[Umfrage] Ein-Richtungsreglelungen auf Gehwegen und kombinierten Fuß-/Radwegen in Deutschland

Gegen oneway:vehicle hab ich nichts, kann man gerne anstelle von oneway:bicycle einsetzen.

Das kann wie gewohnt mit bicycle=designated, vehicle:xward=destination/agricultural getaggt werden, oder? Da braucht es m.E. kein oneway.

Das geht nicht. Wenn du vehicle:backward=no mit bicycle=designated kombinierst, dann ist das Ergebnis undefiniert weil überhaupt nicht klar ist in welcher Reihenfolge das ausgewertet werden soll!

Die Trennung von access und oneway ist nicht dazu da um die Einbahnstraßenzeichen erfassen zu können (dazu kannst du traffic_sign benutzen), sondern um Einbahnreglung und Zugang getrennt voneinander erfassen zu können.

Es steht nicht umsonst im Wiki Einrichtungsreglungen für Fahrzeuge sollen mit oneway erfasst werden und nicht mit access:forward/backward. (Einzige Ausnahme sind die Fußgänger,da kann aber nichts schief gehen weil die in keiner andere Accessklasse außer (foot und access) sind.

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Sorry, ich kann dir nicht folgen. bicycle überschreibt vehicle, das ist doch immer so? Sofern von einer Seite kein Fahrzeug, also auch keine Fahrräder, einfahren dürfen (ohne, dass eine Einrichtungsregelung vorliegt), dann wäre bicycle=designated falsch, stattdessen sollte mit bicycle:forward=designated getaggt werden.

Weshalb oneway z.B. auch für linksseitige Radwege verwendet werden kann, wo eine Einbahnregelung vorgesehen ist. Trotzdem ist es gut, immer traffic_sign zu taggen.

Das ist richtig. Der Meinungsunterschied dürfte in der Interpretation des Wortes Einrichtungsreglungen liegen, denn nur, weil von einer Seite keiner rein darf, bedeutet es nicht, dass eine Einrichtungsregelung vorliegt. Diese würde nämlich auch das Wenden und Rückwärtsfahren verbieten. Sind ebensolche Manöver nicht verboten, ist der Weg kein oneway und lediglich mit Access Tags zu versehen.

Nach dieser Logik wäre doch jeder fahrbahnbegleitende Radweg bicycle:forward=designated statt oneway:wasauchimmer=yes.

Was ich eher meinte war, wenn auf einem ein-richtungs-240er auch landwirtschaftlicher Verkehr, oder teilweise auch Anwohner fahren dürfen, kommt man um oneway:vehicle=yes sowieso nicht mehr herum, weil ja agricultural und destination keine Fahrzeugklassen sind.

Richtig ist, das ein einseitiges Schild was die Einfahrt verbietet noch keine Einbahnreglung ist. Aber access:direction beschreibt eine Einbahnreglung und keine Zufahrtsbeschränkung. Für Zufahrtsbeschränkungen gibt es no_entry-Relationen.

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Ich hab oben ergänzt, dass sich die Aussage auf Wege ohne Einrichtungsregelung bezieht. Gibt es eine solche, ist natürlich oneway:*=yes zu nutzen, wie ich bereits geschrieben habe.

“Ein-richtungs-240er” suggeriert mir, dass es sich um einen linken Radweg ohne Beschilderung auf der anderen Seite handelt. Die Einrichtungsregelung wird durch §2 Abs. 4 Satz 4 StVO bestimmt:

Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 [in der jeweiligen Fahrtrichtung] dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Das lege ich tatsächlich sehr weit aus, dass alle Fahrzeuge damit gemeint sind und oneway:vehicle=yes gilt.
Feldwege mit 240 sind was anderes.

In Kombination mit deiner vorherigen Aussage

bedeutet das, dass access:<direction> niemals verwendet werden soll?
Btw, vielleicht sollten wir uns auf eines von “Einbahnregelung” und “Einrichtungsregelung” einigen, bisher erscheinen sie mir synonym verwendet und unnötig kompliziert.

Ok, so ist das gemeint. Dann soll statt vehicle:backward=no eine entsprechende no_entry-Relation angelegt werden. Damit erübrigt sich die Frage nach der Auswertung.

Ich meinte jetzt schon rechtsseitig, aber ist eigentlich egal. Einweg im Sinne von: wenn er fahrbahnbegleitend ist, darf man ihn nur in eine Richtung befahren. Und ja: das bezieht sich auf alle Fahrzeuge.

Ich erfasse die auch als Feldwege, aber ich sehe auch sehr oft highway=path + access=agricultural. Da wäre eben ein oneway:bicycle=yes falsch. Und da ich nicht mein Einbahnstraßen-Tagging anpassen möchte, je nachdem, wer dort fahren darf, sage ich eben pauschal: alle Fahrzeuge dürfen nur in eine Richtung. Wobei … auch Pferde :roll_eyes:

Reiter müssen sich an die Reglungen für die Fahrverkehr halten. Explizite Ausnahme ist beim Schild Durchfahrt verboten.

gilt das auch wenn man Tiere treibt oder führt?

Wir reden jetzt ernsthaft über einen Einrichtungsfeldweg der mit 240 + Landwirtschaftlicher Verkehr frei beschildert ist?

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