Taggen? Wenn ja: wie?

Hi,

dieser Tage wollte ich per Fahrrad nach Hildesheim; die Route ließ ich mir vom BRouter berechnen. Kurz hinter Giesen, Hildesheim war quasi schon in Sicht, waren an meinem Weg kurz hintereinander zwei furchterregende Schilder aufgestellt (bei “Jungborn” stand dann auch noch eins, das von der Fahrt gen Norden abschrecken sollte):

Später traf ich noch auf ein “reines” Zeichen 250, das zusätzlich auf eine nahe Schranke hinwies. Tatsächlich gab es davon dann bei “Jungborn” sogar zwei (waren beide offen!); bei der nördlichen ist der Umgehungs-Trampelpfad deutlich erkennbar:

Und hier noch der gesamte “Lageplan”:

Nun meine Frage: Ignorieren oder taggen und, wenn ja, wie? Vielleicht kann ein Ortskundiger ja was dazu sagen.

Um Hinweise bittet

tracker51

vehicle=private

Der Begriff „Privatstraße“ ist nach meinem Verständnis eine Begründung für das Schild, keine Zugangsregelung. Hier besteht für die Allgemeinheit ein uneingeschränktes Befahrungsverbot, und das ist vehicle=no.

-ks

Natürlich darf man da nicht Radfahren - es heißt ja auch “Schiebenkamp” :slight_smile:

(Sorry, konnte nicht widerstehen. Schnell weg bevor der Moderator kommt…)

Hei,

die Frage, die ich mir bei sowas immer mal stelle: ist die Sperrung rechtlich verbindlich (seitens der zuständigen Verkehrsbehörde)? Das Schild sieht irgenwie gebastelt aus, nicht normgerecht… Nachnutzung eines Ortseingangsschildaufstellers…
Weitere Frage:
Was ist mit der Straße/Weg östlich des Mastberges, am Gewässer entlang? Auch gesperrt?

Gelegentlich greifen Privateigentümer mal zu Selbstinitiative und versuchen mit eigenen Schildern unliebsamen Publikumsverkehr auszusperren, auch wenn sie rechtlich nicht befugt sind…

Falls Fragen kommen…

Ich frage nur… :slight_smile:

Sven

Hi Sven,

sorry, nicht drauf geachtet. Insofern hoffe ich noch immer auf Mapper aus der Hildesheimer Gegend. Im Übrigen waren, was ich im Originalbeitrag noch ergänzt habe, beide Schranken geöffnet. Ob da mal 'ne Bundeswehreinrichtung war?

Hab’ ich vor vielen Jahren in anderer Hinsicht erlebt: trotz der Zugangsberechtigung aufgrund des niedersächsischen Landeswaldgesetzes hatte der Waldbesitzer “Betreten verboten!”-Schilder aufgestellt. Irgendwann waren die dann aber weg …

Ciao

tracker51

Moin,

die Straße “Am Mastberg” von Süden her bis Jungborn ist schon seit 2008 in OSM mit


access=private
bicycle=yes
motorcar=destination
motorcycle=destination

versehen.

E-Werke haben gerne Schwerlast-fähige Zufahrten (ohne Wenden) um Trafos tauschen zu können.
Ich kann mir schon vorstellen, dass dies als private Zufahrt dafür angelegt (Edit: oder ein vorhandener Feldweg entsprechend ausgebaut) wurde und der Durchgangsverkehr (Schleichweg) ausgeschlossen werden soll.
Fahrradverkehr wird da ja gerne “übersehen”.

Grüße
Georg

Kann, denke ich, auch Absicht sein; auch für Radler. Wenn Du trotzdem langfährst und fällst über einen Stein in den Graben, kann der Besitzer sagen, “der durfte gar nicht”. Sonst muss er den Weg “verkehrsfähig” halten.

Aufgrund des Schildes “Verbot für Fahrzeuge aller Art” wäre gemäß “on-the-Ground”-Regel vehicle=no korrekt. Gemeint ist aber wahrscheinlich, dass dort niemand fahren darf ohne spezielle Erlaubnis, was eher access=private entspräche, kann auch sein dass Radfahrer sogar toleriert wären, also motor_vehicle=no oder =private gemeint ist. Sollten dort Radfahrer auch außen vor bleiben, stünde dort wahrscheinlich was in Richtung Durchfahrt und Durchgang verboten. Fußgänger sind aber dort offensichtlich nicht verboten. Daher kann man mutmaßen, dass auch Radfahrer toleriert werden. Aber wie soll man sowas anhand des Schilds wissen? Entweder muss man also vehicle=no dort eintragen oder man fragt nach beim Besitzer. Oder man setzt sich drüber hinweg. Letzteres habe ich in einem anderen Fall gemacht, ein Fall, der aber für mich eindeutiger ist: https://www.openstreetmap.org/way/32726839
Dort steht gleich vorn an der Hauptstraße das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit ein mittendraufgenieteten Zusatzschild “Privatweg”. Da man an der Hauptstraße nicht einfach parken darf und laut diesem Schild eigentlich nicht in die Straße rein fahren dürfte, wäre es schwierig, die Leute in Haus Nr. 2 zu besuchen… uns erst Recht den mutmaßlichen Aufsteller des Schildes, den Besitzer der Gutshofs “Rittergut Küterbrok” wohin dieser ca. 400m lange Privatweg führt. Kurioserweise gibt es auf dem Gutshof Ferienwohnungen. Die Feriengäste müssten demnach ihr Auto irgendwo ein Stück weiter an der Haupstraße auf einem kleinen Wanderparkplatz abstellen, ca. 200m an der Hauptstraße entlang laufen, dann 400m auf der Privatstraße laufen… das ist so mit Sicherheit nicht gemeint. Daher habe ich mir die Freiheit genommen, den Weg mit access=private zu versehen statt mit vehicle=no

Das finde ich auch wahrscheinlich, aber da nur von „fahren“ die Rede ist, bitte vehicle=private, nicht access=private, denn das Begehen, Bereiten usw. ist ja ganz offensichtlich allgemein erlaubt.

Moin,

solche Schilder gibt es ja auch fix und fertig und in kleinerer Ausführung.
Als eigener (Mit-) Aufsteller eines solchen Schildes kann ich bestätigen, dass es ausdrücken soll


Dies ist ein Privatweg.
Überlege gut, ob Du ihn befahren willst.
Gäste, Lieferanten, Post, Müllabfuhr, Ärzte, Rettungsdienst, Feuerwehr, Handwerker u. ä. dürfen ihn gerne benutzen.
Alle nicht Erwünschten können des Grundstücks verwiesen werden (Hausrecht).

Aber wer stellt schon so ein Schild auf - ist auch viel zu teuer in der Anschaffung … :wink:

Für mich ist das nicht hundertprozentig klar. Aber im Grunde ist das ja auch alles Spekulation.
Es ist ärgerlich, dass so oft derartig gedankenlos irgendwelche Schilder aufgestellt werden. Und dann wundert man sich, dass viele Menschen Beschilderungen nur als unverbindliche Handlungsempfehlungen sehen…

Das ist natürlich leider nur allzu richtig. :roll_eyes:

Moin,

im öffentlichen (gewidmeten) Raum sehe ich das wie Du - da müssen Schilder eindeutig für die Nutzer sein.
Im privaten Raum ist das “Dies ist Privatgrund” die Hauptaussage - und die gilt für Personen wie Fahrzeuge gleichermaßen.
Das hauptsächlich fahrzeug-bezogene Schilder verwendet werden, liegt in deren größeren Belästigung (Baulast, Lärm, Verkehrshindernis) begründet.

Grüße
Georg

Naja, häufig sind solche Schilder eigentlich nicht angemessen

  • weil sie gedankenlos aufgestellt wurden und nicht das aussagen was eigentlich gemeint war
  • weil sie jemand von privat aufgestellt hat um seine persönlichen Vorlieben oder Antipathien durchzusetzen
  • weil sie nicht der Rechtslage entsprechen (in Bayern z.B. gilt das verfassungsmäßige Betretungsrecht für Fußgänger und Radler auch auf Privatwegen)

Aber solange wie die Schilder nun mal da stehen können wir nur das mappen was drauf steht.

Um das eigentliche Kernproblem zu lösen, braucht es jemand vor Ort, der gegen die unangemessene Beschilderung mit Beschwerde oder Klage vorgeht.

Erst wenn dann die Schilder tatsächlich abgebaut/geändert sind, können wir das Mapping entsprechend anpassen.

Ich bin auf jeden Fall strikt dagegen etwas zu Mappen was wir uns nur wünschen daß da stünde oder was wir vermuten daß gemeint sein könnte. Dann wären wir keinen Deut besser als die Falsche-Schilder-Aufsteller oder die Will-meine-Ruhe-access=no-Mapper.

Ich hatte anschließend mit dem zuständigen Mitarbeiter telefoniert, der zusagte, sich darum kümmern zu wollen. In einem erneuten Anruf erfuhr ich jetzt, daß Zusatzschilder “Für Radfahrer erlaubt” angebracht worden seien …:slight_smile:

Ciao

tracker51

Bin da mal auf dem Weg Richtung Harz entlang gefahren. Schien mir ein aufgelassener Truppenübungsplatz. An die Schilder erinnere ich mich nicht, solange Fußgänger erlaubt sind fahre ich da durch.:slight_smile:
Aber: Wenn die Standorte der ersten beiden Schilder richtig sind, dann gibt es ein Problem mit den dort entlangführenden Radrouten. War damals teils dem Innersteradweg gefolgt und der folgt der Straße ja bis kurz vor dem 250er (wie die andere Route auch). Dann geht’s ab zum Fluss. Der Innersteradweg ist auch “ziemlich” offiziell. Wenn wiedersprüchlich “amtliche” Radroutenbeschilderung (die grün-weißen) einen dort entlang führt, dann ist das für mich Trumpf. Dann müssen die Behörden den Widerspruch erst mal untereinander lösen.
Ich würde ab den beiden Tafeln motor_vehicle=no oder privat und ab dem 250er vehicle=no oder private taggen.

Also auch durch Vz:250,239,242 usw.

Tolle Ansicht als Radfahrer, aber sich über die Fahrer motorisierter Fahrzeuge und Fußgänger aufregen.

PS. Bin selbst Wanderer, Radfahrer, Motorroller- und Autofahrer

Nebenbei, links oben das kleine “kein Winterdienst” bedeutet:

winter_service=no

?
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:winter_service

Ging um das 250er ohne Fahrradfreigabe bzw. anstelle des 260er, über das hier ja auch schon seitenweise diskutiert wurde…