Unbekannte Orte

Sobald dein Opa (oder wer auch immer) verifizieren kann, dass in der Karte der richtige Name steht. :wink:

Das ist ja eigentlich der Witz der Sache, dass genau diesem Grund Karten Allgemeingut sein sollten. Wenn ich auf einer Karte von google, bing, Stadt, privater Anbieter usw. einen Namen sehe, dann merke ich den (unterbewußt…). Irgendwann verwendet man halt diesen Namen (in OSM) und somit wäre es ein Copyrightverstoß. Ich denke, dass ist so ähnlich die mit den Patenten auf Gene. Der Gesetzgeber denkt natürlich an den Aufwand der Ersteller der Karten und das Know How hinter irgendwelchen Karten usw.

Ich zitiere mich einmal selbst aus einem anderen Thread:

Meiner Meinung nach ist es unerheblich, ob “die unmittelbarer Wahrnehmung zugängliche Information” aufgrund eines Blicks auf ein Ortschild oder auf eine Karte erlangt wird. Es geht ja nur um die Information und nicht die Gestaltung/Design der Karte.

Tschau, Andreas

Soweit stimme ich Dir zu. Allerdings fallen Karten, selbst analoge, in DE auch unter das Datenbankrecht. Du kannst einzelne Informationen entnehmen, ohne dass es ein Problem gibt. Entnimmst Du eine erhebliche Menge, bekommst Du Probleme. Ich weiß jetzt aber nicht, wieviel Informationen andere Mapper schon meiner potentiellen Quelle entnommen haben. Und vielleicht bringe ich durch meine Entnahme das Fass zu Überlaufen.

Der Aufsatz von Jan Fritz Geiger ist gut. Allerdings steht dort, dass die Rohdaten zwar frei von Schutzrechten sind, “wohl aber von öffentlich-rechtlichen Regelungen erfaßt werden”. Da bin ich dann doch nicht schlauer als vorher. Was für öffentlich-rechtlichen Regelungen gibt es denn?

Das ist ja genau das, was “Die Erde ist eine Google” angesprochen hat. Da alle Informationen auch in jeder Geo-Datenbank stecken, ist das Fass automatisch übergelaufen, da sich eine genügend große Anzahl von Übereinstimmungen der OSM-DB und den DBs bzw. Karten der Vermessungsämter und anderer Anbieter finden lässt. Und ob die Information über den Umweg Wikipedia gewonnen wurde ist dann auch egal. Das ganze funktioniert nur, weil keiner dem anderen konkret nachweisen kann, dass etwas aus einer konkreten DB/Karte entnommen wurde. Somit bleibt bei mir das ungute Gefühl, dass unsere Daten auf wackeligen Füßen stehen.

Schrieb ich ja bereits weiter oben:

Man kann alles abschreiben, wenn man verifizieren kann, dass das was man abschreibt der Realität entspricht. Also das Kleinkleckersdorf auch wirklich Kleinkleckersdorf heißt und nicht Kleckerskleindorf. Sobald du die Info aber verifizieren kannst, brauchst du aber auch die Karte nicht mehr :wink:

Solche Fehler werden gerne mal eingebaut um eben nachweisen zu können, dass die Infos übernommen wurden.

Man könnte es auch verifizieren, indem man verschiedene Quellen vergleicht. Wenn mehrere Karten den gleichen Namen angeben, scheint er ja richtig zu sein :-).

Bauen eigentlich auch die Vermessungsämter Fehler ein?
Interessant ist ja auch der Nebensatz im zitierten BGH-Urteil (“Stadtplanwerke”), dass die kopierten Fehler irrelevant waren.

Tschau, Andreas

Dass aber auch amtliche Dokumente nicht immer verlässlich sind, steht in diesem Tagesschau-Schlusslicht: :wink:
http://www.tagesschau.de/schlusslicht/mirriwinni100.html

Ich denke, damit sind Datenschutz, Gebührenverordnungen u.ä. gemeint.
Wikipedia

Ich denke auch, dass das Datenbankrecht nur theoretisch greift, praktisch jedoch einfach nicht anwendbar ist. Ansonsten wäre es ja nicht möglich, eine Geodatenbank a la OSM zu erstellen.

Tschau, Andreas

Sie waren ja verlässlich, weil auf allen offiziellen Dokumenten der “falsche” Namen verwendet wurde, somit war es auch der offizielle :-).
Es kommt ja immer wieder vor, dass sich Ortsnamen ändern (Byzanz → Konstantinopel → Istanbul, Leningrad → Sankt Petersburg,…). Es gibt aber wahrscheinlich immer nur einen aktuellen offiziellen Namen (wir wollen ja vom gleichen Ort sprechen). Somit würde ja ein Urheberrecht auf den Namen den Behörden zufallen und sicher nicht einen Kartenhersteller.

Tschau, Andreas

Publizieren denn Vermessungsbehörden Falschnamen? Oder machen das nicht eher nur die Kartenhersteller?

Sind nicht die Informationen von Vermessungsbehörden eigentlich als verbindlich anzusehen?
Irgendwer muß doch mal festgelegt haben, daß der Krötengraben jetzt offiziell “Krötengraben” heißt und nicht “Krötenbach”.
Sonst würde sich dieser Fehler ja viral weiterverbreiten. Spätestens beim ersten Wikipediaeintrag oder Sachbuch oder Zeitungsartikel über Krötenwanderungen am Krötengraben wäre diese Information doch verfälscht und ginge ins Allgemeinwissen über. → Der Fehler wird zur Wahrheit.

Ich dachte auch immer, das Phänomen der “Trap Streets” (=absichtliche Kartenfehler) wäre das Hinzufügen von in der Realität nicht vorhandenen Orten/Begebenheiten.
Und nicht die Verfälschung von der Realität.

Kann mich aber auch irren, wobei das bei sogenannten “amtlichen” Daten wirklich fatal wäre.

tja, wie im richtigen Leben:

es ist eine -z.b. in der linguistik- altbekannte Tatsache, dass Sprachen/Namen/Begriffe… “leben”.
Wenn nur genügend Leute ein Wort anders schreiben, wird es irgendwann mal “richtig”. Dann ändert sich sogar der Duden.
Und das gleiche gilt auch für Ortsbezeichnungen.

Ansonsten würden wir immer noch Althochdeutsch oder sonst was sprechen :wink:

Ich habe z.b. schon mehrfach von verschiedenen Stellen einer Stadtverwaltung unterschiedliche Straßenlisten mit durchaus unterschiedlicher Schreibweise für die gleiche Straße erhalten.
Sogar unterschiedliche Straßenschilder sind möglich.
Darwin läßt grüßen.

nachträglich Guten Rusch,
walter

p.s. Darf man eigentlich Straßenschilder “abschreiben”? Schließlich sind die ja auch mit nicht unerheblichem finanziellen Aufwand in die Gegend gestellt worden. :wink:

Ich schreib die nicht ab, ich frage immer einen Anwohner den in zufällig in der Straße treffe ob das hier wirklich die xyz-Straße ist. Die Leute wissen in der Regel was auf den Briefen steht die sie in Ihrem Briefkasten vorfinden. Die Info ist sicher “gemeinfrei” ! :wink: Vor allem wissen die auch ob das Straßenschild das mit ihrem Geld finanziert wurde einen Fehler enthält… :sunglasses:
Georg

Hallo Walter

Um mal ein paar Beispiele zu nennen:

  • Kleve (Niederrhein) und Köln wurden beide vor dem ersten Weltkrieg mit ‘C’ geschrieben.
  • Die Abbéstraße in Bonn wurde vor einigen Jahren in die korrekte Schreibweise Ernst-Abbe-Straße umbenannt.

Zum Thema korrekte amtliche Schreibweisen:

  • Straßenreinigungssatzungen enthalten gelegentlich falsche Schreibweisen und nicht (mehr) existierende Straßen.
  • Im Kottenforst bei Bonn wird im Bonner Stadtplan ein Waldweg fälschlich mit Proffessorweg bezeichnet (korrekt ist Professorenweg). Entsprechend finden sich beide Schreibweisen in den unterschiedlichen Plänen.

Edbert (EvanE)