Segregated - Was gilt, Schild oder Färbung?

Was machen, wenn ein Rad-Fußweg mit Zeichen 240 (gemeinsamer Rad-Fußweg) markiert ist, aber zwei getrennte Spuren (unterschiedliche Färbung) hat?

  • segregated=???

Eher no.
Vermutlich überstimmt das Schild die Färbung.
Handelt es sich um deutlich unterschiedlich gefärbten (roten) Asphalt oder nur um leicht unterschiedlich gefärbte Pflastersteine?

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für mich zählt primär das Schild…

Ich habe hier mehrfach die Situation, daß einige Wege mit Zeichen 239 + 1022-10 ausgeschildert sind, aber einen, mit roten Pflaster abgesetzten Streifen. Zum Zeitpunkt als man diese Wege gebaut hat, stand da mal Zeichen 241.

Hier noch ein Bild bei mir: Mapillary cookie policy use

Sven

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Pflastersteine grau vs. leicht rötlich.

Hier gilt für mich das Schild.

Ja, es kommt manchmal vor, dass die Bodenfärbungen bzw. Markierungen auf Grund des Aufwands erst nach längerer Zeit geändert werden.
Für mich ist dann das Schild entscheidend.

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Wenn ich mir das Alter mancher Wege hier in Lübben auschaue, werde ich den Umbau in den nächsten 20 Jahren nicht erleben… :slight_smile: Die Gehwegplatten an einer anderen Stelle bei mir vor der Haustür haben jetzt schon eine Liegezeit von >50 Jahren!

Ich meine mich aber zu erinnern, daß es bezüglich dieser Radpuren und Wegebreiten mal rechtliche Änderungen gab, die diese Umbeschilderung oder Schilderwegnahme nötig machten, man hat damals wohl zu schmal gebaut…

Sven

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Für mich gilt hier eindeutig das Schild.

In Detmold wurde ein mir gut bekannter Radweg vor ca. 30 Jahren als getrennter Rad- und Fußweg (segregated=yes) eingerichtet und entsprechend auch rot und grau gepflaster. Vor ca. 5 Jahren wurde dieser Weg zu einem kombinierten Rad- und Fußweg (segregated=no) um-beschildert. An der Pflasterung wurde aber nichts verändert. Ich vermute mal, dass es in dem von Dir angefragten Fall ähnlich ist. Schilder lassen sich relativ einfach austauschen (z.B. weil ein Radweg baulich nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht), das Pflaster auszutauschen ist dagegen sehr kostenintensiv.

Auch wenn bei Radwegen ähnlich wie bei Fußwege teilweise darauf gesetzt wird, dass ein Radweg dann ein Radweg ist, wenn er baulich als solcher zu erkennen ist, ist ein farblich unterschiedliches Pflaster nicht mit offiziellen Verkehrszeichen wie Schilder oder weißen Linien oder aufgmealten Piktogrammen gleichzusetzen. Wenn also Schilder und/oder weiße Linien vorhanden sind die der Pflasterfarbe widersprechen, gelten nach meinem Rechtsempfinden eindeutig die offiziellen Verkehrszeichen und nicht die Pflasterfarbe.

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Also historisch ist es so, die Verwaltungsvorschriften haben sich geändert. Wo man früher segregated mit 241 anordnen konnte, ist das heute nicht mehr möglich. Man hat damals versucht, den Raum durch unterschiedliche Färbung zu unterteilen. Wofür eine Farbe stand, war regional unterschiedlich.

Diese Färbungen sind geblieben, haben aber bei deiner Beschilderung verkehrsrechtlich keine Relevanz mehr.

Dieser uneindeutige Zustand führt dann zu latenten Konflikten auf diesen Wegen, weil die Leute von unterschiedlichen Dingen ausgehen.

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Gibt es auch öfters mit Zeichen 239 (Gehweg) mit “Rad frei”. Das waren früher wahrscheinlich getrennte Geh- und Radwege. Heute aber nicht mehr.

Bei Fahrbahnen gilt in etwa: aufgemaltes Zeug, das bindend ist, ist explizit als Verkehrszeichen im Katalog hinterlegt. (Eine auf der Straße aufgemalte “30” gehört nicht zu dem Reportoire, Zackzähne schon.)
Auf Bürgersteigen/Fußwegen gibt’s generell keine der katalogisierten VZ in Aufmalweise.

Ja, genau. Das entspricht auch meinen Erinnerungen - irgendwann um die Jahrtausendwende wurden die benutzungspflichtigen Radwege eingeführt. In dem Zusammenhang wurde dann auch eine Mindestbreite für diese Wege festgelegt (ich meine mich zu erinnern, dass es 1,50m waren, aber da bin ich mir nicht sicher).

Allerdings gibt es auch nicht-benutzungspflichtige Radwege - siehe §2 StVO. Die sind etwas problematisch, weil nirgends definiert wird, was das sein soll und wie man sie erkennen kann. Ein spitzfindiger Mensch könnte in der oben geschilderten Situation also drauf kommen, dass der eine Streifen ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg ist und der andere ein gemischter Fuss-Rad-Weg. Der wäre dann allerdings benutzungspflichtig, es sei denn, er ist nicht befahrbar.

Das ist natürlich ziemlich hirnrissig, weil dann der nicht-benutzungspflichtige Radweg nur dann genutzt werden kann, wenn der andere Teil nicht befahrbar ist. Aber ich hatte solche Diskussionen schon…

Aber alles in allem: Auch ich würde (und habe das auch schon) mich in solchen Situationen nach dem Schild richten.

Ich hatte genau dieselbe Situation (getrennte Markierung, aber 240er) bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt gesehen (Zwangsspaziergang …). Der Weg war 4 m breit, da wäre ein 241 also durchaus realistisch. Nachfrage bei der Stadt: falsches Schild.

Ich würde im Zweifelsfall also immer nachfragen. Rein rechtlich gilt das Schild, aber bei solchen Diskrepanzen gehe ich lieber auf Nummer sicher.

In analogen Situationen sehe ich die Pflasterung immer als schwer änderbar an.
Ich vermute, oft ist es einfach unwirtschaftlich, mehr als die Beschilderung zu ändern.

Ähnlicher Fall: Bei mir im Ort gibt es alte, sehr schmale Radfahr-Streifen auf der Fahrbahn einer wichtigen Verbindungsstraße, die aufgehoben sind. Die rote Farbe zu entfernen, ist aber wohl zu teuer, und deshalb wird sie bis auf weiteres nur durch natürlichen Verschleiß abgetragen.

In Aachen hat man in einer solchen Situation im Bereich der Einmündungen das rote Pflaster ersetzt: Google Maps. Im weiteren Verlauf gibt es dann wieder eine farbliche Trennung.