Tagging von Waldwegen mit motor_vehicle=forestry

Das sind die Zonen, die hier Bannwald heißen. Hier findet man dann eher Schilder, die den Besucher bitten, diese Zonen grundsätzlich nicht zu betreten (abseit der Wege ist es dann ohnehin verboten), was ich persönlich für die klügere Variante im Gegensatz zu einem Verbot halte, das ohnehin kaum kontrolliert werden kann. Da gehe ich auch nicht rein und könnte mir dafür ebenfalls ein access=no vorstellen, eher als ein access=forestry, da in diesen Schutzzonen (vielleicht nicht immer aber) sehr oft auch keine Forstarbeiten stattfinden.

Und selbst wenn: Wir mappen für die Allgemeinheit. access=no heißt nicht, dass es überhaupt keinen einzigen Menschen gibt, der da rein darf. Es heißt, dass dieser Weg für die Allgemeinheit komplett gesperrt ist.

…auch hier wieder… (für Brandenburg) motor_vehicle=… nicht access…

Das gemeine an der Geschichte ist nun aber, daß man erst mal wissen muß, ob der betreffende Weg erst mal ein eigenes Wegeflurstück ist und ob es überhaupt dem (Privat-)Waldbesitzer gehört, oder gar der Kommune, oder ob es eigentumsrechtlich ein “öffentlicher Weg” ist. Sowas gibt es im Grundbuch…! Im Streitfall kann man dann erst mal hinterfragen, ob der Eigentümer der Waldflächen überhaupt auch der Eigentümer des Weges ist und somit berechtigt ist einen Weg zu sperren, der ihm womöglich gar nicht gehört… Da kann man schnell mal die rechtliche Relevanz der Beschilderung hinterfragen und nachprüfen…

Solche Wegege- und Verbote in Zusammenhang mit Schutzgebieten und den einhergehenden Regelungen klammere ich bei meinen Zeilen mal aus.

Sven

Laut den Landeswaldgesetzen gibt es diverse Gründe, warum der Eigentümer eines Waldes oder auch die Forstverwaltung Wege (und Flächen, aber die interessieren hier nicht) sperren darf. Dazu muss ein triftiger Grund vorliegen und eine Abstimmung zwischen Eigentümer, Forstverwaltung und teilweise auch der betroffenen Gemeinde stattfinden. So ganz einfach ist das mit dauerhaften Sperrungen also nicht, weil die dem Grundsatz des freien Zugangs widersprechen. Von daher sind die meisten Sperrungen (außer Gebiete unter besonderem Schutz) eher temporärer Natur.

Für die Schutzgebiete sind bereits eine Reihe spezieller access tags bis hin zu access=no dokumentiert (wie man dem link von Jo Cassel entnehmen kann - danke dafür!), acces=forestry kommt darin nicht vor.

Auch für die anderen Sonderfälle (so kann man die sicher betrachten, denn ich schätze jetzt einfach mal, dass mindestens 90% der Waldwege und Forststraßen nicht ständig für längere Zeiträume geschlossen sind) fände ich access=no (ggf. mit Hinweis auf den zu erwartenden Zeitraum) besser als access=forestry, ganz einfach weil das letztere dazu verleitet, diesen Tag fälschlicherweise zu setzten, wie man an den Zahlen erkennen kann. Von den 230K Einträgen für access=forestry/agricultural sind vermutlich mehr als 90% falsch gesetzt und müssten eigentlich motor_vehicle=* lauten, zumindest was die Verwendung hier in Deutschland angeht.

Ich habe die overpass-Abfrage, die milet unter #23 bereitgestellt hat (vielen Dank dafür, bin bisher noch nicht dazu gekommen!) dazu benutzt, hier in der Gegend mal die Einträge mit access=forestry/agricultural rauszusuchen (ja, ich hab kapiert, wie es funktioniert … :slight_smile: ) und mir einen Teil der Wege angeschaut. Das meiste sind ganz normale Feld/Waldwege, manche auch Fuß/Fahrradwege, von denen ich eine ganz Reihe schon selber geradelt bin.
Die sind nie und nimmer alle korrekt getaggt, ich wette nicht mal 10% davon, das müsste in fast allen Fällen motor_vehicle=forestry/agricultural heißen.

Yo, klare Sache, unbesehen löschen ist immer schlecht.

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@ milet

Vielen Dank für die Musterabfrage, jetzt hab ich zumindet schon mal eine Idee, wie das funktioniert … :slight_smile: … bin bisher noch nicht dazu gekommen, weil primär will ich ja raus, Daten vor Ort aufnehmen und dann einarbeiten … mittlerweile sitze ich die meiste Zeit am Computer und dann gibt es auch noch so was wie ein real life … :D… aber ich bleib dran.

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Also ich habe an Feldwegen (also eindeutig tracks) schon gesehen “Zufahrt bis Badesee frei” (das war in BaWü, bin da selber oft gewesen) und hier in Hessen “Zufahrt bis Vereinsgebäude frei”, aber das sind Einzelfälle, die m.E. keine Defaulteinstellung für Routingprogramme rechtfertigen. Da ist acess=private m.E. auf jeden Fall besser.

Naja, Tore/Gatter sind da schon. Ob sie getaggt sind, ist wieder was anderes.
Ein 250/260 mit Zusatz steht da aber mit Sicherheit nicht.
Ein forestry in jeglicher Form würde ich da aber nicht nehmen, da da nur Befugte und nicht jeder mit der Motorsäge im Kofferraum rein dürfen. Das passt genau so wenig wie in Schutzgebieten.

Du hast offensichtlich das “normale Wege” überlesen, nachdem Du Sondersituationen aufzählst. In der Diskussion geht es um das Gros der normalen Wege, ohne Schutzgebiet, Zaun etc.

Ja, das gibt es regelmäßig. Würde vermuten daß in dem Fall der Weg ebenfalls Privatgrund ist und alles demselben Besitzer gehört.

Vielen Dank nochmals an alle für die unterschiedlichen Meinungen und Beiträge. In der Praxis werde ich zukünftig folgendermaßen vorgehen:

Wenn an einem Track die entsprechende Beschilderung vor Ort definitiv vorhanden ist, dann (und nur dann) werde ich den Tag

motor_vehicle=forestry und/oder agricultural

setzen. Auf weitere spezifische Tags (access=no + bicycle=yes + foot=yes + horse=yes) werde ich verzichten - dies wird zwar im Wiki an mehreren Stellen so angeregt, es scheint aber ein weitgehender Konsens zu bestehen, dass dies eher kontraproduktiv ist (dem ich mich anschließe).

Bei allen anderen Forststraßen/Waldwegen, die kein explizites access-Tagging erhalten, kann man davon ausgehen, dass diese gemäß der Bundes/Landeswaldgesetze grundsätzlich nicht mit KFZ befahren werden dürfen (es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor).

Bleiben die öffentlichen Regionalsträßchen übrig, die teilweise durch den Wald führen und dort genau so aussehen wie “normale” Forststraßen. Man sieht es ihnen nicht an, aber die dürfen ganz offiziell mit KFZ befahren werden und von den ortsansässigen gerne als Schleichweg von Dorf A nach Dorf B benutzt. Ich betrachte diese weniger als track und würde hier highway=service taggen, das gibt die Definition im Wiki her und damit ist eine klare Unterscheidung gegeben.

Sollte es dagegen noch Einwände geben, lasst es mich wissen.

Mit highway=service gibst Du diese Wege aber auch für LKW frei. Das sollte nur mit entsprechender Ortskenntniss erfolgen.

Schau Dir mal highway=unclassified an, das passt oft besser als service
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dunclassified

(werde auch weiterhin eher kein motor_vehicle=forestry und/oder agricultural an Wirtschaftswege setzen, weil
die entsprechende Beschilderung vor Ort in meiner Region imho nach dem Zufallsprinzip erfolgt/nichterfolgt

  • den Berechtigten vor Ort das OSM-tagging ohnehin wurst ist :wink:

Das wäre dann ziemlich eindeutig hw=unclassified, auch wenn manch Mapperkollege das nicht so gern sieht (siehe diverse Diskussionen zu Wegen durch die brandenburgischen Wälder und Pampa). Der Zustand ist dann näher mit surface, smoothness usw, zu beschreiben.

@Jo Cassel und Mammi71

Danke für den Hinweis … tatsächlich hatte ich auch den Tag highway=unclassified benutzt, komme immer noch ab und zu durcheinander mit den zahllosen tagging-Begriffen, sorry for that. Und ja (@PT-53), diese Straßen dürfen auch von LKW befahren werden, was grundstzlich kein Problem ist, da auch die schweren Forstmaschinen dieselben Wege benutzen. Im gesamten Thread hier geht es primär um Features, die vor Ort OTG aufgenommen werden, sonst ließe sich natürlich nichts über die Beschilderung aussagen.

Also hier in der Gegend sind zumindest die Forststraßen alle entsprechend beschildert, zwar nicht mit Original Verkehrszeichen, aber mit selbsproduzierten Schildern vom Hesseforscht, die dürfen das als Eigentümer (praktisch der gesamte Wald hier gehört dem Land Hessen). Und wenn wirklich kein Schild am Weg steht, dann darf der im Normalfall auch tatsächlich befahren werden, wie beschrieben.

Die Regel, dass Forststraßen und Waldwege grundsätzlich ohne Sondergenehmigung gemäß Waldgesetz nicht mit Motorfahrzeugen befahren werden dürfen, scheint hier nicht vollumfänglich zu gelten. Teilweise lässt sich das dadurch erklären, dass diese Sträßchen auf separaten Flurstücken liegen, die nicht zum Waldgelände gehören (also praktisch öffentliche Wege). Trifft aber nicht auf alle zu, teilweise sind es echte Waldwege ohne eigene Flurstücke. Ich habe diesbezüglich sogar bei der Gemeinde nachgefragt, um sicher zu gehen, dass hier nicht jemand einfach das entsprechende Schild geklaut hat, sowas soll ja auch vorkommen … :slight_smile:

es kann evtl. Grundstücke geben, z.B. Gartengrundstücke mit Bestandsschutz, wo trotzdem track evtl. angemessen ist und nicht service? Wo man normalerweise nicht fahren darf, aber wenn man zum Grundstück will schon, ohne dass es beschildert wäre? Also auch als Besucher z.B.? Ausnahmegenehmigung klingt so formal, evtl ist es auch eine geduldete/ungeregelte Situation.

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…Ich weiß, ich bin einer derjenigen, der das anders sieht… hw=unclassified sollte für mich mindestens eine Widmung als Gemeindestraße haben… liegt die nicht vor ist es für mich hw=track… Zugangsregelungen dann per einschlägigen access-Tags… Hier in Brandenburg bekommt man die Info, was Gemeindestraße ist oder eine entsprechende Widmung hat, aus dem nutzbaren ATKIS… anderenfalls wäre eine in meinen Augen inflationäre Nutzung von hw=unclassified vorprogramiert…

Das steht hier außer Frage…

Sven

Es gibt mit Sicherheit immer irgendwelche Sonderfälle, aber da wir hier in Deutschland sind, sind die dann vermutlich auch irgendwie beschildert … ob die Beschilderung dann auch Sinn macht, ist eine andere Geschichte.

Für den Normalfall ist in den Waldgesetzen (zumindes im Hessischen) klar geregelt, dass das Befahren von Waldwegen/Forststraßen mit Motorfahrzeugen (Zitat “motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherung oder ein amtliches Kennzeichen erforderlich ist”) grundsätzlich erst mal verboten ist. Wie eine Ausnahmegenehmigung dann auszusehen hat, also ob man da ein Stück Papier braucht oder eine Plakette oder was auch immer, ist dagegen nicht weiter ausgeführt. Aber hier geht’s ja primär nicht um die Sonderfälle, sondern um die ganz normalen 99%.

Die Straßen, die ich hier meine (wie zuvor beschrieben), sind gemäß Definition im Wiki m.E. zweifelsfrei “unclassified”. Sie liegen von der Ordnung her unterhalb der “tertiary” roads, aber oberhalb von “tracks”, da sie nicht einfach kreuz und quer durch Feld und Wald führen und für land/forstwirtschaftliche Zwecke angelegt wurden, sondern eindeutig eine Verbindung zwischen 2 Orten (seien sie auch noch so unbedeutend) herstellen. Häufig sind es historische Straßen (die irgendwann in der Neuzeit dann durch bessere Landstraßen ersetzt wurden), wie man an den oft noch vorhandenen Meilensteinen erkennen kann. Gemeindestraßen können es nicht sein, da sie auf das Gebiet beider betroffenen Gemeinden verteilt sind. ATKIS gibt’s hier nicht, aber man kann im Zweifelsfall bei den Gemeinden nachfragen.

Man könnte natürlich argumentieren, dass nicht jeder wissen muss, dass da ein Sträßchen mitten durch den lauschigen Wald führt … aber wat is, dat is, und dann sollte man das auch so erfassen, oder?

Genau - damit diese “Feldwege” (hier bei uns Spurplattenwege) auch ja erst recht mit ins LKW-Routing einbezogen werden.
Egal, ob dafür ausgelegt und geeignet - hauptsache der (in diesem Fall realitätsfremden) OSM-Definition entsprechend. :roll_eyes: