Immer diese Pauschalisierungen …
Man muss drei Fälle unterscheiden:
- Die zu betrachtenden Nebenwege und Fahrbahnen gehören zusammen und bilden einen gemeinsamen Verkehrsweg “Straße”
- Der zu betrachtende Weg hat keine nahe Fahrbahn, sondern ist quasi seine eigene
- Es wurde nur was auf die Fahrbahn gemalt
Bei 1. regelt es sich nach § 2, zum einen nach Absatz 1, nach dem Fahrzeuge (alle, incl Fahrräder) die Fahrbahn zu benutzen haben. daraus resultiert das Verbot, Nebenwege dieser Straße abseits von Fahrbahnen zu befahren oder zu beparken.
Zum anderen nach Absatz 4, der Radwege regelt, nach der radfahrer statt der Fahrbahn auch die Seitenwege benutzen dürfen (Satz 3 und 4) oder gar müssen (Satz 2).
Daraus ergibt sich für diese Sorte die Designierung für Fuß+Rad einerseits und das Verbot anderer Fahrzeuge andererseits …
… mit Ausnahme der Mofas, für die es kurz drauf eine eigene Regel gibt, die diesen das Fahren außerorts erlaubt (nicht (mehr) zwingend, das war mal anders und kann in anderen Ländern anders sein), innerorts verbietet.
Es kann per Beschilderung weitere Ausnahmen geben, für Mofas öfters zu sehen, für andere bei 1. eher seilten.
Bei 2. ist § 2 nicht ziehend, die Blauschildern implizierte Benutzungspflicht greift mangels Fahrbahn, die man verbieten könnte, auch nicht.
Die Regeln dieser Wege können sich aus Wald- und Naturschutzgesetzen ergeben, die die Benutzungsrechte einschränken können auf Land- udn Forstwirte und auch Fuß+Rad, keine Mofas.
Oder aus kommunalen Satzungen zu Grünanlagen.
Oder aus Privatrecht, wenn der Wohnweg zum Häuserblock nicht der Kommune gehört. Wenn das alles nicht greift, ist der Weg meiner Meinung nach ohne Schilder für alle offen incl. Lkws …
Hier ist man bzgl. Radverkehr mehr auf Schilder angewiesen, weil man nichts aus § 2 ableiten kann.
M.E. macht ein Radwegschild einen Weg auf jeden Fall zum designierten Radweg, auch wenn er bspw. eine Landwirtschaftsfreigabe hat.
Ob es hier ohne Schild einen Radweg geben kann …
Pfosten halten Kraftfahrzeuge ab, aber nur mehrspurige (außer Ape). Wenn das Motorrad/Mofa nicht per Schild oder per Waldgesetz o.ä. abgehalten wird, hat man Pech und es darf da fahren …
Bei einer Umlaufsperre könnte es anders aussehen und man hätte evtl. einen Grund, auch dort einen design. Radweg anzunehmen.
Da muss man ggfs. etwas raten nach dem äußeren Erscheinungsbild.
Bspw. in Wohnvierteln mit Zeilenbebauung: Wenn der Weg zu den Häusern keine Bordsteinabsenkung hat, sind Radfahrer wohl nicht erwünscht, mit Absenkung und Abstellplätzen vor der Tür wohl doch, ab einer gewissen Breite schlüpfen dann auch Autos zum Entladen durch, dann Richtung service …? Interessant wird das, wenn es keine Sackgasse ist und so für Durchgangsverkehr eine Rolle spielen kann, dann sind Schilder aber etwas häufiger …
Bei 3. dürfen ohne Schild und ohne Piktogramme eig. alle drauf, denn ohne Schild und P. wäre es wohl ein Seitenstreifen, da kann man drauf parken, aber auch Radfahren, ohne das zu müssen, hier wieder § 2.
Mit Piktogrammn und dünner unterbrochener Linie wird es ein Schutzstreifen.
Dicke Linien, die an Kreuzungen etc. auch schon mal gestrichelt sein können, werden m.E. schon mit Piktogramm zu erkennbar für den Radverkehr vorgesehene Radfahrstreifen und erst mit Schild benutzungspflichtig, die Hamburger Polizei ist da anderer Meinung, siehe irgendwo oben, und sieht auch ohne Schild eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot, dass aber eig. an der durchgezogenen Linie endet … Andernorts wie hier in KA hat man das Problem erkannt und rüstet Schilder nach, auch weil sich die Landespolizei wohl geweigert hat, dort ohne klare Beschilderung abzuschleppen …
Ob diese Spezialfrage im Spurentagging abbildbar ist, müsste ich mal nachschlagen.