Rechtlicher Hinweis zur Benutzungsberechtigung von Wegen in Waldgebiet

Wenn der drittletzte Absatz unter http://www.spiegel.de/reise/aktuell/schwarzwaldverein-verurteilt-mountainbiker-fallen-a-1039925.html wahr ist, dann ist in BW nicht zwangsläufig jeder Weg schmäler als 2 Meter für Fahrräder verboten.

In BW hat das MBK-Fahren sowieso seinen besonderen Reiz :frowning:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/schwarzwaldverein-verurteilt-mountainbiker-fallen-a-1039925.html#ref=rss

Es sind Ausnahmen möglich, das hattest du ja auch schon selbst in #141 festgestellt:

http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=476746#p476746

In #61 hatte ich das zuvor auch schon erwähnt:

http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=476147#p476147

Gruß,
Mondschein

das is ja lustig, das Wild benutzt also die Wanderwege mit. :laughing:

Also wenn ich ma mit dem Rad im Freiberger Stadtwald unterwegs bin, könnten die Wege auch 10 Meter breit sein und wären immer noch zu schmal :stuck_out_tongue:

Das eher nicht, aber Radler sind idR deutlich schneller als Wanderer unterwegs und damit wird das Wild in der Nähe von Wegen viel stärker gestört.

Die Ausnahmeregelungen unter 2 m gibt es im Schwarzwald sehr wohl: Die mir bekannten Singletrails sind sogar speziell für MTB eingerichtet, Wanderer haben auf ihnen nichts verloren. Das umgekehrte gilt für Wanderwege unter 2 m für MTBler.
Um welche der beiden Arten es sich da jeweils handelte, geht aus dem Spiegel-Artikel nicht eindeutig hervor, zumindest in Freiburg war es wohl ein MTB-Trail.

Aber selbst auf Wanderwegen wäre das kriminelle Selbstjustiz, da schwere Verletzungen ja zumindest in Kauf genommen wurden.

Mein Gedächnis wird auch nicht besser. Jetzt ist aber klarer, wie der Gesetzespassus genutzt wird. Davor habe ich eher spekuliert.

Eskalation im Schwarzwald:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/schwarzwaldverein-verurteilt-mountainbiker-fallen-a-1039925.html

Wenn selbst die Hessen, die ja nicht zu den hellsten gehören im deutschen Volksgebiet, es schaffen ohne eine (nicht ausmessbare, bei Wegen ohne Bordsteine) 2m Regelung klarzukommen, mit einem Waldgesetz dass von allen Erholungsgruppen RÜCKSICHTNAHME erwartet und einfordert, dann werden die Badener und Württemberger doch wohl auch, mit ein wenig gutem Willen, und weniger “der Weg gehört mir!” das Miteinander in ihren Hügeln hinkriegen, ohne dass erst der Amtsschimmel über jeden km Weg zum wiehern gebracht werden muss???

Können wir dies Diskussion nicht irgendwie schließen?