Bei einem Forstweg ist an dieser Stelle: https://opentopomap.org/#marker=17/47.52212/11.13387
folgendes Schild auf der linken Seite fast parallel zum Wegverlauf befestigt.
Von diesen Schildern kenne ich einige mehr, z.B. im Eschenlainetal.
Was ich mich frage:
- Ist das wirklich rechtens oder nur Jägerwunschdenken? An dieser Stelle ich laut meiner Kenntnis vom Landratsamt kein Wildschutzgebiet ausgewiesen was ein Betretungsrecht bedeuten würde und für ein solches notwendig wäre. Dort ist auch keine Wildfütterung, nur Jägerstände. Dass man im Winter z.B. bei einer Fütterung kein Wild beunruhigen soll versteht sich von selbst.
- Wo sollen die Grenzen des Betretungsverbots sein? Gemeint ist wahrscheinlich das restliche Wegstück nach Norden. Was ist wenn ich mich im umgebenden Wald befinde?
- Wie soll man diese Schilder bei OSM eintragen?