Radwege

Hallo

Sie sind in dieser Wiki-Seite

wunderbar erklärt.

Dabei fiel mir diese bedenkliche Aussage

auf!

Im Gegenteil! In manchen Städten sind solche Spuren ganz neu, und verändern grundlegend den Radverkehr! Wo sollen sich die Betroffenen sonst anderswo über solche Neuerungen konkret informieren als in einer guten Karte?

Auch hat es (oft) wesentliche Konsequenzen für den Kraftverkehr: Solche Strassen sind (oft) heute ohne Mittellinie :sunglasses: !

Kann man oder kann man nicht die offizielle Strassenmarkierung = off. Verkehrszeichen tagen oder nicht?

Gruss

vergess. Link: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE_talk:Bicycle

Du kannst alles taggen. Als Auswerter sehe ich nur keine wichtige Information in diesen Eigenschaften. Für den Verkehr macht es keinen Unterschied, ob da eine gestrichelte Linie ist oder nicht.

Warum macht das keinen Unterschied?
Auf so einem Schutzstreifen darf man mit dem Fahrrad z.B. rechts am Stau vorbei fahren oder an einer roten Ampel bis ganz nach vorne rollen.
Das kann ein deutlicher Vorteil sein.

Gruß,
Mondschein

Das darfst du immer, solange rechts eine Lücke ist. Da den Schutzstreifen aber auch KFZ befahren dürfen, machst es keinen wirklichen Unterschied. Es gibt KFZ-Führer, die den frei halten und andere die ihn gezielt blockieren. Ebenso wie man ohne diesen Streifen Glück haben kann, dass am rechten Rand platz ist oder nicht.

Hm, traurig.
Also eher verschwendete Farbe?

Radfahrstreifen könne mit cycleway=lane eingetragen werden.
Schutzstreifen sollten laut Wiki nicht mit cycleway=lane eingetragen werden:

Quelle: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren#Schutzstreifen

Dafür sollte man dann evtl. ein neues cycleway=xyz verwenden?

Gruß,
Mondschein

Hallo

obwohl es gar nicht das Thema ist, es gibt auch zunehmend viele Radfahrer, die eine Webcamera tragen, und solche Uneinsichtige, die auf dem Kriegsfuss mit Art. 1 StVO stehen, unerbittlich anzeigen… Rentner haben Zeit dazu, viel Zeit. Kann zum Sport werden! Und eine email-Anzeige funktioniert, ohne wie früher 3/4 Std Aufenthalt an der Wache wie früher zu kosten, und ohne Anfahrt dazu! Dito für unbelehrbare Falschparker! Seit jetzt Discount-Händler hochauflösende Cameras mit langer Aufnahmedauer als Sonderangebot auf dem Markt bringen, ist es für Unbelehrbare sehr gefährlich geworden: Das Ordnungsamt ist dank solcher “freiwilliger Mitarbeiter”, die sich bewusst sind, dass die vielen Fahrradtoten beim Abbiegen hierzulande nicht auf dem toten Winkel zurückzuführen sind, sondern auf Telefonieren, Geschäfte beim Lenken erledigen, usw. heute überall, und da die Städte Geld brauchen, fast alle, fliegen die Knöllchen ganz gewiss an: So preiswert kommt eine Stadt ans Geld nie…

Ich sehe den Unterschied anderswo. Die StVO ist eine Sache. Schon sie allein bringt erhebliche Vorteile, weil sie ein Fahrverhalten seitens der Verkehrsteilnehmer abverlangt.

Aber noch wichtiger sind im Hintergrund die gesetzlichen Vorgaben der VwV-StVO, die nicht mehr wie früher nur Empfehlungen sind, sondern gültiges Recht (und Rechtsanspruch dadurch!)… Solche Strassen, die beiderseits ein Fahrradschutzstreifen haben, genügen auf jedem Fall Mindestvoraussetzungen: man darf solche Schutzstreifen nicht mehr irgendwo “hinpflanzen”, wo es irgend jemandem im Rathaus Spass machen würde.

Es ist also eine sehr wertvolle Information für den Wegsuchenden, er hat nicht mit einer x-beliebigen unbekannten Strasse zu tun, sondern mit einer Strasse mit Qualitätssiegel!

An 4-spurigen Strassen haben sie die Wirkung, die 4 Spuren viel stärker in der Mitte zu halten, weil jede Spur eine eigene Führungslinie erhält; auch wenn unterbrochen, gibt es für die Kraftfahrer keine Ausredemöglichkeit: jede Spur ist eng aber genügend.

Bei den Radfahrstreifen dagegen sind die Gemeinden nicht so zimperlich gewesen! Nachdem sie nicht durch andere befahrbar sind, gehen sie oft auf dem Minimalmass runter, türken mit der Schwierigkeit!

Aber sowohl Radfahrstreifen als auch Schutzstreifen haben gemeinsam einen Riesenvorteil: Der Radfahrer ist bei schlechter Witterung auf der geräumten Fahrbahn. Das auch ist nicht ohne, und wir sind gerade in der richtigen Jahreszeit, um das nachempfinden oder testen zu können! Solche Strassen sind für ihn eher “wetterfest”.

Nur wie findet er sie, wenn er sie noch nicht kennt?

Gruss

ja, das hatte ich alles gelesen, und es ist ein Unding!

OSM masst sich hier an, mit einer solchen Äusserung im offiziellen Wiki (der bestimmt seine anerkannten Moderation hat) de facto einen Teil der unbequemen deutschen StVO zu Nichte zu machen :rage:

Eine Strassenmarkierung wie Fahrradschutzstreifen ist ein gesetzlich geschütztes Verkehrszeichen (genauso wie in NRW zumindest alle Radwegschilder in roter Schrift auf weissem Hintergrund: auch sie sind vollwertige StVO-Verkehrszeichen, die die jeweiligen öffentlichen Verantwortlichen verpflichtet sind beachten zu lassen, und bei Bedarf, zu unterhalten - Bedarf ist leider gross, den dummerweise hat man damals bei der Einführung den letzten Dreck an roter Tinte genommen, und viele sind heute schon nicht mehr leserlich!).

Das auch spricht für das “Tagen” der Verkehrszeichen! Die Schutzstreifen haben einen eigenen Platz in der Rangfolge der Verkehrszeichen: Sie sind Verkehrszeichen Nr. 340 (http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen) und ich glaube mich zu erinnern, dass es dankbarer Weise in OSM eine Möglichkeit gibt, Verkehrszeichen zu tagen!

Ausserdem sind die Tag-Gewohnheiten der OSM-Mitwirkenden in meinen Augen total falsch, gerade weil sie die StVO nicht genug kennen oder würdigen. Sie vernachlässigen fast immer den WESENTLICHEN Bestandteil der Tag-Aktivität «restrictions», der in OSM so wie mir scheint dennoch wohl verankert ist! Die StVO schreibt nicht nur dem Reiter, bei Aufkommen des VZ238 (Sonderweg Reiter) den Weg zu benützen! Sie schreibt GLEICHZEITIG allen anderen Verkehrsteilnehmer vor, diesen Weg NICHT zu benützen!

Genauso geht es auch mit den anderen Sonderwegen für Fussgänger, Radfahrer, und Fuß-/Radweg (ob gemeinsam spielt keine Rolle) und alle diese Wege sind auch automatisch Parkverbot! Sogar die Polizei darf sie nicht ohne sehr zwingendem Grund zweckentfremden!

Und das wird nie getagt (obwohl man es leicht könnte, macht nur Mehrarbeit, sofern zu Fuss erledigt),

weil man von der StVO nichts hält!

Verliert man aber nicht automatisch seine Berechtigung bei etwas mitzumachen, wenn man sowie von der Sache nichts hält?

Gruss

Beispiel Dresden
Die “Streifen” für die Radwege sollten auch als solche - neben der Straße - eingezeichnet werden. Es gibt spezielle Ampeln, Fahrspuren, Kreuzungen in den Wegen, die nicht mit den “Straßen” zusammenhängen. Es gibt z.B. Kreuzungen, wo Radfahrer nicht linksabbiegen (dürfen) - sie müssen die Kreuzung “umfahren” (Beispiel am Hauptbahnhof). Meines Erachtens gehen diese Informationen verloren und könnten von Bike-Routern ausgewertet werden.

Schutzstreifen werden nur dann angelegt, wenn auf der Fahrbahn nicht genügend Platz für einen Radfahrstreifen ist. Aufgrund der engen Räume ist ein Schutzstreifen kein vollwertiger Fahrstreifen.
In der Regel werden Schutzstreifen und auch Radfahrsteifen direkt an Parkplätzen vorbeigeführt. Laut Vorschrift müssen Radfahrsteifen nur 50 cm, und Schutzstreifen gar nur 25 cm Sicherheitsraum zu den seitlichen Parkplätzen aufweisen (was meist noch nichtmal der Fall ist). Warum man innerhalb des Schwenkbereichs (>= 1m) der Autotüren fahren muss, entzieht sich meiner Vorstellungskraft…
Wenn man so eine Autotür “mitnimmt”, dann ist man der angeschmierte und hat noch nichtmal das Recht auf seiner Seite, da man einen “ausreichenden” Sicherheitsabstand einhalten muss.
Deswegen, und weil Schutzstreifen das “Spurdenken” fördern, d.h. dass Autofahrer ohne ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,50m die Radfahrer überholen, sind die Schutzstreifen bei vielen Radfahrern verpöhnt, und sollten nicht genau wie die breiteren, sicheren Radfahrstreifen getaggt werden.

klingt nach einem guten Vorschlag.
Dann kann man sich direkt auch einen Tag für eine “Mehrzweckspur” ausdenken. Innerorts wird meist darauf geparkt, aber außerorts eignen die sich hervorragend zum Radfahren.

Gruß
Masi

Die “Schutzstreifen” haben KEINE rechtliche Bedeutung, es sind auch KEINE Fahrradwege!
Wir habe die hier auch, sehen ganz nett aus bringen aber wenig!
Da hat Masi vollkommen recht. Ich fahre fast mehr km mit dem Fahrrad als mit dem Auto.
Hier mal was sinnvolles:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html

Das ist ein echter fahrradweg! Schutzstreifen findest du zum Beispiel im Zuge der Chemnitzer Straße ab Nürnberger Straße richtung Plauen.
http://maps.google.de/maps?q=Chemnitzer+stra%C3%9Fe+dresden&hl=de&ie=UTF8&ll=51.03624,13.714972&spn=0.007597,0.021136&sll=51.151786,10.415039&sspn=7.761607,21.643066&hnear=Chemnitzer+Stra%C3%9Fe,+01187+Dresden,+Sachsen&t=m&z=16&layer=c&cbll=51.036147,13.714869&panoid=U7k7y46_zj_SkbCv5RtLzQ&cbp=12,210.52,0,18.55

Nein, es gibt einfach noch kein passendes Tag.
Wenn dir wichtig ist, dass es einen Tag für Schutzstreifen gibt, dann mache einen entsprechenden Vorschlag.
Darüber wird dann diskutiert und dein Vorschlag danach durch Abstimmung angenommen oder verworfen:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Proposed_features
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features
OSM sind wir alle, siehe Do-ocracy.

Moderiert wird das Wiki übrigens kaum, jedenfalls ist mir kein Fall bekannt.

Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Reitweg wird als “highway=bridleway” eingetragen und das ist nur “horse=designated”, alle anderen Fortbewegungsarten haben ein “no”, siehe:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access-Restrictions#Germany

Auch das kann ich nicht nachvollziehen.

Das wird sehr oft richtig getagt, wenn dir ein Fehler auffällt, dann darfst du diesen gerne verbessern, so mache ich das auch.

Gruß,
Mondschein

Warum sieht eigentlich keiner (vor mir) in http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:cycleway nach? Da steht z.B.

Entsprechend auch in der deutschen Version.
Das sollte meiner Interpretation nach dem Fakultativ-Streifen (gestrichelt, für Autos nutzbar, für Radfahrer nicht verpflichtend) entsprechen.

Edbert (EvanE)

Übrigens kennt JOSM diesen Tag in Verbindung mit den Fahrradspuren auch, ich habe ihn schon mehrfach verwendet :sunglasses:

Einen guten Rutsch für alle hier

Bernd

Hallo Bernd

Cool.
Allerdings ist die deutsche Übersetzung mit “Abgetrennter Fahrspurbereich” nicht sehr aussagekräftig. “Markierter Fahrbahnbereich” oder “Gemeinsam genutzter Fahrbahnbereich” fände ich klarer.

Edbert (EvanE)

Ihr schmeisst so mit rein englisch sprachigen Webseiten herum, die hier in Deutschland, tut mir leid, keiner so richtig versteht!

die Wahrheit ist folgende:

die Tags sind zu 98 % falsch:

Was lese ich auf dem Bild? Es gibt 3 Felder zu tagen, und 3 Mal «unset» = 100 % falsch !

(Hinweis: es wäre SEHR LEICHT für einen Datenbank-Verwalter, zu wissen, wie oft solche Tags «unset» sind!

… und natürlich irgendetwas hinterher zu unternehmen!

Das nennt man weltweit: Datenverarbeitung :wink: …)

Gruss

Ich habe sofort nach der StVO 2013, die bald in Kraft kommt (aber nicht jetzt, später) geguckt, um nicht aus etwas, was womöglich bald überholt wäre, einen Diskussionspunkt zu machen.

Die StVO 2013 findet man hier:

http://www.bundesrat.de/cln_110/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/428-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/428-12.pdf

akzeptiert?

nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

und dass man dort nicht parken darf.

Das Wort shared lane ist absolut falsch und gefährlich, eine glatte Herausbeschwörung zum Ungehorsam…

Es gibt im Gesetz keinen Spielraum für eine Teilung, welche das gründlich falsch gewählte Wort “share” beinhaltet!

Tut mir leid!

Gruss

Sei nicht pingelig :wink:

Shared_lane trifft die Nutzung durchaus korrekt, da man auch mit dem Auto darauf fahren darf.
Wenn ich bei Bedarf darauf fahren darf, bedeutet das bei den meisten Straßen, die ich mit dieser
Malerei kenne, dass ich mit einem Auto halb im Gegenverkehr fahre und ständig ausweichen muß.
Als Radfahrer ist mir die zweite Bedingung mit der Gefährdung wesentlich wichtiger.

es hat mit pingelig sein nichts zu tun, sondern mit Dokumentationsgüte!

OSM freut sich und ist stolz heute sogar auf tragbaren Routern (Handys, Tabletts usw.) breitbandig das Karten-Grundsystem zu bilden.

und einige Hersteller forcieren in die Richtung: kostet ja nichts :stuck_out_tongue:

deshalb darf OSM kein Schlendrian in Bezug auf der Interpretation der StVO zulassen!

in meinem vorherigen Beispiel (mit den 3 "unset"s) gib es ein “selbstständig gültiges” Reitverbotszeichen (also nicht nur ein Reitverbot impliziert durch ein anderes Verkehrszeichen, so Radweg, Radweg ist ja immer Reitverbot, sondern ein knallhartes eigenes Reitverbotzeichen) am Anfang des Wegs aus vielerlei Gründen: Entlang des Baches ist der Weg nur eine Sandaufschütung, ein Sanddeich! Da kann man keinen Gaul dulden - der Weg existiert in null komma nichts nicht mehr! ausserdem ist er da viel zu schmal! Aber trotzdem befinden sich da immer und immer wieder Reiter!