traffic_sign=DE:250;DE1020_30 vs traffic_sign:2=DE:1010_30

Aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO
zu §§ 39-43 StVO

  1. Zusatzzeichen im Besonderen
    b) Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39 Absatz 3 Satz 3).