@Mammi71
ja, das ist auch für mich der springende Punkt. Wenn sie den Weg für ungeeignet erklären (die Argumente sind ja stichhaltig) - warum können die Staatsforsten / das Landratsamt nicht so beschildern, wie es in der Verwaltungsvorschrift vorbildlich vorgekaut wurde? (siehe post 30 von @Vinzenz_Mai )
Hatten die noch Schilder im Lager, die “schon ungefähr passen”? Ärgerlich, weil es den Konflikt zwischen Radlern und Fußgängern eher anheizt als befriedet.
Angenommen es stehen (irgendwann) sinnvolle(!) Schilder wäre dann dieses tagging:
highway=path
bicycle=no
zu löschen: mtb:scale=0+
und weitere tags zur Wegbeschaffenheit je nach Abschnitt
korrekt?
Wie ist das in diesem Fall mit
horse=no
wird das automatisch angenommen, wenn der Weg für Radler ungeeignet ist, oder sollte man das einfach ganz weg lassen?
Und wenn es bei den jetzigen Schildern bleibt - sollten wir nach der otg-Regel dann bei unserer Lösung bleiben, bis das Amt andere aufstellt?