Nach meinem Stand war auch die ungefähre Regel:
Privatrechtlich verboten: private
Öffentlich rechtlich verboten(etwa durch Verordnung): no
“Strenger verboten” macht in diesem Zusammenhang natürlich keinen Sinn. Der gesperrte Weg im Naturschutzgebiet bekommt access=no und das Betreten ist eine Ordnungswidrigkeit. Der gesperrte Weg auf dem Fabrikgelände bekommt access=private, das Betreten ist im Zweifel allerdings Hausfriedensbruch und dann eine Straftat.
Die Aussage “… oder staatlichen Gelände.” im Wiki macht allerdings überhaupt keinen Sinn. Was soll denn ein staatliches Gelände sein? Alle Flächen im Bundes-, Landes- oder Kommunalbesitz? Das wären ja unter anderem nahezu alle Straßen. Behörden macht auch keinen Sinn, die haben in der Regel ja ebenfalls Publikumsverkehr.