Das funktioniert nur zusammen mit Vz 239.
In der VwV-StVO steht:
“III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.”
… müssen nicht, anderes ist möglich. stvo2go wurde ja schon verlinkt, dass ein Land das Zz auch für rechts zur Verwendung frei geben kann.
Damit es für alle verbindlich wäre, auch die Verkehrstielnehmer, müsste es direkt in der StVO stehen und ohne können, in § 2 (4) S. 3 ist aber nix definiert. Also bleibt es dabei, dass auch andere Indizien einen gem. G+R ohne B.pfl. erzeugen können.
#?
Man könnte schon, als gelegentlicher Spezialradfahrer würde ich es mir auch vermehrt wünschen … Aber tw. gibt’s noch keine tags bspw. zur Eignung für mehrspurige Räder.
Die meisten Verbote, die wir ganz natürlich mappen, ergeben sich gar nicht aus den natürlichen Wegeeigenschaften, sondern sind aus Verkehrslenkungsgründen erlassen wurden (darunter die Radwege), mit wenigen Ausnahmen …
“Du, da steht 3 m max. Höhe auf’m Schild!” “Siehst Du irgendeinen Polizisten?”
Und selbst da ist meist eine Reserve eingeplant, so dass man auch mit 3,1 durchpasst … Und nicht die 3,1, sondern die 3,0 erfassen wir.
Wenn wir die Datenlage verbessern wollen, und dazu gehört in sonst fertig gemappten Gebieten auch solche Details, sollten die tags klar sein. Oder willste, nachdem Du ein nacktes cycleway verbessert hast, irgendwann noch mal mit genau diesem Weg anfangen, weil erst später das tagging für xy feststeht? Siehste …
Verwaltungen arbeiten leider oft sehr langsam in Sachen Radwegerecht. DIe Novelle ist jetzt genau 25 Jahre alt und seit 24 anzuwenden, kommt in manchen Behörden aber wohl erst in 25 oder 50 Jahren so richtig an, wie die Praxis zeigt …
Oops, stimmt, dieses Problem ergäbe sich dann ja auch …
WIrklich?
Es gibt ja m.W.n. nicht viele Länder, die b.pfl. und nicht b.pfl. Wege unterscheiden. NL, F und AT wären mir bekannt.
Und in GB gibt es nur nicht b.pfl. Radwege aus deren alten Tradition des Highway Codes heraus, der in vielen Teilen unverbindlich ist.