Radstreifen am Straßenrand als eigene Radwege mappen?

gehts jetzt um gpx tracks, Karten oder Urheberrecht oder dem tagging? Sind meine Tracks nicht ausreichend genug um in cycleosm auch richtig dargestellt zu werden?

Meine anderen Fragen in diesem Beitrag wurden jetzt noch nicht geklärt. Wünsche euch noch viel Erfolg mit open street map.

Mein Beitrag war eindeutig und unmissverständlich formuliert. Es geht um die von dir verlinkte Radkarte der Stadt Graz. Die von dir aufgezeichneten GPX-Tracks unterliegen deinem persönlichen Urheberrecht, was ich niemals in Frage gestellt habe.

Ich schalte mich hier mal wieder ein zum Thema Urheberrecht… wie immer der Disclaimer: ich bin kein Jurist, jede/r muss letztens selbst verantworten was er/sie einträgt oder fachkundigen Rat einholen. Aber:

dass die Informationen aus der Radkarte der Stadt Graz nicht für Eintragungen / Änderungen in der OpenStreetMap genutzt werden darf.

Die Verwendung von Informationen aus dieser Karte ist daher eine Urheberrechtsverletzung und strafbar.

Das stimmt doch so formuliert doch einfach nicht! Man darf die Karte als grafisches Werk nicht reproduzieren, und auch die Daten, falls sie wo als Geodaten veröffentlicht wären, nicht 1:1 in eine eigene Datenbank einspielen. Aber dieser Karte den (ohnehin nur ungefähren) Verlauf von Radwegen zu entnehmen, und diese mit Hilfe von zusätzlichen Informationen (Luftbilder, Ortskenntnis etc.) in OSM detaillier zu mappen bzw. systematisch zu ergänzen, hat doch mit dem Urheberrecht überhaupt nichts zu tun! Meiner Einschätzung nach (aber siehe Disclaimer oben) ist das vollkommen unproblematisch und richten solche “Warnungen” von dir mehr Schaden als Nutzen an.
Vielleicht hab ich dich falsch verstanden und du meinst einen ganz speziellen Usecase, aber ich finde solche Generalisierungen wenig hilfreich. Mir ist schon klar dass TechnikerInnen ein eher technisches Verständnis von “Data Provenance” haben, und dass aus so einer Sicht jedes Bit an Information aus einer bestimmten Quelle auf das Endprodukt “abfärbt” - mit der Realität des Urheberrechts hat das aber wenig bis garnichts zu tun.
LG Florian

Ich zitiere aus OpenStreetMap

Die Mitwirkenden von OpenStreetMap weisen wir darauf hin, dass keinesfalls Daten aus urheberrechtlich geschützten Quellen verwendet werden dürfen (z. B. Google Maps oder gedruckte Kartenwerke), ohne vorher die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers erhalten zu haben.

Wenn du glaubst, dass urheberrechtlich geschütztes Material unangemessen zur OpenStreetMap-Datenbank oder dieser Website hinzugefügt wurde, lies bitte Takedown-Verfahren oder reiche die Beschwerde direkt bei über Online-Einreichungsseite ein.

Das englische Original:

OSM contributors are reminded never to add data from any copyrighted sources (e.g. Google Maps or printed maps) without explicit permission from the copyright holders.

Haben wir diese explizite Erlaubnis der Radkarte der Stadt Graz? Falls ja, wo? Ich kann diese leider nicht finden. Falls nein, liegt nach meinem Verständnis eine Urheberrechtsverletzung vor.
Falls dem nicht so ist, sollte die OSMF dringend informiert werden, dass deren Informationen falsch sind.

Falls nein, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Ob in Österreich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt entscheidest nicht du oder ich, sondern ein Richter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Alles andere liegt im Bereich persönlicher Einschätzungen. Ich werde die Diskussion daher hier nicht weiter fortführen - würde dich aber bitten, deine persönliche Einschätzung ebenso als solche zu formulieren und nicht als objektives Faktum zu präsentieren.

LG Florian

Ich habe meine Aussagen als genau solche nun nachträglich markiert. Dir ein ganz feines Wochenende.

Es gibt bis auf seltene Ausnahmen normalerweise keine Sonderregeln für Österreich in OSM. Das würde auch dem Konzept von OSM widersprechen und es als globale Geodatenbank relativ unbrauchbar machen wenn es keine konsistenten Regeln gibt. Daher braucht es auch kein eigenes AT wiki für Fahrradstreifen oder andere Dinge die nicht konkret spezifisch für Österreich sind (aufgrund z.B. Gesetzgebung, etc…).

Die Daumenregel für alle Wege in OSM ist, wenn es eine physische Trennung zwischen Wegen/Spuren gibt sollten diese getrennt gemappt werden. Wenn keine physische Trennung vorhanden ist sondern z.B. nur aufgemalte Linien sollten diese zusammen als ein way gemappt werden. Das gilt sowohl für Autostraßen als auch für Fahrradwege oder Gehsteige.
Eine Straße die nur eine aufgemalte Mittellinie hat wird daher als ein einzelner way gemappt mit mehreren Spuren die in beide Richtungen führen. Sobald die Spuren aber z.B. durch eine Leitplanke getrennt werden sollte die Straße als zwei getrennte ways eingezeichnet werden.
Wenn eine Fahrradspur nur durch eine aufgezeichnete Linie von den restlichen Fahrspuren getrennt ist sollte diese nicht separat eingezeichnet werden sondern als Attribut am gleichen way. Wenn jedoch ein Randstein dazwischen ist zählt dieser als physische Trennung und der Fahrradweg sollte getrennt eingezeichnet werden. Gleiches gilt für Gehsteige (wobei diese der Einfachheit halber oft als sidewalk=* auf der Straße selbst vermerkt sind).
Die gleiche Betrachtungsweise kann dann auch angewendet werden wenn ein Radweg und ein Gehweg beide (einem Randstein von der restlichen Straße getrennt) am Gehsteig geführt werden. Da es (normalerweise) keine physische Trennung zwischen Geh- und Radweg gibt sondern nur eine aufgezeichnete Linie werden diese gemeinsam als ein way mit entsprechenden Tags eingezeichnet.

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und genau das ist der springende Punkt!
Solange eine andere potentielle Datenquelle nicht

  • eine absolut offene Lizenz ohne Namensnennung oder
  • eine Open Data Lizenz mit Namensnennung und expliziter Erlaubnis für OSM oder
  • eine Open Data Lizenz mit Namensnennung und allgemeiner Klarstellung dass die Namensnennung auch an anderer geeigneter Stelle als im Kartenbild ausreichend ist

besitzt, ist diese Datenquelle für OSM tabu.

Die OSMF hat weder die Manpower noch den finanziellen Background, es erst auf eine richterliche Entscheidung ankommen zu lassen.

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Bei einem gemeinschaftlichen Projekt wie OSM ist es mit der persönlichen Einschätzung leider nicht so leicht gesagt, da es nicht nur persönliche Folgen haben kann sondern auch Auswirkungen auf das gesamte Projekt.
Ob wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ob die Verwendung eigentlich okay wäre ist manchmal nicht ganz klar, aber die Richtlinie für OSM und die Grundhaltung der OSMF ist dabei auf Nummer sicher zu gehen und mögliche Urheberrechts-/Lizenzverletzungen zu vermeiden und Quellen nicht zu verwenden solange nicht gesichert ist dass dies rechtlich erlaubt ist.

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Ich bin ja eh bei euch @Woazboat @Mammi71 , auf der sicheren Seite zu sein.

Aber von “Datenquelle” im engeren Sinne war hier nie die Rede. Die ursprüngliche Formulierung lautete: “Es gibt von der Stadt Graz eine Radfahrkarte die man mappen kann.”. Da kann “mappen” für mich jetzt viele verschiedene Dinge bedeuten: Die Routen abfahren mit GPS, per Luftbild vom Schreibtisch aus, oder auf Basis von existierenden OSM Straßengeometrien tracen etc. Darauf gleich mit dem Hinweis “Die Verwendung von Informationen aus dieser Karte ist daher eine Urheberrechtsverletzung und strafbar” zu reagieren greift einfach zu kurz und ist für die meisten dieser für mich denkbaren “mapping” Szenarios falsch. Nichts anderes wollte ich klarstellen. Es gab hier zu keinem Zeitpunkt den konkreten Vorschlag eines Imports oder direkten Abzeichnens einer einzelnen Datenquelle, wo die Sache dann natürlich eventuell anders zu beurteilen wäre.