wenn an einer nach außerorts führenden Straße keinerlei Bebauung mehr liegt (wie hier an der K410), ist aber m.E. eher selten der Fall.

Ein Topic mit diesem Thema gab es auch schon mal:

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dann kann man davon ausgehen, dass es keinen offiziellen Namen gibt, aber es könnte trotzdem einen Namen geben.

Ich kenne es aus meinem näheren Umkreis auch nicht anders, dass am Ortsausgangsschild auch der Straßenname und die Nummerierung endet. Wenn allerdings OTG außerhalb der geschlossenen Ortschaft d.h. inach dem Ortsausgangsschild ein Straßenschild steht sollte, man das auch so taggen. ==>OTG-Regel.

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Die Note wurde mittlerweile gelöst.

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