Wir haben halt in Deutschland die Eigenheit, dass wir das einzige Land mit “sonstigen Radwegen” sind.
Das Problem ist, dass es für “sonstige Radwege” kein Verbot für Fußgänger gibt. Manche Verkehrsrechtler interpretieren diese Lücke sehr unterschiedlich.
a) sonstiger Radweg ist kein Gehweg.
b) solange der sonstige Radweg als Hochbord ausgeführt, ist es nicht zumutbar es zu unterscheiden
=> Fußgänger dürfen darauf laufen.
=> Radfahrer haben entsprechend Rücksicht zu wahren = Schrittgeschwindigkeit (angepasste Geschwindigkeit, wie bei “Fahrradfahrer frei”)
Ich bin durch b) eindeutig der Verfechter für Angebotsradweg = yes. Gerade für das Routing ist es nämlich auch schwachsinnig am Hauptweg ein bicycle=is_sidepath ohne am Nebenweg auch dies kenntlich zu haben. Ansonsten gäbe es keine Unterscheidungsmöglichkeit.