Gerade mal auf die Schnelle in “Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik Heft V 184” reingeschaut, der Fall “Straße ohne jegliches Angebot für Radfahrer” kommt da wohl nicht vor, kannst aber gerne selbst noch mal suchen. Kommt vmtl. auf die Art der Straße an, ob Haupt- oder Nebenstr. etc. und Nutzergruppe (von Kind bis Senior)
Haltlose Gerüchte! flöt
Die meisten Gehwegradler, die ich beobachte (auch als Fußgänger), lassen sich wohl durch Umwegvermeidung und ggfs. stark befahrene Straßen erklären, in ruhigen Straßen findet man kaum welche, also gehe ich davon aus, dass die Regeln sehr wohl bekannt sind und Gehwege auch als solche erkannt werden, nur fallweise ignoriert werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel …
Auf flüchtigem Blick 1, Details muss ich mir bei Gelegenheit noch anschauen
(Du meinst vmtl. §2 (4) IV)
Nö, ich fürchte, Du hast das Problem noch immer nicht erkannt. Satz 3 UND 4 behandeln zusammen nicht b.pfl. Radwege, deswegen habe ich zusammen genannt. Ob Du Satz 4 bisher mitdiskutiert hast oder nicht, ist aber irrelevant, weil Du Deine yes/designated-Grenze mitten durch Satz 3 ziehst, wo was hingestellt oder hingemalt ist designated, wo nicht nur yes, aber es sind beide Male nach § 2 (4) III rechtlich die gleichen Konstrukte.
Ich rede bei der Grenze yes/designated nach StVO und Wortsinn bisher hauptsächlich von Fällen, wo man auch in den Bsp. gut formulierbare Indizien aufstellen kann:
irgendein Schild, ob in StVO/VzKat/… dafür vorgesehen oder nicht
irgendeine Markierung, ob die aus der VwV-StVO oder eine andere
irgendeine Trennung baulicher oder farblicher oder markierter Art
Radfurt, die auf diesen Weg zuführt
Ich lasse dafür ja schon Spezialfälle weg
Gilt ersteres auch für Radwegweiser? (Theoretisch wohl nein, einmalig evtl. per Verbotsirrtum oder so nach OLG Jena)
Hebt abweichende Vorfahrt eine B-Pflicht auf?
…
Abseits dieser klaren Indizien kann es vor Ort durchaus Fälle geben, wo diese klaren Indizien vermurkst sind
Schilder werden an Kreuzungen oder Einmündungen nicht wiederholt, Einbiegende sehen nix davon
Dito Markierungen
die ehemals weiße Linie ist verblasst, abgeblättert, die unterschiedlichen Pflasterarten wurden nach Baustelle bunt gemischt oder anders, ungetrennt, wieder hergestellt
vermurkste Radfurten oder an Stellen, wo sie nicht hingehören
…
Nur deswegen aber die Definition nach StVO ignorieren hilft Dir aber kein bisschen.
Wenn Du unbeschildertes auf yes statt designated setzt, magst Du oben ein Problem gelöst haben, stehst aber bei den Vor-Ort-Zweifelsfällen oft stattdessen vor der Frage, ob es überhaupt ein Radweg oder gar nur ein reiner Gehweg ist.
Wenn das Schild nicht wiederholt wird und auch eine Furt fehlt, ist es nicht mehr yes statt designated, sondern eigentlich gleich no. Ähnliches gilt, wenn die weiße Linie zu sehr abgeblättert ist und die Furt fehlt.
Genauso ist es, wenn die Indizien klar da sind, die Verwaltung aber nur vergessen hat, sie zu beseitigen, oder ihr das zu teuer ist o.ä. Die Verwaltung hätte sich gerne no gedacht für den Bordsteinweg, als sie den Radfahr- oder Schmutzstreifen auf die Fahrbahn gemalt hat, aber formal ist er immer noch dsignated nach meiner Lesart der StVO, yes nach Deiner.
Es mag eine Fehlbeschilderung sein, kann man gerne drauf hinweisen, der Effekt ist aber derselbe wie bei der Verwendung der korrekten Schilder: Der Wille der Verwaltung ist erkennbar, dass der Radfahrer hier nicht benutzungspflichtige Radwege nach § 2 (4) III und IV erkennen soll und das funktioniert auch und vernünftige Richter würden auch so urteilen müssen in Straf- oder Zivilverfahren, da unklare Beschilderungen zulasten der Verwaltung gehen und ggfs. sogar deren Mithaftung begründen würden.
Die StVO definiert nur genau eine Kombi (239+1022-10) als “Gehweg, Radf. frei”, alles andere ohne 239 muss daher in Anlehnung an § 2 (4) III und IV als nicht benutzungspflichtiger Radweg ohne Schrittgeschw. angesehen werden, die StVO gibt mangels klarer Definition solcher nix anderes her.
Halte ich ja für falsch aus o.g. Gründen. Beim “L. frei” sieht man schön a) dass der Weg verdammt schmal ist und eig. nur Radwegbreite hat und b) nebendran Rasen gemäht ist und somit eine Ausweichfläche für geländegängie Fahrzeuge (vulgo: Trecker) vorgehalten wird, bei der Beschilderung käme ich als Radfahrer nie auf die Idee, dass ich mit einem einspurigen Leichtfahrzeug, dass bei jedem mit Gras zugewachsenen Loch/Hindernis straucheln könnte, derjenige sein sollte, der ins Gras ausweichen soll, wenn mir im weiteren unübersichtlichen Verlauf ein Trecker entgegenkäme, überholen lassen erst recht nicht. Hier wäre das klar, was ich oben schon gesagt habe: Rad ist “Herr” auf dem Weg, Trecker nur untergeordneter Gast.
Und in der Tat: Die Defaults sprechen eine klare Sprache: Radweg ist Radweg.