Hallo an alle Mapperkollegen. Mein Hauptgebiet ist die Schwäbische Alb und der Albrand, da ich hier aufgewachsen bin und viele Wege dort sehr gut kenne. Wer in Baden-Württemberg lebt, sollte selbstverständlich auch mit den dort gültigen Gesetzen vertraut sein, so auch mit dem dort gültigen Landeswaldgesetz, in dem unter anderem das Verhalten in Waldgebieten geregelt ist. So darf Wald abseits von bestehenden Wegen mit mindestens 2 Metern Breite nicht mit Fahrrädern befahren werden (§37, Absatz 3). Wege mit mindestens zwei Metern Breite nur bei entsprechender Geeignetheit, d.h. es dürfen keine Flurschäden angerichtet und auch keine anderen Waldbesucher gefährdet oder belästigt werden. Ähnliche Regelungen gibt es für das Reiten im Wald. Aus diesem Grund setze ich bei Wegen, die ich selbst abgelaufen habe und diese Kriterien nicht erfüllen, die Verbote bicycle=no, horse=no und lösche eventuell vorhandene mtb-Tags, da diese im Widersprcuh zum Radverbot stehen. Die Daten in OSM sollen schließlich nicht gesetzeswidrige Aktivitäten unterstützen, indem gültige Verbote scheinbar außer Kraft gesetzt werden, und auf Grundlage derart verfälschter Daten irreführende Karten erstellt werden. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden mit einem Bußgeld von 25 bis 40 Euro geahndet. Ich musste leider feststellen, dass in der Zeit vom 24.-26.12.2014 ein (mir bekannter) Mapper mehr als 200 Verbote entgegen ihrer Korrektheit scheinbar willkürlich gelöscht hat und außerdem noch weitere Zerstörung beim Datenmaterial betrieben hat, indem er beispielsweise sogar bei einigen explizit zusätzlich vorhandenen Radverbotsschildern das bicycle=no gelöscht und zudem noch zahlreiche bestehende Wanderrouten zerstört hat - dies allerdings eventuell unabsichtlich, was aber trotzdem ärgerlich ist, weil der Schaden und der Aufwand für dessen Behebung enorm ist. Ich habe den betreffenden Mapper inzwischen angeschrieben und auf die Rechtsgrundlage hingewiesen, in der Hoffnung, dass er keinen Datenvandalismus mehr betreibt und bestehende Gesetze nach eigenem Gutdünken verdreht. Als Konsequenz bin ich nun dazu übergegangen, das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg und damit die Rechtfertigung für das Rad- und Reitverbot ausdrücklich als Notiz bei den verbotenen Wegen zu erwähnen, so traurig es auch ist, dass dies überhaupt notwendig zu sein scheint. Es tut mir leid, dass dadurch die Datenbank aufgebläht wird! Jedenfalls möchte ich alle Mapperkollegen bitten, die Gesetzeslage bei den Wegbenutzungsrechten in Wald- und auch in Schutzgebieten von Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Gerade Zickzackwege im Wald sind in diesem Bundesland definitiv für Radfahrer und Reiter verboten und sollten daher der Korrektheit wegen auch nicht mit fahrradspezifischen Tags ausgestattet werden, sondern explizit die Tags bicycle=no und horse=no tragen. Darauf wollte ich nur noch einmal aufmerksam machen. Danke fürs Lesen.
Auf gute Zusammenarbeit und ein harmonisches Jahr 2015.
Wychuchol