Kommt drauf an, wie es beschildert ist Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Freigabe durch VZ 1022-10 oder 2. Benutzungspflicht durch VZ240/241 - beides ist auf linksseitigen Radwegen möglich.
Kommt drauf an, wie es beschildert ist Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Freigabe durch VZ 1022-10 oder 2. Benutzungspflicht durch VZ240/241 - beides ist auf linksseitigen Radwegen möglich.