Nehmen wir an, ich bin auf dem Rad Mofa unterwegs und möchte fürr OSM die Hausnummern in “Am Stadtpark” prüfen. Reicht das als Grund, die Blumenstraße zu befahren oder muss ich da schieben?
Edit Für Radfahrer gilt das Verbot ja gar nicht. Habe also mal Mofa geschriebn
Ob das als Grund reicht, kann ich nicht sagen. Was genau ein Anlieger ist, ist nicht 100% definiert und beinhaltet ein wenig Ermessungsspielraum. Aber da Du diese Tätigkeit ja nur an diesem Ort vornehmen kannst, würde ich mal denken, dass es vermutlich erlaubt wäre und Dich damit zum Anlieger macht.
in zone:traffic wäre es nicht gut aufgehoben, da Fahrradzonen (theoretisch) vermutlich wie Fahrradstraßen innerorts und außerorts auftreten können und zone:traffic aber gerade dazu verwendet wird innerorts und außerorts zu kennzeichnen.
also wenn dann vermutlich ein zone:bicycle=DE:bicycle_zone
Das Bayerische Oberste Landesgericht sagt dazu:
Anlieger sind Personen‚ […], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.
Somit reicht dies für einen Verstoß nicht aus.
Ein Anliegen macht noch keinen Anlieger. Das Parken auf der Anliegerstraße wäre zwar ein Anliegen, aber dennoch nicht erlaubt, ohne mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten zu wollen.
Grundsätzlich gibt es keine offizielle Definition von Anlieger und die Auslegung variiert von Bundesland zu Bundesland. Es gibt Aktionen, die einen definitiv zu einem Anlieger machen, bei anderen ist die Lage dann nicht mehr ganz so eindeutig.
Aus Sicht von OSM sind feinere Details aber unerheblich, denn wir erfassen es als *=destination
, was bedeutet: „erlaubt, wenn das Ziel, oder der Startpunkt der Reise an diesem Weg liegt“. Oder anders gesagt: „Durchfahrt verboten“. Und die einzige Möglichkeit, zu erkennen, ob man durchfährt, wäre, zu schauen, ob man, sobald man *=destination
befährt, seine Reise in diesem, oder einem direkt angrenzenden *=destination
beendet. Beim Beginn der Reise kann es komplett ignoriert werden, wenn die Reise innerhalb eines *=destination
startet.
Dass z.B. das Parken in einer Straße einen nicht automatisch zum Anlieger macht, ist schwierig bis gar nicht abzubilden und da müssen wir drauf vertrauen, dass jemand vor Ort seine grauen Zellen benutzt.
Du hast es doch selber zitiert:
Anlieger sind Personen‚ […], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.
Einen Willen/Wunsch zu haben (“mein Anliegen ist”) ist kein Anliegen im Sinne von “Anlieger frei” Ich möchte da gerne parken oder durchfahren sind eben kein Anliegen. Sondern du must ein Grundstück (seigentümer/nutzer …) in dieser Straße aufsuchen wollen. Wenn das Grundstück nicht in dieser Straße bzw. Zone liegt, dann bist du halt auch kein Anlieger.
So ein Schilld “Anlieger frei” ist also eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen
Anlieger frei liegt von der Einschränkung her einfach zwischen “Anrainer/Anwohner frei” und “Durchgangsverkehr verboten”.