Kurz, nachdem ich das Verbotszeichen #1 passiert hatte, wurde ich von einem PĂ€rchen auf Pedelecs ĂŒberholt. Da konnte ich mir eine kleine Frotzelei nicht verkneifen und rief im Brustton der EntrĂŒstung: âNa, und das trotz des Verbots!â Die Antwort: âDas ist erlaubt! Das ist nur wegen der Haftung!â
Alles klar?
Ob der KlÀrung dieser kontrovers diskutierten Frage sehr erleichtert
Hallo @tracker51 und willkommen in Ăsterreich. Ich sehe mich einer Entschuldigung pflichtig. Du bist da eine Forstautobahn â so sagen wir hier dazu â entlang geschickt worden: Erstklassig verdichtet und bombiert: Die hĂ€lt Jahrzehnte.
Dabei könnte man â ganz legal â in Ăsterreich auch so wandern:
Die Touristiker bewerben das nicht. Kann ich gut verstehen, wegen der Zecken! Und wenn sich dort einer das Sprunggelenk verstaucht, weil er meinte dass der Weg anders als gelegt ausgesehen hat, usw! Sich ĂŒber Radler Ă€rgern muss man sich dort allerdings nicht. Nichteinmal mit Zu-FuĂ-Gegenverkehr gibts Probleme.
Zumindest was die TourismusverbÀnde unter Wandern verstehen, und was ich so beobachte, die von ihnen beratenen GÀste nicht viel weniger, ist die Empfehlung Forstautobahn allerdings voll und ganz angebracht. Mancherorts gibt es nicht einmal mehr Alternativen dazu!
PS: Zur angefragten KlĂ€rung: In ganz Ăsterreich ist das Radfahren im Wald verboten wo nicht das Gegenteil ausgeschildert, was immer irgendwelche Leute die meinen, sich nicht daran halten zu mĂŒssen,. OSM-Access-Default ist das aber nur in Tyrol so, und manche aus dem Deutschen Ausland sprechen sich sogar dagegen aus, das im Einzelfall konkret zu erfassen.
kein Grund, sich zu entschuldigen! Solche Wege gibtâs haufenweise auch in D. Ich finde die aber immer noch besser als asphaltierte oder betonierte. Ab Kaltwasser (ganz rechts unten auf dem Kartenausschnitt) bin ich dann ĂŒbrigens den ârichtigenâ Steig gegangen âŠ
Ist in Tirol schon öfter der Fall, dass es verboten aber geduldet ist. In diesem Fall ist es so streng verboten, dass das Pendlinghaus auf deren Homepage sogar damit wirbt dass man mit dem Bike rauf fahren kann und oben extra FahrradstÀnder hat .
Das ding ist, wenn sie groĂ anschreiben und nirgends ein Verbotschild ist, mĂŒssen die Wegbesitzer den weg so gut aufrechterhalten, das er fĂŒr Radfahrer geeignet ist. Sollten sie das nicht machen und es stĂŒrzt jemand sind sie haftbar. Wenn sie jedoch Verbotsschilder aufhĂ€ngen, sind die Radfahrer ja auf eigener Gefahr unterwegs und somit der Besitzer nicht haftbar. (Solche wege sind meist im Besitz von Genossenschaften, und wenn dann einer will das seine HĂŒtte per Rad erreichbar ist, hĂ€ngen die Genossenschaften die Schilder auf um in keinem Fall haftbar gemacht werden zu können.)