Silbersee (NSG Mahlscheid)

Hallo,

nach einer Zuschrift der Waldgenossenschaft Struthütten an die DWG habe ich ein paar Notes rund um den Silbersee erstellt: OpenStreetMap - vielleicht kann sich jemand diese Sache mal anschauen. Wir haben da wohl einige Trampelpfade im NSG gemappt, obwohl im NSG (1) ein Wegegebot gilt und (2) ausserdem im Sommer fast alle Wege gesperrt sind. Ferner gibt es da wohl einige ziemlich gefährliche Stellen, und ein paar Witzbolde haben das ganze bei Komoot als “Badestelle” markiert, was die Sache natürlich nicht gerade entschärft: Der beste Routenplaner zum Radfahren, Wandern und Laufen | Komoot

Bye
Frederik

PS Mir liegen auch Telefonnummern der Waldgenossenschaft und von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vor, falls Rückfragen bestehen.

Hallo Frederik,

hilfreich wäre die Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet in NRW, so wie ich sie für das angrenzende NSG in Rheinland-Pfalz gefunden habe: https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/NSG-7100-250.pdf

Laut Informationstafel im NSG (bei Komoot gefunden), ist “nur” das Betreten des Basaltkessels vom 01.04. bis zum 31.08. jeden Jahres verboten, dazu Wegegebot, Anleinpflicht für Hunde, Badeverbot.

Die Einschränkungen in Rheinland-Pfalz sind ja wesentlich gravierender. Es gibt ein Verbot, das NSG zu befahren - sind damit auch Fahrräder gemeint? Wenn ja, wovon ich durchaus ausgehe, dann wäre es in meinen Augen wichtig, die ungenaue Grenze aus LANIS an die in der Rechtsverordnung beschriebene Grenze anzupassen, so dass die Wege Way: 75106118 | OpenStreetMap, Way: 75106295 | OpenStreetMap, Way: 75106232 | OpenStreetMap und Way: 150944906 | OpenStreetMap komplett außerhalb des Naturschutzgebietes verlaufen.
Für alle Wege (ob track oder path) im rheinland-pfälzischen NSG Mahlscheid würde bicycle=no gelten (mindestens) mit source:bicyce=“Rechtsverordnung NSG”.

Ähnliches wäre bei Vorliegen der Rechtsverordnung aus NRW, die ich leider nicht gefunden habe, machbar - wie z.B. das sommerliche Betretungsverbot für den Basaltkessel und somit alle Wege innerhalb dieses.

Beste Grüße
Vinzenz

Ich habe auch die Regelung für den Teil in NRW gefunden: Landschaftsplan Neunkirchen - Naturschutzgebiete

Auch in NRW ist das Befahren abseits öffentlicher Straßen und Wege vollständig verboten. Es gibt aber Ausnahmen für ausgewiesene Radwege (sofern es die gibt). Das Betreten ist nur auf Wege zulässig, aber nicht auf speziell ausgewiesene Wege beschränkt.

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Danke, darüber habe ich unter A-bis-Z / Kreis Siegen-Wittgenstein https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.1181.1.PDF finden können, die Schutzverordnung aus 2001, die nicht das komplette heutige Schutzgebiet abdeckt, wie in OSM gemappt und unter Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW - Fachinformation - Gebietslisten - Naturschutzgebiete gesamt - NSG Mahlscheid auf der Karte einzusehen.

Diese Verordnung bezieht sich auf ein 26 ha großes Schutzgebiet, heute sind es 107,7 ha. Vermutlich gibt es auch eine Verordnung aus 2012, die die aktuell gültige sein sollte.

Dennoch legt die Quellenlage bereits nahe, dass Wege wie Way: 920698984 | OpenStreetMap ein access=no bekommen könnten und der Weg zum “Silbersee Badestelle NICHT ;-)”-Highlight, Way: 798988772 | OpenStreetMap, die zeitliche Befristung - die offensichtlich (das von mir verlinkte Bild) nach 2001 geändert wurde.

Außerdem sehe ich eine Bestätigung für meine Vermutung, dass die NSG-Grenze in Rheinland-Pfalz so geändert werden sollte, dass von mir aufgezählten Feldwege draußen bleiben. Alle Wege innerhalb der Original-Naturschutzgebiete sollten ein bicycle=no und horse=no bekommen.

Vor-Ort-Prüfung ist ganz sicher empfehlenswert - auch wenn viele Schilder laut Zeitungsberichten dem Vandalismus zum Opfer gefallen sind.

Ach ärgerlich, war zufällig erst am Wochenende in diesem Wald, aber habe es nicht ganz bis zum See geschafft und werde wohl so schnell auch nicht wieder dort hin kommen. Aber nach allem, was ich von Locals gehört habe, ist der See durchaus ein beliebtes Badeziel (so etwa in der Kategorie “nachts bei feiernden Jugendlichen”) und die Wege wird es auch physisch geben. Also ein klassisches access-Problem.

Die Gegend ist eine gut erschlossene MTB-Region - vielleicht ist ja noch jemand auf der Suche nach einem Wochenendtrip und kann sich das kleine NSG-Gebiet nebenbei ansehen, um mit Bedacht passende access-Values zu verteilen.

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Ich hab noch den Landschaftsplan Neunkirchen hier Landschaftsplan - Neunkirchen / Neunkirchen Siegerland - da gibts ein paar Karten, aber relevant ist wohl Seite 36f. in Landschaftsplan - Teil 1 / Neunkirchen Siegerland :

Die dort erwähnten “für alle NSG geltenden Verbote” sind auf Seite 30, da steht auch, dass es verboten ist, “Flächen außerhalb der Wege zu betreten, das Schutzgebiet mit Fahrzeugen aller Art
außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege zu befahren…”

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Danke,

dort steht auch auf Seite 120, dass mit dieser Verordnung die von mir verlinkte Verordnung aus dem Jahr 1990, geändert zuletzt 2001, außer Kraft gesetzt wird.

Für mich wäre der Basaltkessel der in Deinem Bild rot markierte Bereich, für jeden dort vorhandenen Weg gälte das temporäre Verbot (mit Ausnahme der schwarz gestrichelt markierten Ausnahme), für Trampelpfade eher ein Komplettverbot, da es ja verboten ist, Wege anzulegen. Das gilt vermutlich auch für die von Dir in Note: 4327520 | OpenStreetMap erwähnten Wege.

Auf Seite 21 ist zu lesen

Es gibt den einen oder anderen Stollen, siehe overpass turbo
Diese sind zum Teil bei Komoot als Highlight eingetragen - und meist nicht direkt per Weg angeschlossen, also wäre für diese mindestens eine zeitlich befristete Zugangsbeschränkung, gegebenenfalls sogar ein ganzes access=no fällig.

Tja, die übliche Fragestellung: Was gilt hier in diesem Naturschutzgebiet als öffentliche Straße oder Weg?

Ist der erlaubte Wanderweg ein solcher? Wenn ja, Fahrradfahren nur zwischen dem 01.09. und 31.03., da nur das Spazierengehen oder Wandern als Ausnahme genehmigt ist.

Kontur in RLP nach Verordnung und Luftbildern korrigiert, ebenso die Grenzwege. Die LANIS-Shapes sind leider an den Grenzen oft ungenau, so dass man an betroffenen Wegen die Verordnung studieren muss.

RLP: Die Wegdichte ist im Vergleich zur offiziellen Karte stark erhöht, hier hat ein fleißiger Mapper nach Rodungen Trampelpfade eingezeichnet. Manche sind im Luftbild nicht zu sehen. Mit Ortskenntnis können hier sicher einige entfernt und andere mit access=no ausgezeichnet werden. Das pauschale Radverbot auf allen Wegen ist ein Spezialfall, das findet sich in der Form in RLP-NSGs üblicherweise nicht.

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Mit Ortskenntnis können hier sicher einige entfernt und andere mit access=no ausgezeichnet werden.

wenn da bei im Naturschutzgebiet bei Rodungsarbeiten Trampelpfade entstanden sind wären die vielleicht access=private? Vermutlich nutzen auch die Berechtigten die Wege später noch um zu kontrollieren dass die Rodungen ein Erfolg waren?