Straße mit benutzungspflichtigen Geh- und Radweg + Gehweg mit "Rad frei"

Hier gibt es auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Nordwest einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg mit Zeichen 240. Nun ist aber auch der linke Gehweg mit Zeichen 239 + Zusatzzeichen “Rad frei” für den Radverkehr für beide Richtungen freigegeben (mit den bekannten Einschränkungen wie Schrittgeschwindigkeit etc.). Durch den Geh- und Radweg mit Zeichen 240 darf dieser aber gar nicht benutzt werden. Sollte der Gehweg trotzdem hier mit bicycle=yes + oneway=no getaggt werden? Wie kann die Benutzungspflicht des Geh- und Radweges bezogen auf den Gehweg erfasst werden? An die Fahrbahn wird dafür bicycle=use_sidepath getaggt. Aber an den Gehweg?

Interessant ist auch, dass man mit dem Zusatzzeichen 1001-31 “gilt für 700m” offenbar Schilder einsparen wollte, da an den kommenden Straßeneinmündungen das VZ 239 + Rad frei nicht steht. Bzw. in die Gegenrichtung hat man das getan, aber nicht für die Fahrtrichtung nach Nordwest. Ob das ausreicht? Normalerweise muss das VZ an jeder Straßeneinmündung wiederholt werden, oder nicht?

Hier dürfte man den Gehweg in beide Richtungen nicht mit dem Rad benutzen, weil der Geh- und Radweg mit Zeichen 240 auf der anderen Straßenseite für beide Richtungen gilt.

Die Frage ist eher, ob der Gehweg oneway=yes bekommt, oder nicht. Das kennzeichnet ja, dass in eine bestimmte Richtung dort nicht gefahren werden darf (trotz Freigabe). Und genau das würde ich dort setzen, solange rechtsseitig Benutzungspflicht angeordnet ist. Und an die Fahrbahn entsprechend nur in eine Richtung das bicycle:<direction>=use_sidepath. Ist natürlich mal wieder eine klare Fehlbeschilderung, wäre also vielleicht nicht verkehrt, mal anzufragen, ob das behoben werden könnte.

Netter Versuch, aber:

Das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 274, 276, 277 oder 277.1 gibt die Länge einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots an.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in diesem Fall höchstens einem Hinweis gleichzusetzen ist, aber nicht die Beschilderung ersetzten könnte.

Was die Beschilderung links (frei) / rechts (Benutzungspflicht) angeht seid ihr ja schon wieder kleinlich. Der Wille der Verwaltung wäre doch klar. Und ich glaube auch nicht, das einem Nutzer des Fußweges bei solch einer rechtswidrigen Beschilderung irgendeine Strafe droht. Von Daher würde ich den Fußweg mit “Radverkehr” frei auch als oneway=no erfassen und die Straße bekommt natürlich ein use_sidepath in die entsprechende Richtung des benutzungspflichtigen Radweges.

Ein Problem könnte aber tatsächlich die fehlende Wiederholung der Schilder an den Kreuzungen sein. (genau genommen steht ja kein einziges “Radverkehr frei” links hinter einer Kreuzung)

→ Hinweis an die Verwaltung schicken.

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Ja, ist ne Regellücke in der StVO. Lustiger wird es, wenn du beidseitig ein VZ240/237 stehen hast. würde ich aber nicht so kleinlich sehen.

Hier wird es spannender und ich kann den Willen der Verwaltung nicht mehr erkennen. Das Schild ZZ 1022-10 würde für mich erstmal für das Linksabiegen (da ist es ja auxh wieder) gelten. Das Schild 1001-31 [700m] " für 700m" passt nicht. Wenn du aus der Seitenstraße kommst, erkennst du ja auch nicht, dass der Gehweg freigegeben ist.

Wenn man etwas weiter guckt, so sieht man doch den Willen der Verwaltung:

Daher: Verwaltung darauf aufmerksam machen. Die Freigabe MUSS nach der Kreuzung wiederholt werden.

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Leider ist der Wille der Verwaltung nicht mit der StVO kompatibel und das ist nunmal das, was wir erfassen müssen. Mir ist schon klar, was da versucht wurde, aber es geht eben nicht, genausowenig wie das 700m-Zusatzschild.

Es sind für mich gerade diese Fehlbeschilderungen, die das Fahrradfahren so problematisch machen, weil einem durch die immerfohrt fehlenden oder widersprüchlichen Schilder teils so der Kopf verdreht wird, dass man gar nicht mehr weiß, was jetzt eigentlich gilt und was nicht. Ob man es nur nicht versteht, oder ob es einfach falsch ist. Es reicht mir schon, immer wieder von Autofahrern angepöbelt zu werden, weil ich gefälligst auf dem Radweg (Gehweg + radfahrer frei) zu fahren habe, weil die wenigsten die Verkehrsregeln wirklich kennen. Ja, ich bin frustriert.

Ich würde das erfassen, was dort gilt und vor Ort kann dann ja jede/r selbst entscheiden, oder er/sie doch lieber Schleichradeln geht, oder eben nicht. Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass da jemand belangt wird, wenn er/sie links schleichradelt, aber ich habe schon Urteile gesehen, die mich an dieser Behauptung zweifeln lassen…

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An beiden Enden des Gehweges steht dieses Zeichen. Wenn man das weiß ist klar was gewollt ist. Aber das weiß niemand, der an den Schildern nicht vorbeikommt.

Das ist klar. Ich frage mich, ob die aktuelle Erfassung ausreicht, damit auch eindeutig ist welche Seite benutzt werden muss. Aber das kann ja anhand bicycle=designated und traffic_sign=DE:240 abgeleitet werden.

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Ich schrieb ja “ich glaube”. Hast du Beispiele damit ich auch zweifeln kann?

Nicht bezogen auf Verkehrsrecht, nein.