Das eher nicht, aber Radler sind idR deutlich schneller als Wanderer unterwegs und damit wird das Wild in der Nähe von Wegen viel stärker gestört.
Die Ausnahmeregelungen unter 2 m gibt es im Schwarzwald sehr wohl: Die mir bekannten Singletrails sind sogar speziell für MTB eingerichtet, Wanderer haben auf ihnen nichts verloren. Das umgekehrte gilt für Wanderwege unter 2 m für MTBler.
Um welche der beiden Arten es sich da jeweils handelte, geht aus dem Spiegel-Artikel nicht eindeutig hervor, zumindest in Freiburg war es wohl ein MTB-Trail.
Aber selbst auf Wanderwegen wäre das kriminelle Selbstjustiz, da schwere Verletzungen ja zumindest in Kauf genommen wurden.
Wenn selbst die Hessen, die ja nicht zu den hellsten gehören im deutschen Volksgebiet, es schaffen ohne eine (nicht ausmessbare, bei Wegen ohne Bordsteine) 2m Regelung klarzukommen, mit einem Waldgesetz dass von allen Erholungsgruppen RÜCKSICHTNAHME erwartet und einfordert, dann werden die Badener und Württemberger doch wohl auch, mit ein wenig gutem Willen, und weniger “der Weg gehört mir!” das Miteinander in ihren Hügeln hinkriegen, ohne dass erst der Amtsschimmel über jeden km Weg zum wiehern gebracht werden muss???