Schnelles bayerisches Amt

Nicht immer sind Behörden und Ämter langsam.
Ein bayerisches Amt hält seine Papiere ziemlich aktuell:
https://ldbv.bayern.de/produkte/luftbild/bayernbefliegung.html
Dort den Links folgen.
Frage: darf man sich bei OSM auf diese Karten beziehen?

Jein: wir dürfen (nur) die “80 cm” Varianten dieser Befliegungen als Hintergrund beim Mappen in Id, JOSM, … benutzen - mehr nicht!

Auf keinen Fall dürfen wir die Adressinformationen (und andere Infos) des Bayernatlas verwenden, wir wurden diesbezüglich bereits mehrfach angemahnt.

Bzgl. Aktualität: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=bvv&bgLayer=atkis&catalogNodes=11,12&layers=985a92cb-71d0-4460-b0b4-ae78079824ae,6ca17785-54af-4fd7-b4e0-8d5e5c2c5b43&layers_visibility=false,true&E=693122.75&N=5340359.02&zoom=6

Bitte dort in einen Bereich klicken, dann erscheint das Befliegungsdatum. Für 2021 ist wieder Nordbayern dran - im 2-Jahresturnus.

Hallo ToniE,
mit wir meinst du doch sicherlich die Community, wozu ich mich auch zähle, allerdings habe ich noch nie von einer Mahnung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat was mitbekommen. Wurden diese (Ab-)Mahnungen veröffentlicht? Mit welchen Konsequenzen wurde gedroht? Wie wurde der Lizenzverstoß nachgewiesen?

Ja, “wir” sind wir von OSM.

Da wird die DWG (Data Working Group) sicherlich mehr wissen.

Ich hatte in CS-Comments mehrfach darauf hingewiesen und jemand von der DWG hatte das z.T. zusätzlich bestätigt…

Wofür ist die Information wichtig? Verboten ist es auch, wenn nur “kleine” Konsequenzen angedroht wären. Grundsätzlich kann die Verwaltung das auch ohne Androhung je nach Fall beliebig eskalieren. Sprich mit einem Anwalt Deiner Wahl, falls das für Dein tun wichtig sein sollte - wovon ich natürlich nicht ausgehe :sunglasses:

Das ist häufig sehr leicht, wenn man seinen Datenbestand kennt. Ich kenne mehrere Mapper, die das mehr oder weniger offen gemacht haben
(zum Beispiel Adressen, die

  • vor Ort nicht
  • grundsätzlich nicht (Datenfehler oder Eastereggs)
  • seit langem nicht mehr
  • noch nicht
    existieren).
    Eine Verschleierungsmethode werde ich hier aber nicht posten, weil ich das hinterhältige Abchreiben als völlig inakzeptablen Verstoß gegen die guten Sitten sehe (gegen geltende Rechtslage sowieso) - insbesondere, wenn man bedenkt, dass uns die Vermessungsverwaltung trotzdem immer noch die wertvolle DOP 80 zur Verfügung stellt.

PS: Die betroffenen Mapper werden ggf. direkt angesprochen. Da gibt es nichts, das hier öffentlich zu diskutieren ist.
PPS: So als Nebenbemerkung: Ich verstehe auch nicht, warum man in OSM behördeninterne Referenznummern (wie “ref:BLfD”) erfasst. (retorisch! - keine Erklärung erwünscht, die kann ich mir selber denken)

Um klar zu machen, dass Lizenzverstoß kein Kavaliersdelikt ist.

Das sollte derjenige tun, der einen Lizenzverstoß begangen hat oder plant einen zu begehen.

Dies ist mir bekannt, habe schon Fehler beim Bayern Atlas gemeldet, die sogar korrigiert wurden. Auch bei der Schreibweise von Straßennamen gibt es immer wieder mal Unterschiede mit den Namen vor Ort, dies wurde mir von der Gemeindeverwaltung auch bestätigt.

Es geht hier nicht um Verschleiern, sondern um Aufklärung.

Dies sehe ich auch so, obwohl die Auflösung nicht so gut ist wie bei anderen Karten, hat man doch in der Regel eine senkrechte Darstellung d.h. kein Versatz von Grundfläche und Dachfläche.

Wenn es Grauzonen gibt und dadurch Rechtsunsicherheiten für Mapper entstehen, dann sollte das hier schon diskutiert werden

Ich verstehe deine Nebenbemerkung nicht. Den Zusammenhang mit diesem Post kann ich mir nur erklären, dass die Referenznummer auch vom Bayern Atlas zur Verfügung gestellt wird und somit lizenzrechtlich geschützt ist. Allerdings gibt es diese Information auch in der Wikipedia. Warum die Nummer in OSM erfasst wird, kann ich dir allerdings auch nicht sagen, da man diese Nummer kaum vor Ort verifizieren kann. Es steht halt im Wiki und es wurde vielleicht noch nicht darüber diskutiert.

Ja, sicher, war auch nicht auf dich gemünzt, wenn man den Satz ganz liest:

… dann verstehe nicht, warum Du fragst: “Wie wurde der Lizenzverstoß nachgewiesen?”

Die Ausgangsfrage war, was in den konkreten Fällen geschah: “Wurden diese (Ab-)Mahnungen veröffentlicht?”. Da geht es nicht um Grauzonen, sondern um konkrete Rechtsverstöße mit entsprechenden Konsequenzen. Und unser Rechtssystem sieht keinen Pranger vor.

Der Unterschied zur Wikipedia ist, dass dort mit einer anderen Lizenz gearbeitet wird, also die Quelle immer zitiert wird (bzw. werden müsste). Man kann dort also ein eigenes Werk (<> Kopie!) unter Nutzung geschützter Daten erstellen. Das Ergebnis steht aber nicht unter “Public Domain” (oder vergleichbar) und ist daher eigentlich nicht OSM-kompatibel.
Aber wenn Du schon nachfragst: Das war eine Anspielung zum Beispiel auf https://www.openstreetmap.org/way/39009296/history oder wie muss ich hier

verstehen?
Unabhängig davon, ob man das darf oder nicht, habe ich die Sinnfrage gestellt (als Anregung, sein Tun zu reflektieren) und (auch darüber) wollte ich hier nicht diskutieren:-P

@pyram
Wie bereits erwähnt geht es mir hier um Aufklärung und nicht um Anspielungen. Ich möchte nicht, dass das hier zum Streitgespräch zwischen uns wird, aber lass mich deine Fragen noch beantworten.
Wenn mir eine Möglichkeit bekannt ist, wie man einen Lizenzverstoß nachweisen kann, heißt das doch nicht, dass es nicht noch andere Möglichkeiten gibt das nachzuweisen. Wie deine Ausführungen gezeigt haben sind bewußte Fehler im eigenen Datenbestand anscheinend doch die einzige Möglichkeit Lizenzverstöße nachzuweisen. Insofern hat sich diese Frage für mich tatsächlich erübrigt, aber es gibt ja noch andere die dieses Forum lesen.
Für die einen sind es konkrete Rechtsverstöße, für die anderen u.U. eine Grauzone, von daher hatte ich schon Interesse mehr über die Hintergründe zu erfahren. Es muss auch niemand an den Pranger gestellt werden, ich habe ja schließlich nicht nach Namen von Schuldigen gefragt.
Danke auch für die Information zu Wikipedia, dies werde ich zukünftig berücksichtigen. In der Tat habe ich mir bisher wenig Gedanken über Nützlichkeit von Tags gemacht, für mich sind das einfach nur zusätzliche Informationen. Über Sinn und Unsinn läßt sich sicherlich endlos diskutieren und bleibt in der Regel ergebnislos, deshalb verstehe ich auch deinen Wunsch, dass nicht zu tun.

Keine Sorge - ich bin hier tiefenentspannt und weit davon entfernt mit Dir zu streiten :wink:

Da hast Du mich missverstanden. Es ist damit nur leichter.
Wenn es Daten nur in der kopierten Quelle gibt (und eben nicht vor Ort ersichtlich sind), dann ist der Nachweis auch trivial (aber nicht zwingend ein Datenfehler).
Letzteres war bei einem größeren mir bekannten “Fall” das eindeutigste Kriterium, warum das auffiel.

Urheberrechte und Lizenzfragen werden auch hier kurz behandelt:
http://www.geofabrik.de/media/2011-01-28-dgfk-openstreetmap.pdf
Gefunden habe ich das .pdf in
https://www.senotto.de/index.html

Ich habe die 1. Auflage von 2008 des Buches, auf das in der Foliensammlung auf der letzten Seite hingewiesen wird. Da gibt es ein ganzes Kapitel (3,5 Seiten) mit dem Titel “Lizenzfragen bei der Datenerfassung”. Der Autor weist allerdings daraufhin, dass er kein Jurist ist und nur seine Rechtsauffassung bzw. die Rechtsauffassung von OSM schildert. Im Zweifelsfall solle ein Rechtsberater hinzugezogen werden.

Um auf der der sicheren, legalen Seite zu sein empfiehlt er als Faustregel:
“Trage nichts ein, was du nicht selbst erfasst hast”