Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

OK, das wäre ein flächenhaftes Betretungsverbot mit Ausnahme der vom Verbot freigestellten Wege.

Davon zu unterscheiden sind mE rein apellative Wegegebote ohne implizite rechtsverbindliche flächenhafte Verbote, die z.B. in NSG, LSG, FFH-Flächen oder anderswo usw. existieren können, vgl. #94. Es gibt große NSG mit weitgehend freiem Betretungsrecht in der Fläche, z.B. Kaisergebirge, Östliche Chiemgauer Alpen, Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte.