Unerlaubtes Übernehmen von Daten aus amtlichen Quellen?

2019 hat der Benutzer “Edelsalami” im Raum Schönau am Königssee zahlreiche Hausnummern gemappt mit der Angabe “Kataster” (also wahrscheinlich BayernAtlas).

Beispiel:

Nach meinem Kenntnisstand ist dies als Quelle für OSM nicht zulässig. Auf Anfragen reagiert der Benutzer leider nicht, wie an diesem Kommentar sichtbar wird.

Was ist zutun?

Willkommen bei OSM! :slightly_smiling_face:

BayernAtlas … kommt mir bekannt vor.
Schau mal hier:


@ Forum
Muss hier die DWG eingeschaltet werden um das zu redacten?

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Danke für die nette Begrüßung.

Nach deinem Link ist der BayernAtlas also immer noch verboten.

PS: Wie zitiert man im neuen Forum?

Danke für den kritischen Blick.
Am Besten ist es, ein paar Beispiele zusammenzustellen, wo er nicht reagiert hat. Die DWG ist sehr dankbar, wenn sie das nicht auch noch zusammensuchen müssen. Am Besten mit Beispielen, wo man das nicht OTG erkennen kann (zum Beispiel Adressen bei manchen Baulücken).

Ja, das wäre hilfreich, insbesondere, wenn es viele Adressen sind.
Es kann einige Zeit dauern, bis dort ein Freiwilliger darauf reagiert. Er wird den Mapper nochmals auf das Problem ansprechen und ggf. entsprechend reagieren.

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Zitattext markieren und auf das dann erscheinende “Zitat” klicken.

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Würde ich gerne machen. Aber derzeit arbeite ich nur mit einem RPi und der ist irgendwann mit den laden der vielen Änderungssätze überfordert. Immerhin hat der Benutzer fast 9.000 Bearbeitungen. Gibt es Hilfsprogramme?

Das dürfte in die tausende gehen. Hier beispielsweise in den Nachbargemeinden Berchtesgaden und Bischofswiesen. Zwar fehlt hier die Katasterangabe, allerdings habe ich starke Zweifel, dass die Adressen wirklich vor Ort erfasst wurden.

hier im Forum ist ebenfalls ein Benutzer @Edelsalami aktiv, ich habe jetzt aber nicht recherchiert, ob es sich dabei um die selbe Person handelt. Aber vielleicht redet man erst einmal miteinander …

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Man kann das schon abfragen - ist aber nicht ganz trivial und habe das gerade nicht zur Hand.
Man kann auch seine Kommentare durchsuchen (ggf. Anmeldung mit OSM-Konto erforderlich). Wahrscheinlich ist das schon jemanden früher aufgefallen.
Das Hauptproblem ist, dass die meisten dann behaupten, das wäre dann doch Vor-Ort-Erfassung gewesen und nur zu glauben, dass er das nicht gemacht hat, ist kein Beweis. In der Sache bin ich aber ganz bei Dir. Habe bereits mehrfach Mapper auf solche Probleme angesprochen. Die Reaktionen reichen von “Ups, wusste ich nicht - werde es löschen” bis :imp: (und dann braucht es einiges an Omm, um gelassen zu bleiben).

Und ja, wie Mammi sagt: Zunächst an das Gute glauben und freundlich anfragen.

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Servus,
ohne den gesamten Faden gelesen zu haben: ALKIS-Daten, welche auch Adressen beinhalten, sind seit dem 1.1.2023 auch in Bayern gemeinfrei. Hoffe, dass das alle Fragen beantwortet :slight_smile:

  1. Quelle?
  2. Deine Eintragungen sind älter als 01.01.2023. Eine spätere Freigabe heilt nicht automatisch einen früheren Lizenzverstoß. Es gilt immer das Recht zum zum Zeitpunkt des Begehens des Tatbestandes.
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Zu 1) Siehe

Zu 2) Mea culpa. Ich war mir zu dem Zeitpunkt nicht des Problems bewusst.

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Deine Eintragungen sind älter als 01.01.2023. Eine spätere Freigabe heilt nicht automatisch einen früheren Lizenzverstoß. Es gilt immer das Recht zum zum Zeitpunkt des Begehens des Tatbestandes.

kannst du das erklären was du damit meinst?

Es ist wohl noch nicht klar, ob die Daten für OSM frei verwendet werden können, siehe den aktuellen Stand der Dinge hier: Bayern: Ab 01.01.2023 sind viele Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung (kosten)frei verfügbar - #4 by DD1GJ und folgende Beiträge.

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… unter der Bedingung Namensnennung und weitere Bedingungen. Und die kann OSM nicht erfüllen.

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Kostenlos und frei verwendbar heißt nicht, dass dies lizenztechnisch mit OSM kompatibel ist:

Die kostenfreien Geodatensätze und -dienste der Bayerischen Vermessungsverwaltung stehen unter den nachfolgenden Lizenzen zur Verfügung:

...

Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0)

Sie dürfen teilen — das Material in jedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Sie dürfen bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung war es ein Lizenzverstoß. Auch wenn sich die Lizenz ändert, insbesondere wenn OSM ab Zeitpunkt X eine Freigabe bekommen sollte, bleibt dies bezogen auf den Bearbeitungszeitpunkt ein Lizenzverstoß, theoretisch mit eventuellen rechtlichen Folgen.
Ob ein Richter dann tatsächlich entsprechend urteilt oder das Verfahren einstellt steht auf einem anderen Blatt.

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Es sei mal dahingestellt, ob die geografische Verteilung von Hausnummern(!) ein schützenswertes Datum ist. Datenkataloge sind i.A. nicht geschützt, können aber unter bestimmten Bedingungen die ‘Schöpfungshöhe’ erreichen. Durch meine Editierungen habe ich allerdings einen eigenen, neuen Beitrag geleistet der die Schöpfungshöhe überschreitet, da eine Adresse (die ich hinzufügte) nicht dasselbe wie eine Hausnummer (was in Bayernatlas angezeigt wird) ist. Und nein, die Zuordnung von Hausnummern zu Adressen ist i.A. weder eindeutig noch trivial. Das durch eine Lizenz geschützte Produkt ALKIS besteht desweiteren aus signifikant mehr Daten und Eigenschaften als nur Hausnummern - und dessen Lizenz wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt.

[edit: scheint leider nicht zu gelten] Rein technisch gesehen sollte es auch kein Problem sein einen genaueren Quellenverweis an die betroffenen Objekte anzufügen. Und ja, das erfüllt dann mit Sicherheit auch die Bedingungen der CC als auch der Datenlizenz-Deutschland.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung war es ein Lizenzverstoß.

Das mögen manche Leute so sehen - aber selbst dann gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung dürfte wohl nicht bestehen und zivilrechtlich dürfte es kaum möglich sein einen Schaden für das Land Bayern zu beweisen.

… unter der Bedingung der Namensnennung und weitere Bedingungen. Und die kann OSM nicht erfüllen.

[edit: bitte ignorieren] Gibt es da auch juristisch professionelle Einschätzungen zu oder ist das deine persönliche Interpretation der Urteilslage?

Nein, leider nicht.

https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licence/Licence_Compatibility

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Danke für den Link. Der Punkt zur Schöpfungshöhe bleibt aber unverändert bestehen.

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Danke für den Link. Der Punkt zur Schöpfungshöhe bleibt aber unverändert bestehen.

für Datenbankwerke ist die Schöpfungshöhe in der EU praktisch nicht relevant, such mal nach sui generis db protection oder 96/9/EC

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Nein. So geht das hier nicht. Wir können bei OSM nicht einfach fremde Lizenzen ignorieren, nur weil wir von Stelle X noch nicht verklagt wurden. Besonders problematisch wird es dann für die Nachnutzer von OSM, die im guten Glauben auf einwandfreie Lizenzierung der Daten vertrauen.

Das sieht der Freistaat gerne mal anders…
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/journalist-verklagt-bayern-auf-freigabe-von-geodaten,TQ4xFau

Kannst du mal grob abschätzen wieviele Daten du aus dem BayernAtlas übernommen hast? Nach den paar oben verlinkten Changesets betrifft es mindestens die Jahre 2019, 2020 und 2021.

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